deutlich zu kurz. Der nächste Schritt sind Selektivverträge ein-
zelner Krankenkassen mit einzelnen Versandapotheken, in de-
nen diese Boni wieder abgeschöpft werden. Für eine flächende-
ckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ein Netz
wohnortnaher Apotheken wäre dies der Super-Gau.
Daher ist jetzt die deutsche Politik gefordert, wie ich schon
am Tag des Urteilsspruchs verdeutlicht habe. Der Gesetzgeber
muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum
wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Ver-
sandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland.
Auch europarechtlich wäre das zulässig. Und: Es entspricht der
gängigen Praxis in aktuell 21 von 28 Ländern der Europäischen
Union.
„Vertrauen in die Vernunft der Politiker“, lautet daher der Titel
dieses Vorwortes. Die Gespräche der letzten Tage auf Bundes-
wie auf Landesebene haben gezeigt, dass es in Deutschland ei-
nen breiten Konsens bei roten und schwarzen, grünen und gelben
Fraktionen dafür gibt, das deutsche System der wohnortnahen
Arzneimittelversorgung zu bewahren. Den guten Gesprächen
und Anträgen müssen in den nächsten Wochen jetzt gesetzge-
berische Taten folgen. Wir alle erwarten Planungssicherheit, und
es gibt keinen Grund, eine Entscheidung für ein R
x
-Versandhan-
delsverbot auf die lange Bank zu schieben. Dafür werde ich mich,
dafür wird sich der Vorstand dieser Apothekerkammer und dafür
werden sich alle unsere ehrenamtlich engagierten Kolleginnen
und Kollegen mit Hochdruck einsetzen.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Vertrauen in die Vernunft der Richter“ habe ich mein letztes
Editorial betitelt. Es war getragen von der Erwartung, dass die
Richter in Luxemburg auch bei der Entscheidung über die Frage,
ob die geltende Preisfindung für rezeptpflichtige Arzneimittel
auch für ausländische Versandapotheken gilt, ihrer bisherigen
Linie treu bleiben. Ungeachtet der generellen „Philosophie“, den
Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu fördern bzw. zu
forcieren, galt bis zum 19. Oktober 2016 als mehr oder weniger
ungeschriebenes Gesetz: Drastische Eingriffe der EU in die ein-
zelstaatlichen Gesundheitswesen unterbleiben. Denn sie werden
den historisch gewachsenen Systemen nicht gerecht und fördern
im ungünstigen Fall nur antieuropäische Ressentiments.
Genau diesen Schutzwall haben die Richter in Luxemburg
jetzt aber zertrümmert: Sie haben die geltende Preisbindung für
rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländi-
sche Anbieter eingestuft. Damit hat der EuGH seine langjährige
Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen erstmals re-
vidiert. Europas höchste Richter haben zugleich den eindeutigen
Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Ent-
scheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert.
Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das ge-
mäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedsstaaten vorbe-
halten ist. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass ungezügelte
Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen
triumphieren. Denn die geltende Arzneimittelpreisverordnung
(AMPreisV) dient dem Interessenausgleich aller Beteiligten: Den
Patienten schützt sie davor, dass seine Notlage durch überhöhte
Preise ausgenutzt wird. Feste Preise machen außerdem das Sach-
leistungsprinzip der Krankenkassen erst wirklich möglich. Wer
jetzt glaubt, dass er als Patient von Boni profitieren kann, springt
Vertrauen in die
Vernunft der Politker
Editorial
Gabriele Regina Overwiening
Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
E-Mail:
praesidium@akwl.deEDITORIAL
AKWL
Mitteilungs
blatt
04-2016 /
3




