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GOLF TIME
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8-2016
www.golftime.deTIME
OUT
D
as Treffen in einem renommierten Hamburger Hotel hat etwas Mafiöses:
Die beiden Geschäftsführer der Baufirma XY
(Name der Redaktion bekannt)
baten den Golfplatzarchitekten XY
(Name der Redaktion bekannt)
um „vollste
Diskretion“! Geht es doch nicht um ein paar Insider-Tipps, sondern um
Beträge im sechsstelligen Bereich. Die Rede ist von sogenannten Provisionen, die von
den Firmen z. B. an den Architekten gezahlt werden. „Wieviel müssen wir für Sie
einkalkulieren“, lautet nach dem ersten Einleitungsgeplänkel die direkte Frage nach der
Höhe des Schmiergeldes. Solche Angebote sind aber nicht nur von Baufirmen an der
Tagesordnung. Auch andere Zulieferfirmen finden dieses Vorgehen ganz normal.
Während in den klassischen Golfländern die Korruption eher die Ausnahme ist –
Golfarchitekten und Superintendents z. B. müssen Erklärungen der Unbestechlichkeit
unterschreiben, wenn sie Mitglied in ihrer Berufsgenossenschaft bleiben wollen – hat sich
hierzulande die Bestechlichkeit von Teilnehmern im Golfgeschäft immer mehr verbreitet.
Klar: Die Versuchung, diesen Machenschaften zu folgen, ist sehr groß.
Leider stehen nicht nur Golfarchitekten auf den Listen der Geldempfänger, auch Club-
manager, Headgreenkeeper und sogar Club-Vorstände scheinen für die zahlungswillige
Industrie ihre honoren Grundsätze zu opfern. Auch Berater im Golfbereich geraten leicht
in Versuchung, ihr mit dem Golfclub vereinbartes Honorar durch Vermittlung von groß-
zügigen Zulieferfirmen zu verbessern.
Ich will hier nicht ganze Berufs- und Personengruppen unter
Generalverdacht stellen, aber jeder einzelne Fall ist in Zeiten, in
denen die meisten Clubs um das wirtschaftliche Überleben kämpfen,
um einen zuviel.
Wie dem ganzen Problem „Gefälligkeitszahlungen“ (bei einem
Projekt von drei Mio. Euro wäre dies bei zehn Prozent die runde Summe
von 300.000 Euro an Provision) entgegengetreten werden kann?
Ganz einfach: Alle Berufsorganisationen im europäischen Golf sollten
von ihren Mitgliedern die z. B. in den USA oder Großbritannien
übliche „Ehrenerklärung bezüglich Bestechlichkeit“ verlangen.
Das Problem: Viele Provisionsempfänger der betroffenen Berufs-
gruppen weigern sich, diese Ehrenerklärung zu unterzeichnen. Warum?
Weil sie so mit reinem Gewissen die Hand aufhalten können.
MIt rEInEM
GEWISSEN
OSKAR BRUNNTHALER
ob@golftime.deDie nächste erscheint am20. Februar 2017
Illustration: GettyImages