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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2016

20

Projekte und deren Finanzierung umris-

sen werden. Nach deren Fertigstellung

stimmt die Bevölkerung jeder Gemeinde

darüber ab. Nach einem positiven Er-

gebnis reicht die Trägerschaft die Do-

kumente mit einem Gesuch um das

Parklabel beim Bund ein. Nach der Prü-

fung und einem positiven Entscheid

tritt der Park in die Betriebsphase ein,

die zehn Jahre dauert. Alle zehn Jahre

wird die Charta erneuert, und die Ge-

meinden stimmen über die Weiterfüh-

rung ab.

Sektorübergreifende Zusammenarbeit

Ein Park fördert als Zusammenschluss

von Gemeindenmit gemeinsamen, in der

Charta formulierten Zielen die regionale

Zusammenarbeit auf eine einzigartige

Weise. Charakteristisches Merkmal ist

die sektorübergreifende Zusammenar-

beit. Wie kaum eine andere Institution

bringt ein Park Vertreter vonTourismus,

Landwirtschaft, Naturschutz und Wald-

POLITIK

Vier Kategorien von Schweizer Pärken

Parc Naziunal Svizzer

Schweizerischer Nationalpark im Enga-

din, Wildnisgebiet Kat. 1a nach der In-

ternational Union for Conservation of

Nature (IUCN), 172,3 km². Die unge-

störte Entwicklung der Natur hat

höchste Priorität.

Nationalpärke der neuen Generation

Geschützte Kernzone(n) von mindes-

tens 100 km² in den Alpen, 75 km² im

Jura und auf der Alpensüdseite und

50 km² im Mittelland. Freie Entwick-

lung der Natur und starke Einschrän-

kung menschlicher Aktivitäten. Eine

Umgebungszone umgibt die Kernzone

möglichst vollständig und schützt sie

vor nachteiligen Einflüssen. Wichtig

sind eine naturnahe Bewirtschaftung

der Kulturlandschaft, die Förderung

einer nachhaltigen Wirtschaft in der

Region, Umweltbildung und -sensibi-

lisierung sowie die Durchführung von

Forschungsprojekten.

Regionale Naturpärke

Keine Zonen, Mindestgrösse 100 km².

Die Gemeinden bringen grundsätzlich

ihr ganzes Territorium in den Park ein.

Wichtig sind die Erhaltung undAufwer-

tung der Natur- und Landschaftswerte,

die Förderung einer nachhaltigen Wirt-

schaft in der Region sowie Umweltbil-

dung und -sensibilisierung.

Naturerlebnispärke

Geschützte Kernzone von mindestens

4 km². Wichtig ist die freie Entwicklung

der Natur in der Kernzone.

nb