IT-Recht Kanzleibroschüre

Das Web ist ein wichtiger Werbeträger. Online-Werbung , z.B. das Platzieren von Bannern, ist aber eine riskante Praxis: Ein Banner, das für sich allein genommen völlig rechtmäßig ist, kann, je nachdem auf welcher Website es geschaltet wird, plötzlich zu einer z.B. irreführenden oder verschleierten Werbung werden, die wettbewerbsrecht- lich verboten ist. Ebenso möglich ist, dass schon das Banner selbst geistiges Eigentum wie ein Marken- oder ein Urheberrecht verletzt. In einem solchen Fall drohen kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten, Wettbewerbszentralen oder Rechteinhabern. Verträge über die Erbringung von Online-Marketing-Leis- tungen bedürfen daher insb. im Hinblick auf diese Gefahren einer sorgsamen und vorausschauenden Gestaltung. Für den Fall, dass es doch einmal zu Rechtsverstößen durch Werbung kommt, sollte z.B. eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeit erfolgen. Ist der Inhalt der Werbematerialien selbst die Ur- sache, muss der Advertiser in die Pflicht genommen werden. Nur für Rechtsver- stöße, die auf die Platzierung einer an sich einwandfreien Werbung zurückge- hen, soll der Publisher die Verantwortung übernehmen. Da gegenüber Dritten beide Beteiligte zu- gleich voll haften können, unabhängig auf wessen Konto der Rechtsverstoß letztlich geht, entsteht noch eine weitere Gefahr: Einer könnte, nachdem er von einem Dritten in Anspruch genommen wurde, beim anderen Regress nehmen und so die interne Regelung umgehen wollen. Auch diese Situation ist daher im Vertrag vorsorglich zu regeln. Sollte der Werbende wiederholt rechts- widrige Inhalte liefern, sollte wegen der Haftungsgefahr außerdem ein außeror- dentliches Kündigungsrecht festge- schrieben werden, damit die Zusammen- arbeit vorzeitig beendet werden kann.

Bei den engen Beziehungen, die bei Affiliate-Systemen auftreten, empfiehlt es sich stets klarzu- stellen, wer überhaupt Vertragspartner der Werbeverträge wird. Möchten Sie nicht selbst in die Vertragsbeziehungen Ihrer Nutzer eingebunden werden, son- dern lediglich vermitteln, sollte dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen. Mit der Zahl der Angehörigen einer Affiliate-Plattform wächst natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Nutzer Rechtsverstöße begehen. Um als Platt- formbetreiber nicht selbst in die Pflicht genommen zu werden, ist es hier be- sonders wichtig, ganz klare Regeln über die Verantwortlichkeit in den Vertrag aufzunehmen. Ergänzend können auch Vertragsstrafen vereinbart werden. Nicht unterschätzt werden darf die Bedeutung einer einfachen Klausel, die den Affiliate verpflichtet sich mit mehr als bloß einer E-Mail-Adresse anzumelden, sondern einem Namen und einer Post- anschrift, sodass er für Sie im Falle einer Haftung greifbar ist, um Regress nehmen zu können. Um einer Haftung schon vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Merchants ver- traglich dazu zu verpflichten, Sie über Änderungen Ihrer Werbematerialien zu informieren, sodass Sie Stichproben vornehmen können. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö- gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael Anton und sein wissenschaftli- ches Team helfen Ihnen, die Fallstricke des Online-Marketings zu vermeiden und seine Chancen erfolgreich zu nutzen.

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Weiterführende Literatur: • Hoeren, Thomas / Sieber, Ulrich /

(32. Ergänzungslieferung), C.H. Beck, ISBN: 978 3 406 64589 1, 1. Abschnitt, Teil 2, Rn. 20 ff., 50 ff. (Hrsg.): Münchner Anwaltshandbuch IT-Recht, C.H. Beck, 2013, ISBN: 978 3 406 64845 8, Teil 1. • Redeker, Helmut: IT-Recht, 5. Aufl., C.H. Beck, 2012, ISBN: 978 3 406 62488 9, Rn. 1103 ff., 1114 ff., 1150 ff. Seite 19 • Leupold, Andreas / Glossner, Silke

Holznagel, Bernd (Hrsg.): Handbuch Mul- timedia-Recht. Rechtsfragen des elektro- nischen Geschäftsverkehrs, Stand: März 2014 (38. Ergänzungslieferung), C.H. Beck, ISBN: 978 3 406 66503 5, Teil 11. (Hrsg.): Computerrechtshandbuch. Infor- mationstechnologie in der Rechts- und Wirtschaftspraxis, Stand: August 2013

• Kilian, Wolfgang / Heussen, Benno

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