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Die Stoffe Chlorephedrin sowie Chlor-
pseudoephedrin wurden zum 21. Sep-
tember 2016 als erfasste Grundstoffe der
Kategorie 1 in den Verordnungen (EG) Nr.
273/2004 und Nr. 111/2005 aufgenom-
men. Chlorephedrin und auch Chlorpseu-
doephedrin können als Drogenausgangs-
stoffe u. a. für die Synthese von Crystal
Meth eingesetzt werden.
Bedeutung für die Apotheke:
• Inhaber einer Apothekenbetriebserlaub-
nis besitzen eine Sondererlaubnis für
den Besitz und das Inverkehrbringen der
erfassten Grundstoffe der Kategorie 1
im Rahmen des amtlichen Aufgabenbe-
reichs der Apotheken.
• Neben der Sondererlaubnis bedürfen
Apotheken eine Genehmigung vom
BfArM, wenn sie Grundstoffe der Kate-
gorie 1 ein- oder ausführen möchten.
• Für Stoffe der Kategorie 1 muss der Er-
werber eine grundstoffüberwachungs-
rechtliche Erlaubnis des Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte
vorlegen.
• Bei dem Bezug von erfassten Stoffen
der Kategorie 1 haben Apotheken eine
Endverbleibserklärung gegenüber ihrem
Lieferanten abzugeben.
• Bei der Abgabe von erfassten Stoffen
der Kategorie 1 haben Apotheken eine
Endverbleibserklärung vom Kunden
einzufordern.
• Die Endverbleibserklärung (EVE) enthält
neben den Formalien des Empfängers
den genauen Verwendungszweck. Eine
Kopie der EVE sollte mit Stempel und
Datum versehen und dann dem Kun-
den mitgegeben werden. Endverbleibs-
erklärungen sind über einen Zeitraum
von mindestens drei Jahren nach Ende
des Kalenderjahres, in dem der Vorgang
stattgefunden hat, aufzubewahren.
Eine Handlungsempfehlung für die Ab-
gabe von Drogenausgangsstoffen in der
Grundstoffüberwachung
von Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin
Cave: Ausgangsstoffe u. a. für die Synthese von Crystal Meth
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Die pharmazeutische Großhandlung
NOWEDA bietet auch außerhalb der Ge-
schäftszeiten an, die von einer öffentli-
chen Apotheke in besonderen Notfällen
benötigten Arzneimittel zu liefern. Ein
Notfall wäre beispielsweise eine Meningi-
tisprophylaxe mit Rifampicin.
Das Notfalltelefon der NOWEDA ist
sieben Tage in der Woche, rund um die
Uhr besetzt und steht allen Apotheken
zur Verfügung. Die Telefonnummer lau-
tet: 0171 5140605.
Bei eingehenden Anrufen wird der
Kontakt zu einem Ansprechpartner in der
Apotheke sowie detailliertere Informa-
tionen zu den Grundstoff-Kategorien
entnehmen Sie unserem Merkblatt „Ver-
dacht auf unerlaubte Herstellung von
Betäubungsmitteln – Grundstoffüberwa-
chungsgesetz (GÜG)“ im internen Bereich
unter der Rubrik Infos Pharmazie, Recht
und Politik > Viel gefragt: Gefahrstoffe. <
der Apotheke nächstgelegenen NOWE-
DA-Niederlassung hergestellt. Über diese
Niederlassung kann dann auch der Bezug
des dringend benötigten Arzneimittels
erfolgen. <
Notfalltelefon der NOWEDA
Rund um die Uhr ansprechbar – für alle Apotheken
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WWW.AKWL.DEEin Merkblatt zum
Thema finden Sie im
Mitgliederbereich
unter der Rubrik Infos
Pharmazie, Recht und
Politik > Viel gefragt:
Gefahrstoffe.
NOTFALLTELEFON
Das Notfalltelefon der NOWEDA steht
allen Apotheken zur Verfügung.
Die Telefonnummer lautet: 0171 5140605
APOTHEKENBETRIEB
16
/ AKWL
Mitteilungs
blatt
04-2016