122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. IV - 10 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP IV Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

Titel:

Satzung - Frist für einen Antrag auf Abberufung

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Dr. Hans-Detlef Dewitz, Dr. Katharina Thiede, Dr. Thomas Werner, Julian Veelken und Dr. Christian Messer (Drucksache IV - 10) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Im Antrag IV - 01 wird unter Punkt 5 der Buchstabe b) der Drucksache gestrichen.

Begründung:

Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 lehnt die in § 5 Abs. 6 Satz 2 des Entwurfs der Satzung der Bundesärztekammer enthaltene Frist von 14 Tagen vor dem Ärztetag für einen Antrag auf Abberufung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der weiteren Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer ab. Die Einführung einer Antragsfrist wird abgelehnt, da der Deutsche Ärztetag hierdurch im Bedarfsfall nicht mehr ausreichend auf aktuelle Ereignisse reagieren könnte. Angesichts der nur einmal jährlich stattfindenden regulären Sitzung des Parlaments wäre eine solche Einschränkung der Rechte des Deutschen Ärztetages problematisch. Eine Abberufung aus außerordentlichen und dringenden Gründen muss im aktuellen Rahmen weiterhin möglich bleiben. Eine missbräuchliche Anwendung der Regelung wird durch das Quorum ausreichend unterbunden. Die Einschränkung dieses demokratischen Rechts der Abgeordneten des Deutschen Ärztetages ist nicht erforderlich.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 287 von 317

Stimmen Ja: 106

Stimmen Nein: 101

Enthaltungen:0

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