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SCHWEIZER GEMEINDE 1 l 2018

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FAHRENDE

Fahrende auf der Suche nach

Halteplätzen in der Schweiz

Jenische, Sinti und Roma haben ein Recht auf ihre fahrende Lebensweise –

doch dazu brauchen sie deutlich mehr Halteplätze in der Schweiz. Auch die

Gemeinden sind gefordert. Der SGV bietet dazu Hilfestellung an.

Das Fazit ist ernüchternd: In der Schweiz

fehlen immer noch rund 80 Halteplätze

für Menschen, die als Fahrende inWohn-

wagen leben. Am alarmierendsten ist

die Situation bei den Durchgangsplät-

zen, auf welchen die Fahrenden im Som-

mer temporär Halt machen können:

Schweizweit gibt es nur noch 31 – deut-

lich weniger als vor 15 Jahren. Und: Nö-

tig wären 80 Plätze. Das zeigt der jüngste

Standbericht auf, welcher von der Stif-

tung «Zukunft für Schweizer Fahrende»

Ende 2016 publiziert wurde. Bei den

ganzjährig bewohnbaren Standplätzen

bräuchte es 25 zusätzliche Angebote.

UndTransitplätze für ausländische Grup-

pen, welche die Schweiz durchqueren,

gibt es erst fünf statt der angestrebten

zehn bis zwölf. «Ohne Halteplatz», sagt

Simon Röthlisberger, Geschäftsführer

der Stiftung, «gibt es keine Möglichkeit,

die fahrende Lebensweise zu leben. Und

diese ist das Kernelement der Identität

der Jenischen, Sinti und Roma.» Deren

Lebensbedingungen zu verbessern, das

ist der Auftrag der Stiftung, die aus Ver-

tretern von Bund, Kantonen, Gemein-

den, Sinti und Jenischen zusammenge-

setzt ist. Und die daran erinnert, dass

Fahrende ein Recht auf ihre Lebensweise

haben, aufgrund des von der Schweiz

1998 unterzeichneten Rahmenabkom-

mens zum Schutz nationaler Minderhei-

ten. Der Bundesrat hat so die Schweizer

Jenischen und Sinti offiziell als Minder-

heiten anerkannt. Doch auch europäi-

sche Roma haben aufgrund der Perso-

nenfreizügigkeit das Recht, in der

Schweiz zu reisen und zu arbeiten. Diese

Rechte werden den Fahrenden aber zu-

nehmend streitig gemacht. Nicht nur

durch die fehlenden offiziellen Plätze,

sondern beispielsweise dadurch, dass

manche Gemeinden die Bauern daran zu

hindern versuchen, ihr Land temporär

an Fahrende zu vermieten. Dabei ist die-

ser sogenannte spontane Halt aus raum-

planungsrechtlicher Sicht legal, wie

Röthlisberger betont. «Grundeigentü-

mer dürfen kleineren Gruppen für bis zu

vierWochen und bis zu zweimal im Jahr

ihr Land zur Verfügung stellen.»

Auch die Haltung der Bevölkerung ge-

genüber Fahrenden scheint vielerorts

ablehnend zu sein. Letzten Sommer

machte etwa das bernischeWileroltigen

Schlagzeilen, wo die Anwesenheit von

rund 200 Wohnwagen ausländischer

Fahrender neben der Autobahn die Ge-

müter erhitzte. Es bildete sich ein Bür-

Menschen, die als Fahrende inWohnwagen leben, können diese Art von Leben nur führen, wenn ihnen auch Halteplätze zur Verfügung ste-

hen. In der Schweiz bräuchte es Dutzende davon.

Bild: Shutterstock