Leitlinien in der Beratung …
Was hat sich geändert?
Die BAK-Leitlinien für die Beratung sowie
die Leitlinie zumUmgang mit Medizinpro-
dukte- und Arzneimittelrisiken wurden
geändert.
Information und Beratung des Patienten
bei der Abgabe von Arzneimitteln –
Selbstmedikation (6. Revision, Stand:
23.11.2016)
Die Leitlinie zur Pharmazeutischen Be-
treuung wurde zurückgezogen. Hinweise
auf diese Leitlinie wurden daher entfernt.
Die weiteren Änderungen sind lediglich
redaktioneller Art.
Information und Beratung des Patienten
bei der Abgabe von Arzneimitteln - Erst-
und Wiederholungsverordnung
(6. Revision, Stand: 23.11.2016)
Auch hier wurden die Verweise auf die
zurückgezogene Leitlinie zur Pharmazeu-
tischen Betreuung entfernt und kleinere
redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Im Kommentar zur Leitlinie wurde das Ka-
pitel 5.1 von „Indikation“ in „Plausibilität
der Verordnung“ umbenannt. Die in der
Apotheke vorliegenden Informationen
lassen nicht in jedem Fall die Überprüfung
der Indikation zu. Grundlage für die Inter-
aktionsprüfung sind die Angaben auf dem
Rezept bzw. vorhandene Kundendaten
über die Einnahme weiterer Arzneimittel.
Der Text wurde dahingehend präzisiert.
Im Kapitel VI-1 wurden die beispielhaften
Beratungsinhalte zur Anwendung um den
Hinweis auf relevante Wechselwirkungen
mit Nahrungsergänzungsmitteln ergänzt.
Bei einer Wiederholungsverordnung kön-
nen nicht die korrekte Dosierung selbst,
sondern nur die Kenntnisse des Patienten
über die korrekte Dosierung, Anwendung
und ggf. Behandlungsdauer überprüft
werden.
Beratungsecke
Risiken bei Arzneimitteln und Medizin-
produkten – Maßnahmen in der Apothe-
ke (5. Revision, Stand: 23.11.2016)
Die Leitlinie sowie der Kommentar wur-
den intensiv überarbeitet und das Litera-
turverzeichnis aktualisiert.
Neu aufgenommen wurden die Än-
derungen der Medizinprodukte-Sicher-
heitsplanverordnung. Vorkommnisse bei
Medizinprodukten sind danach unverzüg-
lich und ausschließlich ans BfArM zu mel-
den. Ein entsprechendes Flussdiagramm
ist neu aufgenommen worden. In den
Flussdiagrammen zur Meldung pharma-
zeutischer Qualitätsmängel sowie zur
Meldung unerwünschter Wirkungen wur-
de der Schritt "Erforderliche Maßnahmen
einleiten" ergänzt. Maßnahmen können
eine Quarantänelagerung und ggf. die
Empfehlung des Arztbesuches im Falle
unerwünschter Wirkungen sein.
Kapitel 1.1 „Meldungen pharmazeu-
tischer Qualitätsmängel“ im Kommentar
zur Leitlinie enthält jetzt auch Hinweise
zur Einsendung von Mustern an die AMK.
Im Kapitel 2 „Bearbeitungen der AMK-
Nachrichten in der Apotheke“ wurde die
Übersicht, auf welchen Wegen die Apo-
theken über Arzneimittelrisiken infor-
miert werden, um die Punkte „BfArM und
Landesbehörde“ sowie „sonstige Quel-
len über Arzneimittelrisiken“ erweitert.
Bitte denken Sie daran, ggf. veraltete
Versionen der Leitlinien in Ihrer QM-
Dokumentation auszutauschen bzw. die
zurückgezogene Leitlinie zur Pharma-
zeutischen Betreuung zu entfernen. Die
inhaltlichen Änderungen in der Leitlinie
zum Umgang mit Medizinprodukte- und
Arzneimittelrisiken erfordert evtl. eine
Überarbeitung der entsprechenden Rege-
lungen in der QM-Dokumentation.
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BERATUNGSECKE
14
/ AKWL
Mitteilungs
blatt
01-2017