IT-Recht Kanzleibroschüre - page 17

In
Projektverträgen
werden individuelle
Leistungen für einzelne Großkunden fall-
bezogen hinsichtlich Beratung, Planung,
Entwicklung, Programmierung, Customi-
zing, Lizenzierung samt Implementierung
und Schulung versprochen. Die konkrete
Ausgestaltung solcher Spezialverträge
hat sich an die Bedürfnisse anzupassen
und verlangt nach besonders intensiver
Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei
und ihren Klienten.
Ganz andere Fragen stellen sich bei der
Gestaltung von
Forschungs- & Ent-
wicklungsverträgen
, bei denen neue
Erkenntnisse zunächst gemeinsam ge-
schaffen und dann zu einem produzierba-
ren Produkt entwickelt werden. Schwer-
punkte sind hier neben kartellrechtlichen
Fragestellungen insbesondere die
Bestimmung konkreter inhaltlicher, tech-
nischer und zeitlicher Leistungspflichten
und die Einigung über Nutzungs- und
Verwertungsrechte sowie die Verteilung
etwaiger Risiken des Projektes.
Schließlich erfordert auch der Entwurf
von
Kooperationsverträgen
(meist zur
Softwareentwicklung) besondere vertrag-
liche Absprachen. Da die gewünschten
Endprodukte von einem Unternehmen
allein nicht in die Verwertungs- und
Vermarktungsreife gebracht werden
können, sind Regelungen der Kooperation
häufig notwendig. Um eine langfristige
Zusammenarbeit rechtssicher auszu-
gestalten, ist frühzeitig der wesentliche
Vertragsrahmen samt den Erwartungen
der Parteien zu vereinbaren.
Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö-
gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr.
Michael Anton und sein wissenschaftli-
ches Team begleiten Ihr Unternehmen in
allen Phasen der vorgenannten Projekte.
Internetverträge
Das Web boomt. Von der Flaute Anfang
des Jahrtausends ist kaum noch etwas zu
spüren. Und allseits wird erwartet, dass
die Aufwärtsentwicklung in diesem Sek-
tor noch lange vorhält. Noch nicht einmal
Web 2.0
und die
Cloud
haben schon ihr
volles Potential entfaltet. Wer möchte
nicht am Erfolg des Web teilhaben, sei es
als
Webdesigner, -hoster oder Anbie-
ter von anderen web-basierten Dienst-
leistungen wie Online-Marketing
?
Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö-
gensrecht ist Ihr kompetenter Partner
in diesen Bereichen und hilft Ihnen, die
sich ständig entwickelnden rechtlichen
Herausforderungen dieses lebhaften
Geschäftsfelds erfolgreich zu meisten.
Webdesign
erfordert eine
enge Zusammenarbeit mit Ihren Kunden
in der Planungsphase und auch in der
Implementierungsphase gibt es häufig
noch neue Vorgaben oder Wünsche des
Auftraggebers. Gerade für Web-Designer
ist es besonders wichtig, dass dieses
Miteinander reibungslos funktioniert,
aber auch dass für den Fall, dass doch
Konflikte entstehen, vorgesorgt ist. Und
das heißt, dass Sie diese Kooperation
einer vorausschauenden rechtlichen Re-
gelung unterstellen müssen. Vorsorgende
Vertragsgestaltung mit auf Ihr Unterneh-
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