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F i r s t l - R e p o r t

F a k t e n & I n f o s

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BAYERISCHES DACHDECKERHANDWERK

Mal schnell ein Seil irgendwo am Dach befestigen

und mit der PSA verbinden, kann tödlich sein und

für den für die Sicherheit seiner Mitarbeiter Verant-

wortlichen existenszbedrohende Konsequenzen zur

Folge haben.

Anschlageinrichtungen auf Dächern müssen zwingend

baumustergeprüft sein. Nur die Einhaltung dieser Vor-

schrift stellt sicher, dass die Vorrichtung die Lasten bei

Nutzung entsprechend der Gebrauchsbestimmung (z. B.

Seilsystem nach DIN EN 795 Klasse C, Dachhaken nach

DIN EN 517 etc.) aufnehmen kann.

Die zu benutzenden Anschlageinrichtungen (AE) müs-

sen gekennzeichnet sein, um den potentiellen Benutzern

die Gebrauchsbestimmung zu verdeutlichen. Aus der

Kennzeichnung muss u. a. hervorgehen:

• Hersteller der AE und Produktbezeichnung;

• Zulässige Anzahl der Benutzer;

• Zulässige Belastungsrichtung, falls eine Einschränkung

vorliegt;

• Nächstes empfohlenes Prüfdatum.

Vor der Verwendung ist die gesamte AE durch Sicht-

kontrolle auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Das Mon-

tagepersonal der AE muss fachkundig und mit dem Befe-

stigungsverfahren und der AE selbst vertraut sein. Dies

kann z. B. durch eine entsprechende Schulung bzw. Au-

torisierung durch den Hersteller der AE und deren Befe-

stigungsmittel erfolgen. Dazu gehört auch die Fähigkeit

zur Erstellung einer Montagedokumentation, der Be-

urteilung der tatsächlichen Einbausituation und des Un-

tergrundes. Dabei muss die Planung von AE mit der rea-

len Bauwerkssituation erfolgen.

Auch über den Einbau festinstallierter AE ist eine

Montagedokumentation zu erstellen. Sie dient als Nach-

weis gegenüber dem Auftraggeber über die sachgerechte

Erbringung der Leistung. Kopien der Dokumentation

sind dem Auftraggeber auszuhändigen und auf dem Bau-

werk für die spätere Prüfung der AE vorzuhalten. Dabei

sind die Mindestangaben in der Montagedokumentation:

• Objektidentifikation (z. B. Anschrift);

• Montagefirma (Kontaktdaten);

• Verantwortlicher Monteur (Vor- u. Zuname);

• Produktidentifikation (Hersteller, Typ, Modell);

• Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Kräfte,

Bohrbild);

• Dach-Schemaplan (Lage der Anschlagpunkte).

Der Schemaplan muss am Bauwerk für jeden einseh-

bar angebracht sein, also z. B. beim Dachausstieg.

Zusätzlich ist vom Montageverantwortlichen ist durch

Unterschrift zu bestätigen:

• Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten;

• Ausgeführt wie geplant und Untergrund wie vorgegeben

aus (Quelle);

• Befestigt wie vorgegeben gemäß Herstellerangabe bzw.

Zulassung des DIBt (z. B. Anzahl Dübel, Abstände);

• Befestigungsmittel bzw. -verfahren nach Zulassung;

• Fotodokumentation der im Endzustand unsichtbaren

Details.

Bei festinstallierten Anschlageinrichtungen nach DIN

EN 795 erfolgt die Befestigung am Bauteil gemäß einer

bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt. Bei Abwei-

chen von der Zulassung erlischt diese, und es ist nach der

Bayerischen Bauordnung eine Zustimmung im Einzelfall

der Obersten Baubehörde erforderlich. Die Zustimmung

im Einzelfall gilt nur für ein Bauvorhaben.

Beispiel:

Die Zulassung sieht vor, dass die Befesti-

gung einer festinstallierten AE am Bauteil über eine Stahl-

platte mit vier Befestigungsmitteln direkt auf der Stahlbe-

Anschlageinrichtungen:

Lebensretter auf dem Dach

Fotos: ABS-Safety