Check-Liste Cloud Computing-Verträge:
Folgende Klauseln erarbeiten wir mit Ihnen und finden individuelle, für Ihr Unternehmen passende innovative und kreative Gestal-
tungen für Ihr konkretes Leistungsportfolio. Haken Sie die relevanten Fragen Punkt für Punkt ab:
Präambel
: Hier formulieren wie die grundlegenden inhaltlichen Hintergründe Ihres Cloud Computing-Leistungsportfolios und die
Ziele Ihrer Kunden. So bestimmen wir die Grundlagen des Vertragswerkes und legen die Basis für das richtige Verständnis des
Austauschverhältnisses fest: Es werden die Erwartungen Ihrer Kunden skizziert und die Lösungen durch Ihr Unternehmen präsen-
tiert. Die so definierte Geschäftsgrundlage Ihrer Standardbedingungen hilft bei Auslegung der einzelnen Klauseln, sollte es später
zu Streit kommen.
§ 1 Definitionen
: Wir definieren die zentralen Begrifflichkeiten des Vertragswerkes rechtssicher und verständlich, auch für die
(Laien-)Nutzer Ihres Leistungsportfolios. Dies dient der Verständlichkeit des Vertragswerkes und erleichtert auch für juristische
wie technische Laien den Zugang zu den einzelnen Klauseln Ihrer Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
: Nach einführenden Bestimmungen zum Zustandekommen des Vertrages entsprechend Ihrer techni-
schen Ausgestaltung, erfolgt eine Definition des konkreten Vertragsgegenstandes. Auf der Grundlage des Lastenhefts des Nutzers
und eines individualisierten Pflichtenhefts des Cloud-Anbieters werden hier die grundlegenden Leistungen von Ihnen als Provider
formuliert. Soweit es sich um standardisierte Cloud Computing-Dienste handelt werden hier modularisiert die verschiedenen
Leistungskomponenten bestimmt.
§ 3 Leistungspflichten nach inhaltlichen Anforderungen
: Als zentrale Klausel Ihrer Cloud Computing-AGB erfolgt an dieser
Stelle die Konkretisierung der wechselseitigen Leistungspflichten. Die technisch-juristische Beschreibung des Pflichtenprogramms
in positiver sowie insbesondere auch negativer (!) Hinsicht (was eben gerade auch nicht geschuldet ist) dient in besonderem Maße
der Streitvermeidung, da hier die konkreten Erwartungen der Vertragsparteien festgelegt werden. Wir legen in enger Abstimmung
mit Ihnen die Aktivitäten und Aufgaben fest, die seitens Ihres Unternehmens als Provider zu erbringen sind und bestimmen den
vom Nutzer erwarteten Funktionsumfang. Ergänzung findet die Klausel regelmäßig durch Bedingungen zum Einsatz von Subunter-
nehmern durch Sie.
§ 4 Service Level Agreement
: Wir kennen die vertraglichen Wünsche der Cloud Computing-Leister und formulieren rechtssicher,
was genau Gegenstand und nicht Gegenstand der von Ihrem Unternehmen geschuldeten (technischen) Leistungen ist. Wir formu-
lieren das zugrunde liegende Service Level Agreement anhand der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens nach Verfügbarkeit,
geplanter Nichtverfügbarkeit und Nichtverfügbarkeit und entwerfen korrespondierende Störungsklassen.
§ 5 Zahlungspflichten der Nutzer
: Hier regeln wir die Entgeltzahlungspflichten der Cloud-Nutzer nach Ihrer Konzeption und wirt-
schaftlichen Planung. Ob „Flatrate“ nach Nutzer/Monat, Pay per Use oder Individualvereinbarung, wir setzen Ihre Ideen vertrag-
lich um und werden der Flexibilität der konkreten Ausgestaltung gerecht. Ergänzung findet die Klausel durch standardisierte und
optionale Vertragsklauseln betreffend die konkreten Zahlungsbedingungen Ihrer Nutzer.
§ 6 Leistungsänderungen
: Ein weiterer Schwerpunkt der Vertragsgestaltung im Bereich Cloud Computing sind Klauseln, die dem
Provider einseitig das Recht eröffnen, sein Leistungsportfolio ohne Einwilligung der Nutzer zu ändern. Darin wird regelmäßig eine
Änderung des Vertrages zu sehen sein, die formularvertraglichen Bedenken ausgesetzt ist. Gleichzeitig ist aber das Bedürfnis der
Provider umzusetzen, einheitlich durch Updates und Upgrades alle User auf demselben Programmstand zu halten. Dabei versteht
man unter Updates Aktualisierungen der Leistungen, die dem Nutzer eine neue bzw. allenfalls kleinere, aber keine wesentlichen
Neuerungen verschaffen. Dagegen sind Upgrades Erweiterungen und Funktionsvergrößerungen der Leistungen mit wesentlich
neuen Funktionen. Um dies zu gewährleisten finden Leistungsänderungsmechanismen Eingang in die Allgemeinen Cloud Bedin-
gungen.
§ 7 Nutzungsrechte der Parteien (Lizenzen)
: Kern eines jeden Cloud Computing-Vertrages sind die Bestimmungen, die die
Nutzungsrechte an den verschiedenen Leistungen der Vertragsparteien bestimmen. Wir sichern Ihrem Unternehmen alle notwen-
digen Rechte an den Cloud Computing-Leistungen selbst, räumen den Usern nach Ihrem Leistungsprogramm alle notwendigen
Nutzungs- und Verwertungsrechte zur gewünschten Nutzung der Cloud Leistungen ein (Vervielfältigungsrecht, Bearbeitungsrecht,
Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitungsrecht) und bestimmen die Rechte Ihrer Nutzer an etwaigen Daten, Erzeug-
nissen und Leistungen, die während des Vertragsverhältnisses durch Nutzung der Cloud-Dienste entstehen. Dabei sind Besonder-
heiten zu beachten, wenn der Provider neben eigenen Programmierleistungen auf Open Source-Komponenten zurückgreift.
§ 8 Haftung der Parteien für Rechte Dritter
: In engem Zusammenhang mit der voranstehenden Klausel erfolgt eine Regelung
zum Umgang der Parteien mit Rechten Dritter. Hier werden Verhaltensregeln für Ihre Nutzer aufgestellt, wenn diese die Ressour-
cen des Providers nutzen, um dort Content zu hosten. In Ergänzung hierzu statten wir Sie als Provider mit den Mindestverhal-
tensregelungen zum Schutz von fremden Immaterialgüterrechten aus (Compliance-Check-Liste). So werden Sie Ihren Pflichten als
Share Hoster gerecht und vermeiden weitgehend Haftungsfallen.
§ 9 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten und Vertragshaftung:
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Vertragsgestaltung
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