IT-Recht Kanzleibroschüre - page 29

1.
Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bei einer berechtigten oder teilweise berechtigten Abmahnung
,
sodass die Wiederholungsgefahr einer Klage entfällt. Vorsicht: Verletzen Sie nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungser-
klärung erneut das streitgegenständliche Recht, wird die Zahlung der Vertragsstrafe fällig, was meist sehr kostspielig ist und nur
schwer durch einen Rechtsanwalt verhindert werden kann.
2.
Abgabe einer modifizierten (strafbewehrten) Unterlassungserklärung
, wenn die Formulierung der Unterlassungserklärung
über das gesetzlich notwendige Maß hinaus geht und dementsprechend zu weit ist oder wenn der der Abmahnung zugrunde geleg-
te Streitwert zu hoch ist. Bleibt der Abgemahnte jedoch hinter seiner gesetzlichen Pflicht in der Unterlassungserklärung zurück, so
entfällt die Wiederholungsgefahr mit der Folge nicht, dass der Abmahnende klagen kann und der Abgemahnte diese Prozessverfol-
gungskosten tragen muss. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte deshalb stets durch einen Rechtsanwalt
formuliert werden.
3. Bei
rechtlich zweifelhaften Abmahnungen
(im rechtlichen Graubereich, in dem sowohl für den Abmahnenden als auch den
Abgemahnten das Risiko besteht, bei einem Gerichtsverfahren mit erheblichen Kostenfolgen verlieren zu können) kann im Wege
des Dialogs zwischen Abmahnendem und Abgemahntem (regelmäßig über die beauftragen Rechtsanwälte) ein Vergleich gefunden
werden, in dem beide Parteien im Wege des gegenseitigen Nachgebens eine Lösung für ihren Konflikt finden.
4. Liegt eine
rechtlich nicht gerechtfertigte Abmahnung
vor, braucht der Abgemahnte grundsätzlich nicht zu reagieren und
insbesondere auch nicht die streitgegenständliche Handlung zu unterlassen.
• Bei
Nichtstun
drohen jedoch insbesondere im geschäftlichen Bereich gravierende Konsequenzen, wenn der Abmahnende im
Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine gerichtliche Verfügung erwirkt. Die Gefahr ist hier deshalb besonders groß, weil
der Abgemahnte nicht zwingend hierfür angehört werden muss und das Gericht möglicherweise eine vorläufige Entscheidung
trifft, die von falscher Tatsachengrundlage oder unzutreffender Rechtseinschätzung ausgeht. Eine Korrektur könnte dann erst
in einem gerichtlichen Hauptsachverfahren erfolgen, was gegebenenfalls sehr lange Zeit (Jahre!) in Anspruch nehmen kann, in
der die streitgegenständliche Handlung aufgrund der vorläufigen gerichtlichen Verfügung unterlassen werden müsste.
• Hilfe bietet in dieser Situation die Hinterlegung einer so genannten
Schutzschrift
bei Gericht. Diese Schutzschrift ist eine
vorläufige Verteidigungsschrift des Abgemahnten, in der der Abgemahnte bzw. sein Rechtsbeistand die „richtigen“ Tatsachen
und die rechtliche Einschätzung und Bewertung des Sachverhalts dem Gericht „vorbeugend“ zur Kenntnisnahme reicht, sollte
der Abmahnende im einstweiligen Rechtsschutz vorgehen. Problem ist hier, dass nicht immer klar ist, bei welchem Gericht
man als Abgemahnter diese Schutzschrift hinterlegt. Bei einer strittigen Verletzung eines Urheberrechts im Internet bspw.
ist örtlich jedes Gericht in Deutschland zuständig, da die Urheberrechtsverletzung im Internet von jedem Ort in Deutschland
offensichtlich wird. Hilfe bietet hier das „Zentrale Schutzschriftenregister“ unter
der Europä-
ischen EDV-Akademie des Rechts, bei dem sich ca. 40 Gerichte freiwillig dazu bereit erklärten, vor Erlass einer einstweiligen
Verfügung dort elektronisch hinterlegte Schutzschriften zu beachten.
• Bei rechtlich unberechtigten Abmahnungen kann auch mit einer so genannte
negativen Feststellungsklage
die Unrecht-
mäßigkeit der Abmahnung festgestellt werden. Vorteil besteht dabei nicht nur in der Feststellung, dass der Unterlassungsan-
spruch des Abmahnenden nicht besteht, sondern es sind auch die Rechtsanwaltskosten des zu Unrecht Abgemahnten durch
den unrechtmäßig Abmahnenden zu ersetzen.
• Zuweilen wird auch empfohlen, eine
Gegenabmahnung an den zu Unrecht Abmahnenden
zu senden, in der die Unterlas-
sung weiterer unrechtmäßiger Abmahnungen sowie Schadensersatz zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition verlangt
wird.
Ihre Strategien bei Erhalt einer Abmahnung:
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