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Neues aus der Steuer-Hotline DIE UMSATZSTEUER-ID-NUMMER

Bei der telefonischen Steuer-Hotline des Landessportverbandes, die an jedem ersten Dienstag im Monat durchgeführt wird und für die Vereine und Verbände des Landessportverbandes kostenlos ist, stellen interessierte Anruferinnen und Anrufer Monat für Monat Fragen, die von Steuerberater Ulrich Boock, geschäftsführender Partner im Steuerberaterbüro [strg]kiel, kompetent beantwortet werden. Um auch den Leserinnen und Lesern des SPORTFORUM diese hilfreichen Informationen zukommen zu lassen, berichtet Ulrich Boock regelmäßig an dieser Stelle aus der Steuer-Hotline. In dieser SPORTFORUM-Ausgabe geht es um die Umsatzsteuer-ID-Nummer.

steuer) – mit Vorlage einer USt-IdNr. wird statt der dänischen die deutsche Umsatzsteuer von nur 19 Prozent fällig. Betreiber elektronischer Schnitt stellen, Marktplatzbetreiber, Zahlungsdienstleister: Betreiber elektronischer Schnittstellen und Marktplätze sind für bestimmte Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf inländische USt-IdNrn. ihrer Vertrags partner angewiesen; auch Zahlungs dienstleister müssen jede Umsatz steuer-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers aufzeichnen; dies setzt voraus, dass der Zahlungs empfänger eine solche Nummer verwendet, wenn er steuerlich ent sprechend auftritt. Betroffen sind Vereine, die z.B. auf Plattformen wie ebay, Amazon etc. agieren oder Zahlungsdienstleister wie Klarna, PayPal etc. verwenden. Die Plattform betreiber werden die Vereine meistens direkt auf das Erfordernis der USt IDNr. hinweisen.

Viele Vereine verfügen über eine Umsatzsteuer-ID-Nummer (USt-IdNr.) und nutzen diese, andere tun es nicht – vielen ist die Funktion und Bedeu tung dieser Nummer unklar. § 27a UStG sieht vor, dass das Bundes zentralamt für Steuern (BZSt) Unter nehmen und bestimmten juristischen Personen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilt; es wird ein Anspruch beschrieben, aber keine generelle Beantragungs pflicht. Es gibt aber faktische „Pflicht fälle“. Eine USt-IdNr. ist praktisch unverzichtbar, wenn bestimmte Sach verhalte vorliegen, die wichtigsten seien hier genannt: Innergemeinschaftliche Erwerbe und Bezug von Dienstleistungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten: Die USt-IdNr. dient bei grenzüber schreitenden Waren- oder Dienstleis tungseinkäufen in der EU als Nachweis dafür, dass der Empfänger die Umsatz steuer im eigenen Land zu versteuern hat. Lieferanten und Dienstleister erkennen an der USt-IDNr. des Kunden, dass sie steuerfrei liefern müssen; der Kunde hat die Versteuerung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung bzw.- Jahreserklärung in Deutschland vor zunehmen. Ein Verein, der umsatz steuerlicher Unternehmer ist und nicht als Kleinunternehmer agiert und Leistungen aus dem EU-Ausland bezieht und dem Lieferanten bzw. Dienstleister keine USt-IdNr vorlegen kann, wird vom ausländischen Lieferanten/Dienst leister eine Rechnung mit der Umsatz steuer des Auslandes erhalten. Formal gesehen muss der Verein dann zusätzlich zu dieser ausländischen Umsatzsteuer

auch die deutsche Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt für den sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. im Reverse-Charge-Verfahren entrichten und ist doppelt belastet. Auch wenn der Verein umsatzsteuer licher Kleinunternehmer ist und Dienst leistungen eines im EU-Gemeinschafts gebiet ansässigen Unternehmers bezieht, schuldet er die Steuer im Inland im Reverse-Charge-Verfahren ohne zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein; die Steuer wird damit end gültiger Kostenfaktor. Wird der Verein mangels USt-ID.Nr. vom ausländischen Leistenden als „Privatperson“ behandelt und mit ausländischer USt belastet, trägt er diese Steuer zusätzlich – eine Entlastung über Vorsteuerabzug ist weder im Ausland noch im Inland möglich. Auch nichtunternehmerische juristische Personen (z.B. Vereine, die aus schließlich im ideellen Bereich

Fazit:

Vereine, die umsatzsteuerliche Unter nehmer sind – egal ob Kleinunternehmer

agieren und somit aus schließlich Mitgliedsbei träge, Spenden und Zu- schüsse vereinnahmen) erhalten eine USt-IdNr., wenn sie diese für innergemeinschaft liche Erwerbe benö tigen – sie können auf die USt-IDnr. aber auch verzichten. Das ist dann sinnvoll, wenn regelmäßig Leis- tungen aus umsatz steuerlichen „Hoch steuerländern“ bezogen werden, z.B. aus Däne mark (25 Prozent Umsatz

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SPORTFORUM NR. 227 | MÄRZ 2026

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