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Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder PROJEKTAUFRUF ZUM BUNDESPROGRAMM „SANIERUNG KOMMUNALER SPORTSTÄTTEN – SCHWIMMBÄDER“
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Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundes- programms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder" 250 Millionen Euro gezielt für die Sanie rung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des ‚Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität‘ verankert. Nun ist das Interessen- bekundungsverfahren für die Förderung gestartet. Schwimmbäder sind für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration von besonderer Bedeutung. Deshalb unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen wichtigen sozialen Infrastrukturen. Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Dies können Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken sein. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Deshalb müssen diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere
auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klima- neutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, ist möglich. Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein reichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.
Weitere Informationen:
Mehr Details zum Förderprogramm finden Sie unter www.bbsr.bund.de/ sks-schwimmbaeder.
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SPORTFORUM NR. 228 | APRIL 2026
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