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Änderung des Termins für

die jährliche Überwachung

Es gilt der einheitliche Termin 31. März 2017

>

 Für die Apotheken in Westfalen-Lippe,

die ein über die Apothekerkammer zerti-

fiziertes QM-System verfügen, steht die

jährliche Überwachung 2017 vor der Tür.

Für alle Apotheken gilt nun der ein-

heitliche Termin 31. März 2017, unabhän-

gig vom individuellen Zertifikatsstichtag

der Apotheke. Die Apotheken, die in die-

sem Jahr ihre Rezertifizierung haben, sind

von der jährlichen Überwachung nicht

betroffen. Wir haben bereits über diesen

neuen Termin und die einzureichenden

Unterlagen schriftlich informiert.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie

sich gerne in der Abteilung Qualitätssiche-

rung - entweder per E-Mail an qms@akwl.

de oder telefonisch unter der Rufnummer

0251 52005-71. <

sich weiterzubilden. Auch die Zubereitung

selten vorkommender Speisen wird im-

mer wieder geübt. Wenn eine Bestellung

eingeht, muss jeder Handgriff sitzen. Da

kann der Koch nicht erst lange recherchie-

ren oder üben. Und er kann seinen Kunden

nach der Bestellung auch nicht zu einem

anderen Restaurant schicken („Die Gänse-

pastete auf unserer Karte wird selten ver-

langt. Da gehen Sie besser mal woanders

hin“). Das Ergebnis des Übungsmenüs

wird vom Küchenteam kritisch begutach-

tet (und gemeinsam verspeist, wenn die

Überprüfung positiv ausfiel). Auch in der

Apothekenpraxis ist es wichtig, dass je-

derzeit die verlangten Arzneiformen qua-

litativ einwandfrei und zeitnah hergestellt

werden können. Um die praktischen Fer-

tigkeiten bei selten vorkommenden Arz-

neiformen im gesamten Rezepturteam

zu erhalten, könnten diese abwechselnd

hergestellt werden (regelmäßige Rotation

in der Rezeptur). Oder die Apothekenlei-

tung lässt Teammitglieder in einer Apo-

theke hospitieren, die diese Arzneiform

häufig herstellt. Weitere Möglichkeiten,

die Rezepturkompetenz aufrechtzuerhal-

ten, sind die regelmäßige Herstellung von

Übungsrezepturen in der Apotheke oder

der Besuch von speziellen Workshops mit

einem Praxisteil.

Qualitätskontrollen

Jede Zutat wird schon beim Warenein-

gang auf Frische und Qualität geprüft.

Während der Zubereitung probiert der

Koch immer wieder und gleicht das Er-

gebnis mit den Anforderungen ab. Kein

Teller verlässt die Küche eines guten Res-

taurants ohne den gestrengen Blick eines

Küchenchefs, der zum Schluss prüft, ob

das Menü den Qualitätsansprüchen ge-

nügt. Das Restaurant nimmt regelmäßig

an Kochwettbewerben teil und stellt sich

dem kritischen Urteil der Jury. Warenein-

gangskontrollen, die Prüfung von Grund-

stoffen und Primärpackmitteln sowie In-

Prozess- und Endkontrollen sind auch in

der Apotheke Standard. Anders als in der

Küche kann die Qualität der Zubereitung

nicht vollständig vor Ort geprüft werden.

Was hat eine Apotheke mit einem Sterne-Res-

taurant gemeinsam?

Bei beiden kommt es darauf

an, aus hochwertigen Zutaten, schnell und professi-

onell ein Produkt zu schaffen, das allerhöchsten

Anforderungen genügt. ©

Fotolia.com

– Gerhard-

Seybert (l.), ©

Fotolia.com

– rcx (o.)

Daher ist es notwendig, regelmäßig an ex-

ternen Überprüfungen der Rezepturquali-

tät (z. B. Ringversuchen) teilzunehmen.

Der Gesetzgeber hat in der Apothe-

kenbetriebsordnung die Speisekarte der

herzustellenden Arzneiformen festge-

schrieben. Schwingen Sie regelmäßig

den Rezepturlöffel bzw. sorgen Sie durch

„Trockenübungen“, die Teilnahme an prak-

tischen Workshops oder Ringversuchen

dafür, dass jeder Kunde seine Bestellung

schnell und auf höchstem Niveau erhält.

Das zaubert dann vielleicht auch dem

Amtsapotheker bei der nächsten Revision

ein zufriedenes Lächeln ins Gesicht. <

QMS

AKWL

Mitteilungs

blatt

01-2017 / 

11