Änderung des Termins für
die jährliche Überwachung
Es gilt der einheitliche Termin 31. März 2017
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Für die Apotheken in Westfalen-Lippe,
die ein über die Apothekerkammer zerti-
fiziertes QM-System verfügen, steht die
jährliche Überwachung 2017 vor der Tür.
Für alle Apotheken gilt nun der ein-
heitliche Termin 31. März 2017, unabhän-
gig vom individuellen Zertifikatsstichtag
der Apotheke. Die Apotheken, die in die-
sem Jahr ihre Rezertifizierung haben, sind
von der jährlichen Überwachung nicht
betroffen. Wir haben bereits über diesen
neuen Termin und die einzureichenden
Unterlagen schriftlich informiert.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie
sich gerne in der Abteilung Qualitätssiche-
rung - entweder per E-Mail an qms@akwl.
de oder telefonisch unter der Rufnummer
0251 52005-71. <
sich weiterzubilden. Auch die Zubereitung
selten vorkommender Speisen wird im-
mer wieder geübt. Wenn eine Bestellung
eingeht, muss jeder Handgriff sitzen. Da
kann der Koch nicht erst lange recherchie-
ren oder üben. Und er kann seinen Kunden
nach der Bestellung auch nicht zu einem
anderen Restaurant schicken („Die Gänse-
pastete auf unserer Karte wird selten ver-
langt. Da gehen Sie besser mal woanders
hin“). Das Ergebnis des Übungsmenüs
wird vom Küchenteam kritisch begutach-
tet (und gemeinsam verspeist, wenn die
Überprüfung positiv ausfiel). Auch in der
Apothekenpraxis ist es wichtig, dass je-
derzeit die verlangten Arzneiformen qua-
litativ einwandfrei und zeitnah hergestellt
werden können. Um die praktischen Fer-
tigkeiten bei selten vorkommenden Arz-
neiformen im gesamten Rezepturteam
zu erhalten, könnten diese abwechselnd
hergestellt werden (regelmäßige Rotation
in der Rezeptur). Oder die Apothekenlei-
tung lässt Teammitglieder in einer Apo-
theke hospitieren, die diese Arzneiform
häufig herstellt. Weitere Möglichkeiten,
die Rezepturkompetenz aufrechtzuerhal-
ten, sind die regelmäßige Herstellung von
Übungsrezepturen in der Apotheke oder
der Besuch von speziellen Workshops mit
einem Praxisteil.
Qualitätskontrollen
Jede Zutat wird schon beim Warenein-
gang auf Frische und Qualität geprüft.
Während der Zubereitung probiert der
Koch immer wieder und gleicht das Er-
gebnis mit den Anforderungen ab. Kein
Teller verlässt die Küche eines guten Res-
taurants ohne den gestrengen Blick eines
Küchenchefs, der zum Schluss prüft, ob
das Menü den Qualitätsansprüchen ge-
nügt. Das Restaurant nimmt regelmäßig
an Kochwettbewerben teil und stellt sich
dem kritischen Urteil der Jury. Warenein-
gangskontrollen, die Prüfung von Grund-
stoffen und Primärpackmitteln sowie In-
Prozess- und Endkontrollen sind auch in
der Apotheke Standard. Anders als in der
Küche kann die Qualität der Zubereitung
nicht vollständig vor Ort geprüft werden.
Was hat eine Apotheke mit einem Sterne-Res-
taurant gemeinsam?
Bei beiden kommt es darauf
an, aus hochwertigen Zutaten, schnell und professi-
onell ein Produkt zu schaffen, das allerhöchsten
Anforderungen genügt. ©
Fotolia.com– Gerhard-
Seybert (l.), ©
Fotolia.com– rcx (o.)
Daher ist es notwendig, regelmäßig an ex-
ternen Überprüfungen der Rezepturquali-
tät (z. B. Ringversuchen) teilzunehmen.
Der Gesetzgeber hat in der Apothe-
kenbetriebsordnung die Speisekarte der
herzustellenden Arzneiformen festge-
schrieben. Schwingen Sie regelmäßig
den Rezepturlöffel bzw. sorgen Sie durch
„Trockenübungen“, die Teilnahme an prak-
tischen Workshops oder Ringversuchen
dafür, dass jeder Kunde seine Bestellung
schnell und auf höchstem Niveau erhält.
Das zaubert dann vielleicht auch dem
Amtsapotheker bei der nächsten Revision
ein zufriedenes Lächeln ins Gesicht. <
QMS
AKWL
Mitteilungs
blatt
01-2017 /
11