LSV-Sportforum

SERVICE

Was Vereine jetzt tun sollten (Praxis)

Daneben ist in der Praxis oft auch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) denkbar – das Urteil stellt aber besonders stark auf Art. 6 Abs. 1 lit. b ab.

• „Im Rahmen der Mitgliederrechte kann bei berechtigtem Interesse eine Herausgabe von Kontaktdaten an andere Mitglieder erfolgen.“ Wichtig: Keine „Schein-Zusagen“, die später rechtlich nicht halten („nur Verwaltung“), ohne Ausnahme für Mitgliederrechte. 4.Risikopunkt Beschlussanfechtung ernst nehmen Wird eine mitgliederversammlungs bezogene Anfrage zu Unrecht ab gelehnt, drohen Gerichtsverfahren – im schlimmsten Fall mit der Folge, dass gefasste Beschlüsse unwirksam sind. Bitte schalten Sie in allen Zweifels fällen Ihren Datenschutzbeauftragten ein oder konsultieren Sie eine recht liche Unterstützung.

1. Standardprozess für Mitglieder anfragen etablieren • Prüfschema „berechtigtes Interesse“ (z.B. Mitgliederversammlungs-Bezug, vereinsbezogener Zweck, kein erkenn barer Missbrauch). • Fristen und Zuständigkeit definieren (Vorstand/Geschäftsstelle und DSB). 2.Herausgabe „sauber“ gestalten Ausgabe als Einzelliste (z.B. CSV) mit Nutzungsbedingungen: • nur für den benannten Zweck, • keine Weitergabe an Dritte, • Löschung nach Abschluss der MV/ Kommunikation, • keine Nutzung für Werbung/kom merzielle Zwecke. 3.Mitgliederkommunikation vorab sauber formulieren In Datenschutzhinweisen (und ggf. Aufnahmeantrag) aufnehmen:

Zweckbindung und Transparenz bleiben Pflicht

Auch wenn die Herausgabe zulässig ist, gilt: • Zweck klar begrenzen: Kontaktauf nahme zu Vereinsangelegenheiten / Willensbildung. • Datenminimierung: nur notwendige Daten (hier: E-Mail-Adresse; nicht automatisch Telefon/Adresse). • Dokumentation: Antrag, Interessen abwägung/Begründung, Umfang, Zeitpunkt, Empfänger. • Information: Mitglieder sollten in der Datenschutzinformation/Satzungs nähe transparent darauf hingewiesen werden, dass Kontaktdaten bei berech tigtem Interesse an andere Mitglieder herausgegeben werden können.

Sophie Schille im Auftrag des LSV Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth

IMPRESSUM SPORTFORUM ist das offizielle Magazin des Landessport verbandes Schleswig-Holstein e.V. SPORTFORUM erscheint zehnmal jährlich. Der Bezugspreis ist im Mitglieds beitrag enthalten. Herausgeber und Verleger: Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV) Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, www.lsv-sh.de

Verantwortlich für den sjsh-Teil: Carsten Bauer

Anzeigenverwaltung: Sport- und Event-Marketing Schleswig-Holstein GmbH Telefon (0431) 64 86 - 177, www.semsh.de Layout: Stamp Media GmbH, Agentur für Kommunikation & Design, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de Druck: Schmidt & Klaunig GmbH, Druckerei und Verlag seit 1869 Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de

Redaktion: Stefan Arlt, Tel. (0431) 64 86 - 163, stefan.arlt@lsv-sh.de

Verantwortlich für den LSV-Inhalt: Till Wöllenweber

STEUER-HOTLINE – NÄCHSTE TERMINE

Die Steuer-Hotline wird an jedem ersten Dienstag im Monat durchgeführt. Die nächsten Termine: • Dienstag, 7. Juli 2026, 16-18 Uhr • Dienstag, 4. August 2026, 16-18 Uhr

Die telefonische Steuer-Hotline ist für die Vereine und Verbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer ausschließlich während der Beratungs termine als Steuer-Hotline des LSV zur Verfügung steht.

Tel.: 0431-530 226 88

ACHTUNG Neue Rufnummer

40

SPORTFORUM NR. 230 | JUNI 2026

Made with FlippingBook. PDF to flipbook with ease