AKWL MB 04/ 2015
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WEITERBILDUNG / AUSBILDUNG PKA/PTA
Erster Erfahrungsaustausch für Apotheker/-innen,
die Substitutionsmittel herstellen
Gesprächsrunde im Apothekerhaus
Am Mittwoch, 19. August 2015 tra-
fen sich über 20 Apotheker/-innen
und PTA im Apothekerhaus in Mün-
ster zum ersten „Erfahrungsaustausch
für Substitutionsmittel-herstellende
Apotheker/-innen“.
Dr. Sylvia Prinz, Abteilungsleiterin
Weiterbildung, begrüßte die Teil-
nehmer und stellte fest, dass das mit
Herstellung und Abgabe beschäftigte
pharmazeutische Personal großen Be-
darf hat, sich mit Kollegen über diese
Thematik auszutauschen.
Heinrich Queckenberg, Leiter der
Schloss-Apotheke in Gelsenkirchen,
hat seit vielen Jahren Erfahrung mit
der Herstellung und Abgabe von
Substitutionsmitteln und moderierte
das Treffen. In einem Vortrag gab er
unter anderem einen Überblick über
Leitlinien und Empfehlungen, ging
auf die Abgabe von Substitutionsmit-
teln in der Apotheke und der Arztpra-
xis ein, sprach die Dokumentation an
und erklärte die korrekten Rezeptan-
gaben bei Take-home-Vergabe und
Vergabe in der Praxis.
Zu allen Punkten diskutierten die Teil-
nehmer rege und brachten eigene
Erfahrungen und Lösungswege ein.
Im Laufe des Abends wurden darü-
ber hinaus auch die Themen Schwie-
rigkeiten mit Herstellerrabatt und
Abrechnung, Dosierautomaten, Zah-
lungsmoral der Patienten, Gehaltsbe-
stimmung und Dokumentation inten-
siv besprochen.
Sowohl Teilnehmer, die sich erst
seit kurzem mit dem Themenkom-
plex Substitutionsmittel befassen,
als auch in diesem Bereich erfahrene
Apotheker/-innen profitierten von
dem kollegialen Austausch und wün-
schen sich zukünftig regelmäßig wei-
tere Treffen.
Heinrich Queckenberg, Apothekenleiter aus Gelsenkirchen, moderierte das Treffen im Apothe-
kerhaus in Münster
Foto: RED
Während bisher 16 Unterrichts-
stunden (acht Doppelstunden) bei der
Erste-Hilfe-Ausbildung anfielen, sind
für die notwendige Grundschulung
seit dem 1. April 2015 nur noch neun
Unterrichtsstunden erforderlich. Der
Zeitaufwand verringert sich somit
auf einen Tag. Zudem ist der Umfang
der regelmäßigen, in Zeitabständen
von zwei Jahren erforderlichen Fort-
bildung, dem „Erste-Hilfe-Training“,
auf neun Unterrichtsstunden ausge-
weitet worden.
Für die Zulassung zur PKA-Abschluss-
prüfung wird sowohl der acht-Dop-
pelstunden umfassende Kurs – dieser
darf am Tag der Prüfung nicht äl-
ter als drei Jahre sein – als auch die
Grundschulung mit nunmehr neun
Unterrichtsstunden akzeptiert. Die
Teilnahmebescheinigung am Ersthel-
ferlehrgang ist dem Antrag auf Zulas-
sung zur Abschlussprüfung in Kopie
beizufügen (§ 11 Abs. 4a der PKA-
Prüfungsordnung). Der Lehrgang
„Lebensrettende Sofortmaßnahmen
für Führerscheinbewerber“, der le-
diglich vier Doppelstunden umfasst,
ist kein ausreichender Nachweis.
Zulassung zur PKA-Abschlussprüfung
Ab sofort kompakte Erste-Hilfe-Ausbildung




