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Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

PKA-Prüfungsbeste erhalten Stipendium

>

Das Weiterbildungsstipendium der

Stiftung Begabtenförderung berufliche

Bildung (SBB) unterstützt junge

Menschen bei der weiteren beruflichen

Qualifizierung. Gefördert werden

fachliche und fachübergreifende

Weiterbildungen nach eigener Wahl

und ggf. auch ein berufsbegleitendes

Studium.

Hierfür gibt es Zuschüsse in Höhe von

bis zu 6.000 Euro in drei Jahren bei einem

Eigenanteil von zehn Prozent je Förder-

maßnahme. Voraussetzungen sind hierfür

der Abschluss in einem anerkannten Aus-

bildungsberuf und die Berufsabschluss-

prüfung mit einem Gesamtergebnis von

mindestens 87 Punkten bzw. der Durch-

schnittsnote von 1,9. Bei der Aufnahme ins

Programm darf zudem das 25. Lebensjahr

nicht überschritten sein. Ansprechpartne-

rin in allen Fragen des Weiterbildungssti-

pendiums ist die AKWL, Abteilung PKA-

Ausbildung. Von dort wird Kontakt zu den

Prüfungsbesten aufgenommen und über

die Aufnahme von jährlich bis zu drei Ab-

solventen/innen der PKA-Ausbildung ins

Stipendienprogramm entschieden.

Auch für erfolgreiche PTA besteht ein ent-

sprechendes Angebot. Die Betreuung die-

ser Berufsgruppe erfolgt hier allerdings

unmittelbar durch die Stiftung Begabten-

förderung in Bonn. Interessenten, die die

genannten Voraussetzungen erfüllen, er-

halten unter www.weiterbildungsstipen-

dium.de

entsprechende Informationen. <

>

Personen aus EU- und Nicht-EU-

Ländern, die in Deutschland als

Apothekerin oder Apotheker tätig

werden wollen, müssen einen

Fachsprachentest zur Überprüfung

der für die Berufsausübung

erforderlichen Kenntnisse der

deutschen Sprache ablegen.

ImKammergebiet Westfalen-Lippe haben

bislang die Bezirksregierungen Arnsberg,

Detmold und Münster die Fachsprachen-

prüfungen

abgenommen.

Mit

In-

krafttreten der „Dritten Verordnung zur

Änderung der Zuständigkeitsverordnung

Heilberufe“ am 15.06.2016 ist dies der

Apothekerkammer Westfalen-Lippe über-

tragen worden. <

Apothekerkammer

führt Fachsprachenprüfungen durch

Informationen zu den

Fachsprachenprüfun-

gen (Anmeldeverfah-

ren, Prüfungsablauf,

Prüfungstermine)

haben wir für Sie auf

unseren Internetseiten unter

www.akwl.

de

(Arbeitsplatz Apotheke, Apotheker/

Apothekerin, Fachsprachenprüfung)

zusammengestellt

Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das

Thema Fachsprachenprüfungen sind:

Dr. Sylvia Prinz

, Tel. 0251 52005-39,

E-Mail:

fsp@akwl.de

oder Margret Nagel-

Tel. 0251 52005-43, E-Mail:

fsp@akwl.de

INFORMATIONEN UND

ANSPRECHPARTNER

Alle Personen aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die in

Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig

werden wollen, müssen vorher eine Fachsprachen-

prüfung ablegen.

©Fotolia.com

- tiagozr

AUSBILDUNG PKA/PTA / MIXTUM

AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2016 /

35