MattPost Nr. 26 Dez-2025

INTERNA

INFORMATION ZUR HEIZSITUATION IN DER ÜBERGANGSZEIT

In der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter kann es zu wechselhaften Temperaturen kommen. Wir möchten Sie daher über die Heizregelung in den Liegenschften informieren:

Tipps für die Übergangszeit: » Bitte stosslüften statt dauerhaft gekippte Fens ter, um Wärmeverluste zu vermeiden. » Nutzen Sie bei Bedarf wärmere Kleidung oder Decken. » Bei besonders kalten Tagen ausserhalb der Heizperiode können Sie sich gerne beim Hauswart melden.

Heizperiode: Die Heizperiode beginnt in der Regel ab Oktober und endet im April. In dieser Zeit wird die Heizung bei Bedarf aktiviert, um eine Mindesttemperatur von 20–22°C in den Wohnräumen sicherzustellen. Übergangszeit: Vor und nach der Heizperiode kann es vereinzelt kühl werden. Die Heizung wird dann situativ eingeschaltet – abhängig von den Aussentemperaturen und Wetterprognosen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

NUTZUNG BESUCHERPARKPLÄTZE

Wichtiger Hinweis für alle Mieter und Besucher Parkieren auf den Besucherparkplätzen ist Mieterinnen und Mietern strengstens verboten!

Die markierten Besucherparkplätze (mit Schild «Besucher» bzw. entsprechender Kennzeichnung) sind ausschliesslich für Gäste und Besucher der jeweiligen Liegenschaften reserviert. Mieterparkkarten oder das Abstellen durch Mieter und deren Angehörige ist auf diesen Plätzen nicht gestattet – auch nicht kurzfristig.

Mieterparkplätze befinden sich in der Tiefgarage oder auf den separat gekennzeichneten Flächen

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe – nur so können wir sicherstellen, dass Besucher immer einen freien Parkplatz vorfinden.

Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns folgende Massnahmen vor:

» Verwarnung mit Dokumentation » Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters » Hausrechtliche Massnahmen bis hin zur ausser ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (bei wiederholtem Verstoss)

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