men und das konkrete Projekt individuell
zugeschnittenen Web-Design-Verträgen
vermeidet hier Streit und beugt Kosten-
fallen vor.
Häufig scheint man sich zu Beginn des
Projekts noch sicher, welches Cont-
ent-Management-System implementiert
werden soll, wie das Layout auszusehen
hat oder welche Performance erreicht
werden soll und ist dann überrascht,
wenn im Laufe der Zusammenarbeit doch
plötzlich
Meinungsverschiedenheiten
darüber entstehen.
Dieser viel öfter, als man vielleicht denkt,
anzutreffende Fall, lässt sich vermeiden,
indem man
Lastenhefte
erstellt und in
den Vertrag ein
Pflichtenheft
mit auf-
nimmt, das spezifiziert, was geschuldet
ist. So beugen Sie späteren Streitigkeiten
vor.
Zugleich empfiehlt sich auch, schon jetzt
festzuhalten, ob Sie, wenn Ihr Kunde im
Laufe des Projekts doch noch
Ände-
rungswünsche
haben sollte, diese zu
prüfen oder gar ihnen zu entsprechen
haben und was Sie dafür jeweils als Ge-
genleistung verlangen können.
Ihr Kunde wird außerdem einen
Zeitplan
festlegen wollen, wie Ihre Entwicklungs-
arbeit voranzuschreiten hat. Ein solches
Arrangement muss aber nicht nur zusätz-
lichen Druck für Sie bedeuten, sondern
bietet eine Chance, die Kundenzufrieden-
heit zu erhöhen und außerdem für den
Fall vorzusorgen, dass der Auftraggeber
später behauptet, nicht das bekommen
zu haben, wofür er gezahlt hat.
Wird ein solcher
Projektplan
verein-
bart, sollte der Vertrag auch vorsehen,
dass der Kunde für jeden Abschnitt des
Projekts eine gewisse Zeit, z.B. vierzehn
Tage, Ihr Produkt prüfen kann und den
betroffenen Abschnitt dann abzunehmen,
sprich - bestenfalls natürlich schriftlich -
zu billigen, also gutzuheißen hat. Angeb-
liche Mängel, die er hier schon erkennt,
kann er Ihnen dann später schon deshalb
nicht mehr entgegenhalten. Zugleich wird
ein Teil Ihrer Vergütung fällig.
À propos
Vergütung
. Als Webdesigner
sind Sie vielleicht versucht, das Recht
Ihres Auftraggebers die entwickelte
Web-Präsenz auch zu nutzen, davon
abhängig zu machen, dass er auch Ihr
Entgelt vollständig gezahlt hat. Eine
solche Regelung wird vor Gericht aber
in der Regel keinen Bestand haben. Es
gibt aber Möglichkeiten, wie Sie sich
absichern können. So können Sie bei
entsprechender Vereinbarung z.B. den
Quellcode zurückhalten, bis Ihr Kunde
zahlt. Die Kanzlei für Wirtschafts- und
Vermögensrecht, Rechtsanwalt Privatdo-
zent Dr. Michael Anton und sein wissen-
schaftliches Team helfen Webdesigner
und Grafikern durch richtige Vertragsge-
staltung, rechtliche Fallen zu vermeiden
und Chancen zu nutzen.