Verjährung von Verlustscheinen stoppen – handeln Sie jetzt!
Die Zeit drängt – am 1.1.2017 sind die
ersten Verlustscheine bereits verjährt.
Eine Vielzahl von öffentlichen Leistungs-
erbringern wie Kantone, Städte, Gemein-
den oder Spitäler setzen bei der Verlust-
scheinbearbeitung und insbesondere jetzt
zur Unterbrechung der Verjährung auf
externe Spezialisten.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes
zu Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
gilt für Verlustscheine eine 20-jährige Ver-
jährungsfrist. Dies bedeutet, dass Verlust-
scheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt
wurden, nach 20 Jahren schlagartig am
1.1.2017 verjähren werden.
Es bleiben also nur noch wenige Monate,
um zu handeln.
Ressourcenintensive Bearbeitung
Den Forderungen aus Verlustscheinen
nachzugehen, ist für Verwaltungen äus-
serst zeitintensiv und bindet ihre oftmals
knappen personellen Ressourcen über-
durchschnittlich. Die Bearbeitung ist auf-
wendig und setzt spezialisiertes Know-how
voraus. Viele Gemeinden verfügen zwar
über das Letztere aber nicht über genü-
gend Zeit. Deshalb entscheiden sich immer
mehr öffentliche Leistungserbringer für
die Verlustschein-Bewirtschaftung die Un-
terstützung eines externen Partners, wie
zum Beispiel Intrum Justitia, in Anspruch
zu nehmen.
Bei der Wahl dieses Partners legen gerade
öffentliche Leistungserbringer grossen
Wert auf die Wahrung der Reputation
und auf einen schonenden Umgang mit
den Schuldnern. Deshalb ist es wichtig,
sich vor einem Entscheid genau zu infor-
mieren, im Gespräch mit einemmöglichen
Partner die Bedenken genau zu formulie-
ren und nicht zuletzt auch Referenzen ein-
zuholen.
Unterbrechung der Verjährungsfrist: Der
etwas andere Ansatz von Intrum Justitia
Nebst dem konventionellen Verlustschein-
inkasso beschreitet Intrum Justitia imHin-
blick auf die Verjährung neueWege. Statt der
Betrachtung jedes einzelnen Verlustschei-
nes richtet sie ihren Blick aufs Ganze.
Intrum bildet aus der Gesamtheit aller
gemeinsam definierten Verlustscheine
ein Verlustschein-Portfolio (s. Grafik). Eine
erste Abrechnung erfolgt spätestens
18 Monate nach Einleitung von rechtlichen
Schritten. Ziel ist eine Optimierung des Er-
folgs aus Portfoliosicht, die Unterbrechung
der Verjährung und die Erwirkung eines
erneut 20 Jahre gültigen Verlustscheins.
Der Nettoerfolg errechnet sich aus den
Kapitalzahlungen abzüglich aller unge-
deckten Fremdkosten sowie dem Erfolgs-
honorar. Zusätzlich erhält die Gemeinde
Verlustscheine, die weitere 20 Jahre gültig
sind und jährlich imRahmen der Portfolio-
bearbeitung abgerechnet werden.
Übersteigen die offenen Fremdkosten
die Kapitalzahlungen, übernimmt Intrum
Justitia die Differenz.
Rechtliche Bedenken
Die Auslagerung von Inkassomassnahmen
im Mandatsverhältnis seitens der öffent-
lichen Hand an Dritte ist unter gewissen
Voraussetzungen in den allermeisten Kan-
tonen erlaubt. Qualitäts- und Reporting-
Standards, die Erfahrung und das nötige
Gespür ihrer Spezialistinnen und Spezia-
listen machen externe Anbieter wie z.B. die
Branchenführerin Intrum Justitia seit Jah-
ren zu vertrauenswürdigen Partnern, ins-
besondere auch im öffentlichen Sektor.
Damit haben Sie die beruhigende Gewiss-
heit, dass das Schweizerische Bundesge-
setz über den Datenschutz (DSG) und die
Standesregeln des Verbandes Schweizeri-
scher Inkassotreuhandinstitute (VSI) ein-
gehalten werden.
Es ist spät – aber noch nicht zu spät
Verschwenden Sie keine Zeit und sprechen
Sie jetzt mit den Experten! So können die
notwendigen Massnahmen rechtzeitig ein-
geleitet und die Verlustscheine für weitere
20 Jahre gesichert werden.
Ihr Kontakt
Intrum Justitia
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
www.intrum.ch
Pierre Kammermann
Director Sales & Marketing –
Mitglied der Geschäftsleitung
p.kammermann@intrum.com
Telefon-Direktwahl: 044 806 56 30
Publireportage
«Wir haben uns für eine Teilauslagerung
entschieden, da wir bei einigen Verlust
scheinen keine Chance auf ein erfolg
reiches Inkasso mehr gesehen haben.
Die Zusammenarbeit mit Intrum Justitia
funktioniert sehr gut. Auch die Erfolgs
quote lässt sich sehen. Der Entscheid
über die Teilauslagerung hat sich für
uns mehr als ausbezahlt.» Reto Notter,
Finanzverwalter Stadt Solothurn.
«Bei Intrum Justitia schätze ich vor al
lem die zuverlässige und zufriedenstel
lende Erledigung meiner Anliegen. Wenn
es gilt, Probleme zu lösen, zeigt Intrum
Justitia immer gute Wege auf, die dann
auch zum Erfolg führen. Das ist wirklich
serviceorientiert.» Nicole Schönbächler,
Leiterin Abteilung Finanzen, Stadt Illnau
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