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2.2.4 Bearbeitung

Die den Antrag entgegennehmende Stelle hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintra-

gungen zu prüfen. Fehlende Daten sind vom Antragsteller zu beschaffen; fehlerhafte Eintra-

gungen sind zu berichtigen. Der Erfassungsbeleg ist unverzüglich der zuständigen Verga-

bestelle zu übersenden; die Angaben können für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs be-

nutzt werden. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass die Angaben über die Verga-

bestelle und die ARGE•IK im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

(DGUV), Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin an die verfahrensberechtigten Stellen

weitergeleitet werden; das Merkblatt (siehe Anlage 4) ist auszuhändigen.

Mitteilungen anderer Stellen (z.B. von Geldinstituten über Änderungen von Geldadressen)

sind unverzüglich an die zuständige Vergabestelle weiterzuleiten.

2.3 Vergabestellen

Vergabestellen für die am Verfahren beteiligten Träger der sozialen Sicherung sind die

jeweiligen Spitzenverbände sowie die Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für

Arbeit für ihren Bereich. Für die Vertragspartner der Träger der sozialen Sicherung fungiert

die ARGE•IK als Vergabestelle. Die Vergabestellen und ihre Zuständigkeitsbereiche sind als

Anlage 1 aufgeführt.

Die Vergabestellen übernehmen die Daten von den Erfassungsbelegen auf Datenträger,

prüfen die Datensätze (siehe Anlage 5) und vergeben die beantragten IK. Die Erfassungs-

belege sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften aufzubewahren.

Die ARGE•IK fordert die Vertragspartner auf, die Richtigkeit der übernommenen Daten zu

bestätigen (siehe Anlage 6). Wird die Richtigkeit nicht innerhalb von vier Wochen bestätigt,

wird der Vertragspartner von der ARGE•IK nochmals angeschrieben.

2.4 Vergabemitteilung

Die Vergabestellen unterrichten die Inhaber der IK über das Kennzeichen, die darunter

gespeicherten Daten und den Verwendungszweck (Muster siehe Anlage 7).