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AKWL MB 04/ 2015

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WEITERBILDUNG / AUSBILDUNG PKA/PTA

Erster Erfahrungsaustausch für Apotheker/-innen,

die Substitutionsmittel herstellen

Gesprächsrunde im Apothekerhaus

Am Mittwoch, 19. August 2015 tra-

fen sich über 20 Apotheker/-innen

und PTA im Apothekerhaus in Mün-

ster zum ersten „Erfahrungsaustausch

für Substitutionsmittel-herstellende

Apotheker/-innen“.

Dr. Sylvia Prinz, Abteilungsleiterin

Weiterbildung, begrüßte die Teil-

nehmer und stellte fest, dass das mit

Herstellung und Abgabe beschäftigte

pharmazeutische Personal großen Be-

darf hat, sich mit Kollegen über diese

Thematik auszutauschen.

Heinrich Queckenberg, Leiter der

Schloss-Apotheke in Gelsenkirchen,

hat seit vielen Jahren Erfahrung mit

der Herstellung und Abgabe von

Substitutionsmitteln und moderierte

das Treffen. In einem Vortrag gab er

unter anderem einen Überblick über

Leitlinien und Empfehlungen, ging

auf die Abgabe von Substitutionsmit-

teln in der Apotheke und der Arztpra-

xis ein, sprach die Dokumentation an

und erklärte die korrekten Rezeptan-

gaben bei Take-home-Vergabe und

Vergabe in der Praxis.

Zu allen Punkten diskutierten die Teil-

nehmer rege und brachten eigene

Erfahrungen und Lösungswege ein.

Im Laufe des Abends wurden darü-

ber hinaus auch die Themen Schwie-

rigkeiten mit Herstellerrabatt und

Abrechnung, Dosierautomaten, Zah-

lungsmoral der Patienten, Gehaltsbe-

stimmung und Dokumentation inten-

siv besprochen.

Sowohl Teilnehmer, die sich erst

seit kurzem mit dem Themenkom-

plex Substitutionsmittel befassen,

als auch in diesem Bereich erfahrene

Apotheker/-innen profitierten von

dem kollegialen Austausch und wün-

schen sich zukünftig regelmäßig wei-

tere Treffen.

Heinrich Queckenberg, Apothekenleiter aus Gelsenkirchen, moderierte das Treffen im Apothe-

kerhaus in Münster

Foto: RED

Während bisher 16 Unterrichts-

stunden (acht Doppelstunden) bei der

Erste-Hilfe-Ausbildung anfielen, sind

für die notwendige Grundschulung

seit dem 1. April 2015 nur noch neun

Unterrichtsstunden erforderlich. Der

Zeitaufwand verringert sich somit

auf einen Tag. Zudem ist der Umfang

der regelmäßigen, in Zeitabständen

von zwei Jahren erforderlichen Fort-

bildung, dem „Erste-Hilfe-Training“,

auf neun Unterrichtsstunden ausge-

weitet worden.

Für die Zulassung zur PKA-Abschluss-

prüfung wird sowohl der acht-Dop-

pelstunden umfassende Kurs – dieser

darf am Tag der Prüfung nicht äl-

ter als drei Jahre sein – als auch die

Grundschulung mit nunmehr neun

Unterrichtsstunden akzeptiert. Die

Teilnahmebescheinigung am Ersthel-

ferlehrgang ist dem Antrag auf Zulas-

sung zur Abschlussprüfung in Kopie

beizufügen (§ 11 Abs. 4a der PKA-

Prüfungsordnung). Der Lehrgang

„Lebensrettende Sofortmaßnahmen

für Führerscheinbewerber“, der le-

diglich vier Doppelstunden umfasst,

ist kein ausreichender Nachweis.

Zulassung zur PKA-Abschlussprüfung

Ab sofort kompakte Erste-Hilfe-Ausbildung