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GOLF TIME

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8-2016

www.golftime.de

TIME

OUT

D

as Treffen in einem renommierten Hamburger Hotel hat etwas Mafiöses:

Die beiden Geschäftsführer der Baufirma XY

(Name der Redaktion bekannt)

baten den Golfplatzarchitekten XY

(Name der Redaktion bekannt)

um „vollste

Diskretion“! Geht es doch nicht um ein paar Insider-Tipps, sondern um

Beträge im sechsstelligen Bereich. Die Rede ist von sogenannten Provisionen, die von

den Firmen z. B. an den Architekten gezahlt werden. „Wieviel müssen wir für Sie

einkalkulieren“, lautet nach dem ersten Einleitungsgeplänkel die direkte Frage nach der

Höhe des Schmiergeldes. Solche Angebote sind aber nicht nur von Baufirmen an der

Tagesordnung. Auch andere Zulieferfirmen finden dieses Vorgehen ganz normal.

Während in den klassischen Golfländern die Korruption eher die Ausnahme ist –

Golfarchitekten und Superintendents z. B. müssen Erklärungen der Unbestechlichkeit

unterschreiben, wenn sie Mitglied in ihrer Berufsgenossenschaft bleiben wollen – hat sich

hierzulande die Bestechlichkeit von Teilnehmern im Golfgeschäft immer mehr verbreitet.

Klar: Die Versuchung, diesen Machenschaften zu folgen, ist sehr groß.

Leider stehen nicht nur Golfarchitekten auf den Listen der Geldempfänger, auch Club-

manager, Headgreenkeeper und sogar Club-Vorstände scheinen für die zahlungswillige

Industrie ihre honoren Grundsätze zu opfern. Auch Berater im Golfbereich geraten leicht

in Versuchung, ihr mit dem Golfclub vereinbartes Honorar durch Vermittlung von groß-

zügigen Zulieferfirmen zu verbessern.

Ich will hier nicht ganze Berufs- und Personengruppen unter

Generalverdacht stellen, aber jeder einzelne Fall ist in Zeiten, in

denen die meisten Clubs um das wirtschaftliche Überleben kämpfen,

um einen zuviel.

Wie dem ganzen Problem „Gefälligkeitszahlungen“ (bei einem

Projekt von drei Mio. Euro wäre dies bei zehn Prozent die runde Summe

von 300.000 Euro an Provision) entgegengetreten werden kann?

Ganz einfach: Alle Berufsorganisationen im europäischen Golf sollten

von ihren Mitgliedern die z. B. in den USA oder Großbritannien

übliche „Ehrenerklärung bezüglich Bestechlichkeit“ verlangen.

Das Problem: Viele Provisionsempfänger der betroffenen Berufs-

gruppen weigern sich, diese Ehrenerklärung zu unterzeichnen. Warum?

Weil sie so mit reinem Gewissen die Hand aufhalten können.

MIt rEInEM

GEWISSEN

OSKAR BRUNNTHALER

ob@golftime.de

Die nächste erscheint am20. Februar 2017

Illustration: GettyImages