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Geschäftsbericht 2015

ANHANG

Angaben zu Bilanz und Erfolgsrechnung

CHF

CHF

Finanzanlagen

31.12.2015

31.12.2014

diverse Anteilscheine

12 200

12 200

Darlehen Wärmeverbund Littau AG, Luzern

100 000

0

kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

31.12.2015

31.12.2014

Kontokorrente, Amortisationen

1 773 487

1 284 845

Darlehenskasse Genossenschafter

7 542 790 6 201 680

Passive Rechnungsabgrenzungen

31.12.2015

31.12.2014

Ausstehende Aufwendungen

191 934

261 608

Mieter-Vorauszahlungen

608 457

593 091

Akontozahlungen Heiz- und Nebenkosten

748 112

763 187

Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

31.12.2015

31.12.2014

Hypotheken

95 657 370 98 413 500

Darlehen, EGW, Fonds de Roulement

6 665 710 3 759 000

Rückstellungen

31.12.2015

31.12.2014

Rückstellungen langfristig

87 865

80 109

Solidaritätsfonds

100 000

100 000

Rückstellungen für Grossreparaturen

4 242 000 3 057 000

Genossenschaftskapital

31.12.2015

31.12.2014

Bestand am 01.01.

19 918 000 18 189 000

Einzahlungen

1 485 000 2 193 000

Auszahlungen

550 500

464 000

Bestand am 31.12.

20 852 500 19 918 000

Anhang zur Jahresrechnung 2015

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der

Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 - 962)

erstellt.

Erstanwendung neues Rechnungslegungsrecht

Der Vorstand hat entschieden, die Bestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts erstmalig auf den 1.

Januar 2015 anzuwenden. Die Vorjahresangabenwurden zur Vergleichbarkeit den Anforderungen des neuen

Rechnungslegungsrechts angepasst. Die von der Generalversammlung genehmigte Jahresrechnung 2014

ist rechtlich massgebend.

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

Sachanlagen

Die Immobilien werden mit dem steuerlich maximal zulässigen Abschreibungssatz von 1.5 % des Rest-

buchwerts abgeschrieben. Die maximal zulässigen Abschreibungen werden für einzelne Überbauungen

verwendet.

Erneuerungsfonds

Zuweisungen in die Rückstellungen für Grossreparaturen erfolgen nach Verfügbarkeit, bis der steuerlichma-

ximal zulässige Umfang von 5% des Restbuchwertes erreicht ist.