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F i r s t l - R e p o r t
F a k t e n & I n f o s
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BAYERISCHES DACHDECKERHANDWERK
Speziell an kleine und mittlere Unternehmen rich-
ten sich zwei Angebote des Freistaates Bayern bzw.
des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Ins Leben gerufen wurde ein bayerisches Umweltbera-
tungs- und Auditprogramm (BUBAP). Mit diesem Pro-
gramm fördert der Freistaat Bayern nicht nur Umweltbe-
ratungen im Rahmen von betrieblichen Umweltprüfun-
gen. Auch wird der Aufbau von Umweltmanagementsys-
temen in kleinen und mittleren Unternehmen damit un-
terstützt. Das erklärte Ziel des BUBAP ist es, möglichst
viele Betriebe für einen freiwilligen betrieblichen Umwelt-
schutz zu gewinnen. Sowohl Umweltberatungen als auch
der Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach
EMAS oder ISO 14001 bzw. die Einführung sonstiger
Umweltmanagementsysteme (z. B. QuB oder ÖKOPRO-
FIT) werden mit diesem Programm gefördert.
Weitere Infos dazu gibt es beim Bayerischen Lan-
desamt für Umwelt Tel.: 08 21 / 90 71 56 81 und auf
der Internetseite des Infozentrums UmweltWirt-
schaft beim Bayerischen Landesamt für Umwelt
unter
im Bereich „aktuelles“
(Registerkarte: BUBAP).
Ein neues Online-Tool „Nachhaltigkeitsmanage-
ment für KMU“ wurde jetzt ebenfalls vom Bayeri-
schen Landesamt für Umwelt bereit gestellt.
Dieses Online-Tool enthält Informationen und Bei-
spiele, wie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
ihr bereits bestehendes Umweltmanagementsystem in
Richtung Nachhaltigkeitsmanagement weiterentwickeln
können. Als interaktives „Werkzeug“ beantwortet dieses
Tool häufig gestellte Fragen: Welche Gründe gibt es für
ein Nachhaltigkeitsmanagement? Welche Themen sind
relevant? Wie gehe ich vor?
Eine Checkliste mit Leitfaden und Praxisbeispie-
len ist auf der Homepage des Infozentrums Umwelt-
Wirtschaft eingestellt unter
/
nachhaltigkeitsmanagement
Der Umwelt zuliebe:
Mehr Nachhaltigkeit, mehr Förderung
wenn die tatsächliche Arbeitszeit anhand der Aufzeich-
nungen nicht ermittelt werden kann), droht ein Ord-
nungswidrigkeitsverfahren. In diesem Fall kann gegen den
Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 25.000 € verhängt
werden. Gleiches gilt, wenn die Aufzeichnungen nicht für
mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
nicht durchgängig aufgezeichnet worden, kann ein Buß-
geld selbst dann verhängt werden, wenn aus anderen Un-
terlagen (z. B. der Lohnbuchhaltung) ersichtlich wird,
dass die Arbeitnehmer den Mindestlohn immer erhalten
haben. Es genügt also nicht, nur die Dauer der täglichen
Arbeitszeit in Stunden und Minuten festzuhalten. Zusätz-
lich müssen die Uhrzeiten für Beginn und Ende notiert
werden.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Auswei-
tung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäu-
dereinigerhandwerk wurde festgelegt, dass nunmehr auch
deutsche Betriebe die entsprechenden Unterlagen auf
Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf der
Baustelle bereitzuhalten haben. Das sind im Einzelnen:
- Arbeitsvertrag,
- Arbeitszeitnachweise (siehe dazu unten),
- Lohnabrechnungen,
- Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen.
Die Neuregelung sollte in der Praxis nur begrenzte
Auswirkungen entfalten, da die Unterlagen nur auf Ver-
langen der Prüfstelle auf der Baustelle bereit zuhalten
sind. Bislang waren nur Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
gem. § 2 Abs. 3 AEntG verpflichtet, alle für eine Kon-
trolle der Einhaltung der Rechtspflichten erforderlichen
Unterlagen in Deutschland – auf Verlangen der Finanz-
kontrolle Schwarzarbeit auch auf der Baustelle – bereitzu-
halten.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Erstbestim-
mungsrecht, wo die Unterlagen bereitgehalten werden.
Bei inländischen Dachdeckerbetrieben wird dies regel-
mäßig der Betriebssitz sein.
Ein Muster zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
befindet sich im internen Bereich unter
decker.net, zu dem Mitgliedsbetriebe Zutritt haben.
Schade, dass Sie noch nicht
Mitglied in der Dachdecker-Innung sind.
Denn diese Informationen gibt es
exklusiv für Mitglieder.
Schade, dass Sie noch nicht
Mitglied in der Dachdecker-Innung sind.
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exklusiv für Mitglieder.
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