Das Web ist ein wichtiger Werbeträger.
Online-Werbung
, z.B.
das Platzieren von Bannern, ist aber eine
riskante Praxis: Ein Banner, das für sich
allein genommen völlig rechtmäßig ist,
kann, je nachdem auf welcher Website
es geschaltet wird, plötzlich zu einer
z.B. irreführenden oder verschleierten
Werbung werden, die wettbewerbsrecht-
lich verboten ist. Ebenso möglich ist,
dass schon das Banner selbst geistiges
Eigentum wie ein Marken- oder ein
Urheberrecht verletzt. In einem solchen
Fall drohen kostspielige Abmahnungen
von Konkurrenten, Wettbewerbszentralen
oder Rechteinhabern. Verträge über die
Erbringung von Online-Marketing-Leis-
tungen bedürfen daher insb. im Hinblick
auf diese Gefahren einer sorgsamen und
vorausschauenden Gestaltung.
Für den Fall, dass es doch einmal zu
Rechtsverstößen durch Werbung
kommt, sollte z.B. eine klare
Zuweisung
der Verantwortlichkeit
erfolgen. Ist der
Inhalt der Werbematerialien selbst die Ur-
sache, muss der Advertiser in die Pflicht
genommen werden. Nur für Rechtsver-
stöße, die auf die Platzierung einer an
sich einwandfreien Werbung zurückge-
hen, soll der Publisher die Verantwortung
übernehmen.
Da gegenüber Dritten beide Beteiligte zu-
gleich voll haften können, unabhängig auf
wessen Konto der Rechtsverstoß letztlich
geht, entsteht noch eine weitere Gefahr:
Einer könnte, nachdem er von einem
Dritten in Anspruch genommen wurde,
beim anderen
Regress
nehmen und so
die interne Regelung umgehen wollen.
Auch diese Situation ist daher im Vertrag
vorsorglich zu regeln.
Sollte der Werbende wiederholt rechts-
widrige Inhalte liefern, sollte wegen der
Haftungsgefahr außerdem ein außeror-
dentliches
Kündigungsrecht
festge-
schrieben werden, damit die Zusammen-
arbeit vorzeitig beendet werden kann.
Bei den engen Beziehungen, die bei
Affiliate-Systemen
auftreten, empfiehlt es sich stets klarzu-
stellen, wer überhaupt Vertragspartner
der Werbeverträge wird. Möchten Sie
nicht selbst in die Vertragsbeziehungen
Ihrer Nutzer eingebunden werden, son-
dern lediglich vermitteln, sollte dies im
Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen.
Mit der Zahl der Angehörigen einer
Affiliate-Plattform wächst natürlich auch
die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Nutzer
Rechtsverstöße begehen. Um als Platt-
formbetreiber nicht selbst in die Pflicht
genommen zu werden, ist es hier be-
sonders wichtig, ganz klare Regeln über
die Verantwortlichkeit in den Vertrag
aufzunehmen. Ergänzend können auch
Vertragsstrafen vereinbart werden.
Nicht unterschätzt werden darf die
Bedeutung einer einfachen Klausel, die
den Affiliate verpflichtet sich mit mehr als
bloß einer E-Mail-Adresse anzumelden,
sondern einem Namen und einer Post-
anschrift, sodass er für Sie im Falle einer
Haftung greifbar ist, um Regress nehmen
zu können.
Um einer Haftung schon vorzubeugen,
empfiehlt es sich, die Merchants ver-
traglich dazu zu verpflichten, Sie über
Änderungen Ihrer Werbematerialien zu
informieren, sodass Sie Stichproben
vornehmen können.
Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö-
gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr.
Michael Anton und sein wissenschaftli-
ches Team helfen Ihnen, die Fallstricke
des Online-Marketings zu vermeiden und
seine Chancen erfolgreich zu nutzen.
D
Weiterführende Literatur:
• Hoeren, Thomas / Sieber, Ulrich /
Holznagel, Bernd (Hrsg.): Handbuch Mul-
timedia-Recht. Rechtsfragen des elektro-
nischen Geschäftsverkehrs, Stand: März
2014 (38. Ergänzungslieferung), C.H.
Beck, ISBN: 978 3 406 66503 5, Teil 11.
• Kilian, Wolfgang / Heussen, Benno
(Hrsg.): Computerrechtshandbuch. Infor-
mationstechnologie in der Rechts- und
Wirtschaftspraxis, Stand: August 2013
(32. Ergänzungslieferung), C.H. Beck,
ISBN: 978 3 406 64589 1, 1. Abschnitt,
Teil 2, Rn. 20 ff., 50 ff.
• Leupold, Andreas / Glossner, Silke
(Hrsg.): Münchner Anwaltshandbuch
IT-Recht, C.H. Beck, 2013, ISBN: 978 3
406 64845 8, Teil 1.
• Redeker, Helmut: IT-Recht, 5. Aufl., C.H.
Beck, 2012, ISBN: 978 3 406 62488 9,
Rn. 1103 ff., 1114 ff., 1150 ff.
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