F i r s t l - R e p o r t
F a k t e n & I n f o s
23
BAYERISCHES DACHDECKERHANDWERK
Mal schnell ein Seil irgendwo am Dach befestigen
und mit der PSA verbinden, kann tödlich sein und
für den für die Sicherheit seiner Mitarbeiter Verant-
wortlichen existenszbedrohende Konsequenzen zur
Folge haben.
Anschlageinrichtungen auf Dächern müssen zwingend
baumustergeprüft sein. Nur die Einhaltung dieser Vor-
schrift stellt sicher, dass die Vorrichtung die Lasten bei
Nutzung entsprechend der Gebrauchsbestimmung (z. B.
Seilsystem nach DIN EN 795 Klasse C, Dachhaken nach
DIN EN 517 etc.) aufnehmen kann.
Die zu benutzenden Anschlageinrichtungen (AE) müs-
sen gekennzeichnet sein, um den potentiellen Benutzern
die Gebrauchsbestimmung zu verdeutlichen. Aus der
Kennzeichnung muss u. a. hervorgehen:
• Hersteller der AE und Produktbezeichnung;
• Zulässige Anzahl der Benutzer;
• Zulässige Belastungsrichtung, falls eine Einschränkung
vorliegt;
• Nächstes empfohlenes Prüfdatum.
Vor der Verwendung ist die gesamte AE durch Sicht-
kontrolle auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Das Mon-
tagepersonal der AE muss fachkundig und mit dem Befe-
stigungsverfahren und der AE selbst vertraut sein. Dies
kann z. B. durch eine entsprechende Schulung bzw. Au-
torisierung durch den Hersteller der AE und deren Befe-
stigungsmittel erfolgen. Dazu gehört auch die Fähigkeit
zur Erstellung einer Montagedokumentation, der Be-
urteilung der tatsächlichen Einbausituation und des Un-
tergrundes. Dabei muss die Planung von AE mit der rea-
len Bauwerkssituation erfolgen.
Auch über den Einbau festinstallierter AE ist eine
Montagedokumentation zu erstellen. Sie dient als Nach-
weis gegenüber dem Auftraggeber über die sachgerechte
Erbringung der Leistung. Kopien der Dokumentation
sind dem Auftraggeber auszuhändigen und auf dem Bau-
werk für die spätere Prüfung der AE vorzuhalten. Dabei
sind die Mindestangaben in der Montagedokumentation:
• Objektidentifikation (z. B. Anschrift);
• Montagefirma (Kontaktdaten);
• Verantwortlicher Monteur (Vor- u. Zuname);
• Produktidentifikation (Hersteller, Typ, Modell);
• Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Kräfte,
Bohrbild);
• Dach-Schemaplan (Lage der Anschlagpunkte).
Der Schemaplan muss am Bauwerk für jeden einseh-
bar angebracht sein, also z. B. beim Dachausstieg.
Zusätzlich ist vom Montageverantwortlichen ist durch
Unterschrift zu bestätigen:
• Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten;
• Ausgeführt wie geplant und Untergrund wie vorgegeben
aus (Quelle);
• Befestigt wie vorgegeben gemäß Herstellerangabe bzw.
Zulassung des DIBt (z. B. Anzahl Dübel, Abstände);
• Befestigungsmittel bzw. -verfahren nach Zulassung;
• Fotodokumentation der im Endzustand unsichtbaren
Details.
Bei festinstallierten Anschlageinrichtungen nach DIN
EN 795 erfolgt die Befestigung am Bauteil gemäß einer
bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt. Bei Abwei-
chen von der Zulassung erlischt diese, und es ist nach der
Bayerischen Bauordnung eine Zustimmung im Einzelfall
der Obersten Baubehörde erforderlich. Die Zustimmung
im Einzelfall gilt nur für ein Bauvorhaben.
Beispiel:
Die Zulassung sieht vor, dass die Befesti-
gung einer festinstallierten AE am Bauteil über eine Stahl-
platte mit vier Befestigungsmitteln direkt auf der Stahlbe-
Anschlageinrichtungen:
Lebensretter auf dem Dach
Fotos: ABS-Safety