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Verjährung von Verlustscheinen stoppen – handeln Sie jetzt!

Die Zeit drängt – am 1.1.2017 sind die

ersten Verlustscheine bereits verjährt.

Eine Vielzahl von öffentlichen Leistungs-

erbringern wie Kantone, Städte, Gemein-

den oder Spitäler setzen bei der Verlust-

scheinbearbeitung und insbesondere jetzt

zur Unterbrechung der Verjährung auf

externe Spezialisten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes

zu Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

gilt für Verlustscheine eine 20-jährige Ver-

jährungsfrist. Dies bedeutet, dass Verlust-

scheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt

wurden, nach 20 Jahren schlagartig am

1.1.2017 verjähren werden.

Es bleiben also nur noch wenige Monate,

um zu handeln.

Ressourcenintensive Bearbeitung

Den Forderungen aus Verlustscheinen

nachzugehen, ist für Verwaltungen äus-

serst zeitintensiv und bindet ihre oftmals

knappen personellen Ressourcen über-

durchschnittlich. Die Bearbeitung ist auf-

wendig und setzt spezialisiertes Know-how

voraus. Viele Gemeinden verfügen zwar

über das Letztere aber nicht über genü-

gend Zeit. Deshalb entscheiden sich immer

mehr öffentliche Leistungserbringer für

die Verlustschein-Bewirtschaftung die Un-

terstützung eines externen Partners, wie

zum Beispiel Intrum Justitia, in Anspruch

zu nehmen.

Bei der Wahl dieses Partners legen gerade

öffentliche Leistungserbringer grossen

Wert auf die Wahrung der Reputation

und auf einen schonenden Umgang mit

den Schuldnern. Deshalb ist es wichtig,

sich vor einem Entscheid genau zu infor-

mieren, im Gespräch mit einemmöglichen

Partner die Bedenken genau zu formulie-

ren und nicht zuletzt auch Referenzen ein-

zuholen.

Unterbrechung der Verjährungsfrist: Der

etwas andere Ansatz von Intrum Justitia

Nebst dem konventionellen Verlustschein-

inkasso beschreitet Intrum Justitia imHin-

blick auf die Verjährung neueWege. Statt der

Betrachtung jedes einzelnen Verlustschei-

nes richtet sie ihren Blick aufs Ganze.

Intrum bildet aus der Gesamtheit aller

gemeinsam definierten Verlustscheine

ein Verlustschein-Portfolio (s. Grafik). Eine

erste Abrechnung erfolgt spätestens

18 Monate nach Einleitung von rechtlichen

Schritten. Ziel ist eine Optimierung des Er-

folgs aus Portfoliosicht, die Unterbrechung

der Verjährung und die Erwirkung eines

erneut 20 Jahre gültigen Verlustscheins.

Der Nettoerfolg errechnet sich aus den

Kapitalzahlungen abzüglich aller unge-

deckten Fremdkosten sowie dem Erfolgs-

honorar. Zusätzlich erhält die Gemeinde

Verlustscheine, die weitere 20 Jahre gültig

sind und jährlich imRahmen der Portfolio-

bearbeitung abgerechnet werden.

Übersteigen die offenen Fremdkosten

die Kapitalzahlungen, übernimmt Intrum

Justitia die Differenz.

Rechtliche Bedenken

Die Auslagerung von Inkassomassnahmen

im Mandatsverhältnis seitens der öffent-

lichen Hand an Dritte ist unter gewissen

Voraussetzungen in den allermeisten Kan-

tonen erlaubt. Qualitäts- und Reporting-

Standards, die Erfahrung und das nötige

Gespür ihrer Spezialistinnen und Spezia-

listen machen externe Anbieter wie z.B. die

Branchenführerin Intrum Justitia seit Jah-

ren zu vertrauenswürdigen Partnern, ins-

besondere auch im öffentlichen Sektor.

Damit haben Sie die beruhigende Gewiss-

heit, dass das Schweizerische Bundesge-

setz über den Datenschutz (DSG) und die

Standesregeln des Verbandes Schweizeri-

scher Inkassotreuhandinstitute (VSI) ein-

gehalten werden.

Es ist spät – aber noch nicht zu spät

Verschwenden Sie keine Zeit und sprechen

Sie jetzt mit den Experten! So können die

notwendigen Massnahmen rechtzeitig ein-

geleitet und die Verlustscheine für weitere

20 Jahre gesichert werden.

Ihr Kontakt

Intrum Justitia

Eschenstrasse 12

8603 Schwerzenbach

www.intrum.ch

Pierre Kammermann

Director Sales & Marketing –

Mitglied der Geschäftsleitung

p.kammermann@intrum.com

Telefon-Direktwahl: 044 806 56 30

Publireportage

«Wir haben uns für eine Teilauslagerung

entschieden, da wir bei einigen Verlust­

scheinen keine Chance auf ein erfolg­

reiches Inkasso mehr gesehen haben.

Die Zusammenarbeit mit Intrum Justitia

funktioniert sehr gut. Auch die Erfolgs­

quote lässt sich sehen. Der Entscheid

über die Teilauslagerung hat sich für

uns mehr als ausbezahlt.» Reto Notter,

Finanzverwalter Stadt Solothurn.

«Bei Intrum Justitia schätze ich vor al­

lem die zuverlässige und zufriedenstel­

lende Erledigung meiner Anliegen. Wenn

es gilt, Probleme zu lösen, zeigt Intrum

Justitia immer gute Wege auf, die dann

auch zum Erfolg führen. Das ist wirklich

serviceorientiert.» Nicole Schönbächler,

Leiterin Abteilung Finanzen, Stadt Illnau

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