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So schützen Sie sich vor Urheberrechtsverletzungen
Der Urheber hatte sein Bild auf der Internetseite des Sport vereins entdeckt und forderte den Verein auf, das Bild zu entfernen und es auch zukünftig nicht mehr einzustellen. Zudem verlangte er 1.500 Euro als Schadensersatzzahlung für die Lizenzgebühr, die er bei vorheriger vertraglicher Zustimmung zur Veröffentlichung auf der Vereins-Internet seite bekommen hätte. Schließlich hatte der Verein das Bild auf der Homepage zwei Monate lang genutzt. Nur ein Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk ver- öffentlicht wird. Damit war der Sportverein nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zur Unterlassung der Vervielfältigung und zur Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung auf seiner Webseite verpflichtet. Der Webmaster des Vereins entfernte das Bild von der Homepage. Die ARAG bezahlte im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Schadens ersatzforderung. Wenn das Grünkohlessen rechtliche Folgen hat Ein Fußballverein hatte zum traditionellen Grünkohlessen geladen und zur optischen Untermalung dafür ein geschütztes Motiv eines Grünkohlgerichts verwendet. Irrigerweise war der Verein davon ausgegangen, dass die als Quelle für die Abbildung dienende Internetseite nur nicht urheberrechtlich geschützte Bilder zur Verfügung stellt. So bekam das schöne Essen einen faden Beigeschmack in Form einer Schadens ersatzforderung inklusive Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.250 Euro. Am Ende einigte man sich mit der Hilfe der ARAG auf einen Vergleich. So konnten beispiels weise die gegnerischen Rechtsanwaltskosten reduziert werden. Die ARAG zahlte schließlich sowohl die Schadens ersatzforderung als auch die Rechtsanwaltskosten. Wenn die Muse mal nicht küsst Um den Ehrungen der Sportlerinnen und Sportler bei einem Motoryachtclub einen besonderen Rahmen zu geben, griff der Vorstand auf ein Gedicht zurück. Die Verwendung der Zeilen war nicht autorisiert. Die ARAG zahlte auch hier schnell und unbürokratisch die Schadenersatzforderung und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.300 Euro. Im Falle einer fahrlässig begangenen Urheberrechts- verletzung ist im Rahmen und Umfang der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung die Abwehr bzw. die Befriedigung eines Schadensersatzanspruchs auf Zahlung entgangener Lizenzgebühren mitversichert. Die ARAG prüft den Grund und die Höhe des geforderten Schadenbetrags. Angemessen ist eine Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Urheber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Anhalts punkt ist auch, wie lange das Bild unberechtigt verwendet wurde. Wie hilft die ARAG Sportversicherung bei Urheberrechts verstößen?
• Fotografieren oder gestalten Sie selbst. Dann sind Sie automatisch der Urheber. Dabei achten Sie bitte darauf, dass keine fremden Marken, Personen oder geschützten Werke ohne Erlaubnis abgebildet sind. Was Sie bei der Veröffentlichung von Fotos wissen müssen, beschreiben wir Ihnen in unserem Ratgeber DSGVO: Sportverein-Fotos und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. • Kopieren Sie ein Foto niemals, nur weil Sie es im Web finden. Ein Foto im Internet zu finden, bedeutet nicht, dass es frei nutzbar ist. Prüfen Sie immer dessen Lizenz und holen diese ein. Oder kontaktieren Sie den Urheber und holen dessen Erlaubnis ein – immer schriftlich, um Missverständ nisse zu vermeiden. • Bei Bildern und Texten, die beispielsweise unter einer CC0-Lizenz (Creative-Commons-Zero) stehen, wurde das Urheberrecht aufgegeben und sie sind weltweit nutzbar. Das Material darf in jedem Medium und Format genutzt werden. Dennoch müssen Sie die jeweiligen Lizenz- bedingungen erfüllen, beispielsweise mit einer Namens nennung. • Prüfen Sie Lizenzen genau: In den jeweiligen Lizenz- bedingungen steht, ob eine kommerzielle Nutzung gestattet ist, ob Urheberinnen und Urheber oder die Quelle genannt werden müssen oder ob man die Werke bearbeiten darf. • Entfernen Sie urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Lizenz nicht nur vollständig von der eigenen Webseite, sondern löschen Sie sie auch aus temporären Zwischen speichern. HABEN SIE FRAGEN? Möchten Sie mehr wissen zur Absicherung der ARAG Sportversicherung? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeitenden im Versicherungsbüro beim LSV Schleswig-Holstein. Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein Henning Jahn (Büroleiter) Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel Tel.: 0431/5560836-0, vsbkiel@ARAG-Sport.de • Kostenlose lizenzfreie Fotos finden Sie beispielsweise auf Plattformen wie Pixabay oder Unsplash.
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