LSV-Sportforum

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Gänse vertreiben: praktikable Maßnahmen (ohne Ärger)

Geschützte Tiere und rechtliche Vorgaben

Nil- und Kanadagänse können Sportanlagen schnell un attraktiv machen: Sie fressen Raseneinsaaten und ver schmutzen Wege und Spielflächen. Komplett „weg“ bekommen Sie die Tiere selten – aber Sie können den Druck senken. So machen Sie die Anlage weniger attraktiv: Halten Sie Rand bereiche kurz, vermeiden Sie ruhige Rückzugszonen direkt am Platz und setzen Sie auf regelmäßige, wechselnde Stör reize – aber ohne Ihre Nachbarn zu verärgern. Wichtig: Maßnahmen wie Eientnahme oder Jagd sind rechtlich und organisatorisch heikel. Klären Sie das vorab mit den zu ständigen Stellen, bevor Sie hier aktiv werden. Grundsätzlich gilt: Viele Insekten (z.B. Bienen, Hummeln, Wespen oder Waldameisen) stehen unter Artenschutz – Sie dürfen sie nicht einfach bekämpfen. Wenn aber von einem Nest eine konkrete Gefahr ausgeht, dürfen Sie handeln, zum Beispiel bei Allergien oder wenn das Nest direkt an Wegen, Tribünen oder Spielflächen sitzt. Achtung: Hornissen, Wildbienen und manche Wespenarten sind besonders geschützt. Wer diese Tiere oder ihre Nester ohne Geneh migung stört oder beseitigt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Entfernen Sie Nester nicht selbst. Wenden Sie sich an das Umweltamt, einen lokalen Imker verein, den Verein zur Förderung ökologischer Schädlings bekämpfung e.V. oder den Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband e.V.. Sie vermitteln qualifizierte Fachleute mit Sachkundenachweis. Nicht nur durch die milden Winter herrscht für Zecken in Deutschland fast ganzjährig Saison. Bei Bodentemperatu ren um die sieben Grad werden die Blutsauger aktiv, ver lassen ihre Verstecke unter Laub und Nadeln und machen sich auf die Suche nach einem geeigneten Wirt. Die weit verbreitete Vorstellung, dass Zecken sich von Bäumen auf ihre Opfer fallen lassen, ist falsch. Sie halten sich vor allem in hohen Gräsern, Gebüschen und an Waldrändern auf. Eine gepflegte Sportanlage ist ein guter Zeckenschutz. Halten Sie Randstreifen kurz, entfernen Sie Laub- und Schnittgut zeitnah und achten Sie besonders an Gebüschen und Über gängen zum Wald auf regelmäßige Pflege. Wenn bei Ihnen Zecken auftreten: Informieren Sie Ihre Mitglieder und erinnern Sie an den Zecken-Check nach dem Sport. Was tun bei einem Wespennest? Zecken reduzieren: So senken Vereine das Risiko

Besondere Aufmerksamkeit erfordern geschützte Arten. Diese dürfen weder gestört noch vertrieben werden. Beispiele sind: • Fledermäuse, die sich in Gebäuden oder Flutlichtanlagen ansiedeln • Igel oder Amphibien Gerade bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört, Brutzeiten zu beachten oder ökologische Prüfungen durch zuführen. Verstöße können nicht nur der Natur schaden, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Auf vielen Sportplätzen sind Hunde unerwünscht oder verboten – meist aus drei Gründen: Hygiene (Hundekot), Verletzungsgefahr und Platzordnung. Wenn Sie Ausnahmen zulassen wollen, definieren Sie sie klar: zum Beispiel an geleint, nur außerhalb des Spielfelds und nur in ausgewie senen Bereichen. So vermeiden Sie Diskussionen – und schützen Sporttreibende, Hunde und Anlage. Wer sich nicht an Vorgaben hält, riskiert einen Platzverweis durch den Verein oder je nach Kommune eine Verwarnung oder ein Bußgeld. Klare Regeln und gute Kommunikation helfen, Probleme zu vermeiden. Hinweisschilder oder kurze Infor mationen im Eingangsbereich können viel bewirken. Darf man Hunde mit auf Sportplätze nehmen?

HABEN SIE FRAGEN?

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz oder möch ten sich beraten lassen? Ihr Versicherungsbüro beim LSV hilft Ihnen gerne weiter. Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Henning Jahn (Büroleiter) Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel Tel.: 0431/5560836-0, vsbkiel@ARAG-Sport.de

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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

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