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Nicht zugelassen sind zum Beispiel:

Behandelte Hölzer/Altholz

– Holz, das mit Holzschutzmitteln be-

handelt ist

– gestrichenes, lackiertes oder bestri-

chenes Holz

– Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten

oder sonst verleimtes Holz

Rindenbriketts

Kunststoffe aller Art

Jede Form von Abfällen!

Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe führt

wegen des sehr hohen Emissionsausstoßes

zu negativen Folgen für die Umwelt und zu

Nachbarschaftsbeschwerden. Die entstehen-

den Schadstoffe können zudem Ihrer Feuer-

stätte und Ihrem Schornstein schaden und

hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.

1.2 Beschaffung und Ange-

botsvariationen von Holz

Holz als Brennstoff für den Ofen ist in ver-

schiedenen Varianten erhältlich. Diese sind

Scheitholz, Holzbriketts und Pellets.

Gebräuchliche Brennholzarten sind in

Deutschland die Laubhölzer Birke, Buche

und Eiche sowie die Nadelhölzer Fichte,

Kiefer und Tanne. Je nach Baumart hat das

Holz unterschiedliche Heizwerte.

Eine häufig angewendete Art der Brenn-

holzbeschaffung ist die Selbstversorgung im

Wald. Hierfür ist für den Nicht-Waldbesitzer

ein sogenannter Leseschein (Holzsammel-

schein) notwendig, den Sie beim Forstamt

erhalten. Achten Sie auch auf die notwendi-

gen Sicherheitsbestimmungen für die selbst

durchgeführte Holzernte, wie Motorsägen-

führerschein und geeignete Sicherheitsklei-

dung. Praktischer aber auch teurer ist der

Kauf von ofenfertigemScheitholz im Handel.

Sie haben hier die Möglichkeit, das Brenn-

holz sackweise im Baumarkt, bei Genossen-

schaften oder im Brennstoffhandel zu erwer-

ben. Sie können es sich aber auch bequem

nach Hause liefern lassen. Der Brennholzlie-

ferant liefert das Holz als Ster, Raum- oder

Schüttraummeter ofenfertig frei Haus.

Denken Sie daran: Ihr Ofen ist keine Müllverbren-

nungsanlage!