LSV-Sportforum

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oder nicht – und die Dienstleistungen oder Waren aus dem Ausland bezie hen, müssen faktisch eine Umsatz steuer-ID-Nummer haben und diese ihren ausländischen Lieferanten und Dienstleistern zur Verfügung stellen, um umsatzsteuerliche Doppelbelas tungen zu vermeiden. Vereine, die nicht umsatzsteuerliche Unternehmer sind, brauchen keine Umsatzsteuer-ID

Nummer, können diese aber beantragen, was oft Sinn macht, da Deutschland im Vergleich zum Ausland einen eher geringen Umsatzsteuersatz hat.

ACHTUNG! Die Steuer-Hotline ist ab sofort zu den gewohnten Zeiten an jedem ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr unter neuer Rufnummer zu erreichen: 0431 – 530 226 88

Ulrich Boock

Informationen zum Datenschutz, Teil 60 DATENSCHUTZ IM VEREIN: SO SCHÜTZEN SIE DATEN IN SOZIALEN MEDIEN UND MESSENGER-DIENSTEN

Einwilligung bei Bild- und Namens nennungen – Was ist erlaubt?

Mit seiner fortlaufenden Serie zum komplexen und wichtigen Thema Daten schutz möchte der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) seinen Mitgliedern eine wertvolle Hilfestellung bieten und nützliche Informationen für die Praxis liefern. Dabei stehen häufig in der Vereins- und Verbandsarbeit auftretende Fragen im Fokus. Im Auftrag des LSV-Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth nehmen Expert*innen der IBS data protection services and consulting GmbH zu verschiedenen Themen Stellung und liefern auch Beispie le und Handlungsempfehlungen, um ein bisschen „Licht ins Dunkel“ zu bringen. Diesmal geht es um das Thema „Datenschutz im Verein: So schützen Sie Daten in sozialen Medien und Messenger-Diensten“.

Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine gültige Einwilli gung vorliegt. Diese muss freiwillig, informiert und zweckgebunden erteilt werden und jederzeit widerrufbar sein. Pauschale Einwilligungen oder nachträgliche Zustimmungen reichen nicht aus. Aus Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Auch bei der Nennung von Namen ist Vorsicht geboten. Vereine müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Daten zu sichern. Dazu zählen beispielsweise • Zugangsbeschränkungen zu Vereins accounts in sozialen Medien, • regelmäßige Updates und Sicher heitschecks, • Verschlüsselung bei Messenger Diensten, • klare Regeln für die Nutzung privater Geräte und Accounts im Vereins kontext. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Nutzung sozialer Medien und Messengerdienste eröffnet Vereinen vielfältige Möglichkeiten zur Kommu nikation, Werbung und Vernetzung. Gleichzeitig sind beim Umgang mit personenbezogenen Daten strenge datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Vereine sind als Verant wortliche nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, den Schutz der Daten ihrer Mitglieder, Mitarbeitenden und Dritter sicher- zustellen. Die wichtigste Grundlage ist Art. 6 DSGVO, der die Verarbeitung personen bezogener Daten rechtfertigt. Häufig wird die Verarbeitung durch das über wiegende Vereinsinteresse an der Öffentlichkeitsarbeit oder der Mit gliederverwaltung gestützt. Falls jedoch sensible personenbezogene Daten oder besondere Veröffentlichungen (z. B. mit Bild- oder Tonmaterial) erfolgen, Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Datenverarbeitung?

ist meist eine klare, informierte Ein willigung der betroffenen Personen nötig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Transparenz und Informations pflichten

Der Verein muss umfassend darüber informieren, • welche Daten verarbeitet werden, • zu welchem Zweck, • auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, • wie lange die Daten gespeichert werden, • wer Zugriff hat, • und welche Rechte die Betroffenen haben (Auskunfts-, Widerspruchs-, Löschrecht) (Art. 13 und 14 DSGVO). Diese Informationen sollten in leicht zugänglichen Datenschutzerklärungen oder Vereinsdokumenten geregelt sein. Bei Aufnahme neuer Mitglieder ist eine Belehrung oder ein Hinweis auf die Datenschutzinformationen wichtig.

Umgang mit Messengerdiensten

Der Einsatz von datenschutzfreund lichen, Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wird empfohlen. Die Nutzung

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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

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