Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
PKA-Prüfungsbeste erhalten Stipendium
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Das Weiterbildungsstipendium der
Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung (SBB) unterstützt junge
Menschen bei der weiteren beruflichen
Qualifizierung. Gefördert werden
fachliche und fachübergreifende
Weiterbildungen nach eigener Wahl
und ggf. auch ein berufsbegleitendes
Studium.
Hierfür gibt es Zuschüsse in Höhe von
bis zu 6.000 Euro in drei Jahren bei einem
Eigenanteil von zehn Prozent je Förder-
maßnahme. Voraussetzungen sind hierfür
der Abschluss in einem anerkannten Aus-
bildungsberuf und die Berufsabschluss-
prüfung mit einem Gesamtergebnis von
mindestens 87 Punkten bzw. der Durch-
schnittsnote von 1,9. Bei der Aufnahme ins
Programm darf zudem das 25. Lebensjahr
nicht überschritten sein. Ansprechpartne-
rin in allen Fragen des Weiterbildungssti-
pendiums ist die AKWL, Abteilung PKA-
Ausbildung. Von dort wird Kontakt zu den
Prüfungsbesten aufgenommen und über
die Aufnahme von jährlich bis zu drei Ab-
solventen/innen der PKA-Ausbildung ins
Stipendienprogramm entschieden.
Auch für erfolgreiche PTA besteht ein ent-
sprechendes Angebot. Die Betreuung die-
ser Berufsgruppe erfolgt hier allerdings
unmittelbar durch die Stiftung Begabten-
förderung in Bonn. Interessenten, die die
genannten Voraussetzungen erfüllen, er-
halten unter www.weiterbildungsstipen-
dium.deentsprechende Informationen. <
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Personen aus EU- und Nicht-EU-
Ländern, die in Deutschland als
Apothekerin oder Apotheker tätig
werden wollen, müssen einen
Fachsprachentest zur Überprüfung
der für die Berufsausübung
erforderlichen Kenntnisse der
deutschen Sprache ablegen.
ImKammergebiet Westfalen-Lippe haben
bislang die Bezirksregierungen Arnsberg,
Detmold und Münster die Fachsprachen-
prüfungen
abgenommen.
Mit
In-
krafttreten der „Dritten Verordnung zur
Änderung der Zuständigkeitsverordnung
Heilberufe“ am 15.06.2016 ist dies der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe über-
tragen worden. <
Apothekerkammer
führt Fachsprachenprüfungen durch
Informationen zu den
Fachsprachenprüfun-
gen (Anmeldeverfah-
ren, Prüfungsablauf,
Prüfungstermine)
haben wir für Sie auf
unseren Internetseiten unter
www.akwl.
de
(Arbeitsplatz Apotheke, Apotheker/
Apothekerin, Fachsprachenprüfung)
zusammengestellt
Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das
Thema Fachsprachenprüfungen sind:
Dr. Sylvia Prinz
, Tel. 0251 52005-39,
E-Mail:
fsp@akwl.deoder Margret Nagel-
Tel. 0251 52005-43, E-Mail:
fsp@akwl.deINFORMATIONEN UND
ANSPRECHPARTNER
Alle Personen aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die in
Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig
werden wollen, müssen vorher eine Fachsprachen-
prüfung ablegen.
©Fotolia.com- tiagozr
AUSBILDUNG PKA/PTA / MIXTUM
AKWL
Mitteilungs
blatt
03-2016 /
35