122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. IV - 04 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP IV Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

Titel:

Antrag zur Änderung der Satzung der Bundesärztekammer (§ 4 Abs. 1)

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Dr. Hanjo Pohle (Drucksache IV - 04) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Bundesärztekammer bleibt unverändert erhalten (Quorum für außerordentlichen Deutschen Ärztetag bleibt bei drei Ärztekammern).

Begründung:

Die Heraufsetzung des Quorums für einen außerordentlichen Deutschen Ärztetag ist im Sinne einer guten Zugänglichkeit des Souveräns für wichtige Entscheidungen nicht zu befürworten. Das Argument, dass sich die Anzahl der Landesärztekammern nach der Wende vergrößert habe und das Quorum deshalb anzupassen sei, überzeugt nicht, da die gegenwärtige Regelung immerhin auch schon knapp 30 Jahre besteht und bislang kaum Anlass für eine Änderung gegeben hat. Zudem machen die fünf neuen Bundesländer mit Teilen Berlins nur rund 22 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte des ganzen Bundesgebietes aus, womit eine Heraufsetzung sich auch mathematisch nicht rechtfertigt. Überdies müsste bei einem Votum der drei größten Ärztekammern (42 Prozent der Ärzte in Deutschland) kein außerordentlicher Deutscher Ärztetag mehr einberufen werden.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 285 von 317

Stimmen Ja: 106

Stimmen Nein: 101

Enthaltungen:0

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online