Previous Page  3 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 32 Next Page
Page Background

deutlich zu kurz. Der nächste Schritt sind Selektivverträge ein-

zelner Krankenkassen mit einzelnen Versandapotheken, in de-

nen diese Boni wieder abgeschöpft werden. Für eine flächende-

ckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ein Netz

wohnortnaher Apotheken wäre dies der Super-Gau.

Daher ist jetzt die deutsche Politik gefordert, wie ich schon

am Tag des Urteilsspruchs verdeutlicht habe. Der Gesetzgeber

muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum

wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Ver-

sandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland.

Auch europarechtlich wäre das zulässig. Und: Es entspricht der

gängigen Praxis in aktuell 21 von 28 Ländern der Europäischen

Union.

„Vertrauen in die Vernunft der Politiker“, lautet daher der Titel

dieses Vorwortes. Die Gespräche der letzten Tage auf Bundes-

wie auf Landesebene haben gezeigt, dass es in Deutschland ei-

nen breiten Konsens bei roten und schwarzen, grünen und gelben

Fraktionen dafür gibt, das deutsche System der wohnortnahen

Arzneimittelversorgung zu bewahren. Den guten Gesprächen

und Anträgen müssen in den nächsten Wochen jetzt gesetzge-

berische Taten folgen. Wir alle erwarten Planungssicherheit, und

es gibt keinen Grund, eine Entscheidung für ein R

x

-Versandhan-

delsverbot auf die lange Bank zu schieben. Dafür werde ich mich,

dafür wird sich der Vorstand dieser Apothekerkammer und dafür

werden sich alle unsere ehrenamtlich engagierten Kolleginnen

und Kollegen mit Hochdruck einsetzen.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Vertrauen in die Vernunft der Richter“ habe ich mein letztes

Editorial betitelt. Es war getragen von der Erwartung, dass die

Richter in Luxemburg auch bei der Entscheidung über die Frage,

ob die geltende Preisfindung für rezeptpflichtige Arzneimittel

auch für ausländische Versandapotheken gilt, ihrer bisherigen

Linie treu bleiben. Ungeachtet der generellen „Philosophie“, den

Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu fördern bzw. zu

forcieren, galt bis zum 19. Oktober 2016 als mehr oder weniger

ungeschriebenes Gesetz: Drastische Eingriffe der EU in die ein-

zelstaatlichen Gesundheitswesen unterbleiben. Denn sie werden

den historisch gewachsenen Systemen nicht gerecht und fördern

im ungünstigen Fall nur antieuropäische Ressentiments.

Genau diesen Schutzwall haben die Richter in Luxemburg

jetzt aber zertrümmert: Sie haben die geltende Preisbindung für

rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländi-

sche Anbieter eingestuft. Damit hat der EuGH seine langjährige

Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten

der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen erstmals re-

vidiert. Europas höchste Richter haben zugleich den eindeutigen

Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Ent-

scheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert.

Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das ge-

mäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedsstaaten vorbe-

halten ist. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass ungezügelte

Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen

triumphieren. Denn die geltende Arzneimittelpreisverordnung

(AMPreisV) dient dem Interessenausgleich aller Beteiligten: Den

Patienten schützt sie davor, dass seine Notlage durch überhöhte

Preise ausgenutzt wird. Feste Preise machen außerdem das Sach-

leistungsprinzip der Krankenkassen erst wirklich möglich. Wer

jetzt glaubt, dass er als Patient von Boni profitieren kann, springt

Vertrauen in die

Vernunft der Politker

Editorial

Gabriele Regina Overwiening

Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

E-Mail:

praesidium@akwl.de

EDITORIAL

AKWL

Mitteilungs

blatt

04-2016 / 

3