Blickpunkt Schule 3/2020

zehn Prozent und mündliche Prüfung zwanzig Prozent. Der BPA unterstützte diese Position in einer Pressemeldung vom 18. April 2020 aus den folgenden Gründen: • Die Absage der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen als Präjudiz. • Die Knappheit der Vorbereitungs- zeit. • Die fehlende Unterrichtspraxis in ei- ner theoretischen Prüfung. • Die enorme strukturelle Benach- teiligung durch einen gestaffelten Wiederbeginn der Schule. • Die psychischen und physischen Belastungen durch die Corona-Pan- demie. • Die Einschränkungen im öffent- • Die fehlende Widerspiegelung der Qualität der praktizierenden Lehr- kraft durch die Qualität eines schriftlichen Unterrichtsentwurfes. • Die dadurch geringe Wertschätzung der geleisteten Ausbildungszeit. Wünschenswert wäre aus Sicht des hphv die Durchführung des 2. Staats- examens in der üblichen Formmit zwei Unterrichtsbesuchen und einer münd- lichen Prüfung zu einem späteren Ter- min gewesen, um dem Praxischarakter des Referendariats gerecht zu werden. Da jedoch die Zeit zwischen der Wie- dereröffnung der Schulen und den Sommerferien sehr eng bemessen sein würde, würde dies praktisch nicht um- setzbar sein. Die angestrebte Fallprü- fung bot den LiV zumindest die Mög- lichkeit, schlechte Vornoten auszuglei- chen. Die acht Praxis- bzw. Ausbil- dungsschwerpunkte, die eine LiV bis- her für die mündliche Prüfung vorbereitet hat, sollten unbedingt in der Fallprüfung oder einer Ersatzprü- fung berücksichtigt und geprüft wer- den. Einen komplettenWegfall einer mündlichen Abschlussprüfung lehnte der hphv aus diesen Gründen ab. Er richtete abschließend den Aufruf an alle Mitglieder des hphv, die Online- Petition zu unterschreiben. Leider soll- te sie letztendlich erfolglos bleiben. In dieser Zeit beschäftigte sich der BPA vermehrt auch mit Einzelanfragen lichen Leben, zum Beispiel die Schließung der Bibliotheken.

von Mitgliedern zur 2. Staatsprüfung und setzte sich gegen ungerechte Re- gelungen ein. So müssen Referenda- rinnen und Referendare, die Ende 2019 ihre 2. Staatsprüfung nicht bestanden haben, ihren Vorbereitungsdienst so lange verlängern, bis wieder halbwegs reguläre Examensunterrichtsbesuche möglich sind. Diese ’Wiederholer’ kön- nen ihren Vorbereitungsdienst also nicht nach den Regelungen abschlie- ßen, die für alle Kandidatinnen und Kandidaten im aktuellen Prüfungs- durchgang gelten, und bleiben weiter im Ungewissen, wann sie ihre 2. Aus- bildungsphase endlich beenden kön- nen. Dies ist verbunden mit den ent- sprechenden finanziellen und berufli- chen Nachteilen. Hier intervenierte der BPA zusammen mit Stephan F. Dietz, unserem Justiziar, zunächst erfolglos bei der Lehrkräfteakademie, konnte aber Anfang Juni erreichen, dass die Betroffenen nun wählen können: Ent- weder lassen sie sich wie die Prüflinge des aktuellen Durchgangs eher theo- retisch auf der Grundlage von zwei Unterrichtsentwürfen prüfen oder sie legen nach den Sommerferien, wenn hoffentlich noch mehr Präsenzunter- richt möglich ist, ihr 2. Staatsexamen in der üblichenWeise mit zwei Unter- richtsbesuchen ab. Letztlich ein schö- ner Erfolg für uns, der viel Durchhalte- vermögen erfordert hat. Ähnlich erging es ihm bei der Aus- einandersetzung mit der Lehrkräfte- akademie um die Bewertung des Moduls 8 (Unterrichten in den Fächern in der gymnasialen Oberstufe, MGYO). Für den BPA lag eine Ungleichbe- handlung bezüglich der Leistung und Benotung vor: Viele Referendarinnen und Referendare, die bereits einen Un- terrichtsbesuch abgeleistet hatten, mussten eine weitere Ausarbeitung als Ersatz für den zweiten noch ausste- henden Unterrichtsbesuch vorlegen, während bei anderen, die noch gar keinen Unterrichtsbesuch für das Mo- dul absolviert hatten, die Durch- schnittsnote der übrigen sieben Mo- dule als Wertung gebildet wurde. Hin- zu kam die zeitliche Ersparnis für die zweite Gruppe, die gerade im Prü- fungssemester und dazu noch

Bild: shintartanya/AdobeStock

BLICKPUNKT Schule Lehrerausbildung 15

denen die Examina abgelegt wur- den, berücksichtigen. Damals existierte noch ein Flicken- teppich an Entscheidungen, weswe- gen es den Referendarinnen und Re- ferendaren an Orientierung fehlte. In jedem Fall sollte es vonseiten des Kultusministeriums klare Weisungen geben, welche die Studienseminare und Ausbilderinnen und Ausbilder einheitlich umsetzen können. Erst dann könnte für die hessischen Refe- rendarinnen und Referendare Sicher- heit geschaffen werden. Eine Woche später wurde die gefor- derte Rechtssicherheit vom Kultus- ministerium geschaffen. Dabei wurde von der Lehrkräfteakademie festge- legt, dass die beiden Examenslehr- proben durch eine sechzigminütige Besprechung von zwei Unterrichts- entwürfen ersetzt werden sollten. Die betroffen Referendarinnen und Refe- rendare im Prüfungssemester initiier- ten dagegen eine Online-Petition , die folgende Alternative für die 2. Staatsprüfung 2020 vorschlug: Erhö- hung der Gewichtung der Vorleistun- gen und Durchführung einer mündli- chen Prüfung (Fallprüfung gemäß § 51 HLBGDV) mit folgender Umver- teilung: Unterrichtsbesuche sechzig Prozent, pädagogische Facharbeit zehn Prozent, Schulleitungsgutachten

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