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GOLF TIME
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5-2017
www.golftime.deN
achdem USGA und R&A sofort
nach dem Vorfall mit Lexi
Thompson bei dem LPGA Major
reagiert und in einer Decision 34-3/10
die Grenzen des Videobeweises festgelegt
haben, geht es heute um die persönliche
Einschätzung des Spielers.
Ernie Els spielt am ersten Tag der BMW
Championship in Wentworth seinen Ball
an Loch 12 in die Nähe eines Bunkers. Am
Ball angekommen vermutet er, dass sein
Ball eingebettet sein könnte. Wie es die
Regel 25-2 Eingebetteter Ball
für kurz-
gemähte Flächen vorsieht, informiert er
seinen Mitspieler, markiert den Ball und
nimmt ihn auf. Nach der Hard Card (Stan-
dardplatzregeln) des R&A gilt dies nicht
nur für kurzgemähte Flächen, sondern im
ganzen Gelände.
Erkärungen: Gelände ist
der gesamte Bereich des Platzes ausge-
nommen Abschlag und Grün des zu spie-
lenden Loches und sämtliche Hindernisse
auf dem Platz – Ausnahme: Sandflächen.
ANMERKUNG 1:
Ein Ball ist „eingebettet“,
wenn er in seinem eigenen Einschlagloch
und ein Teil des Balles unterhalb der Ebene
der Erdoberfläche ist. Ein Ball muss nicht
notwendigerweise das Erdreich berühren,
um eingebettet zu sein (z. B. dürfen sich
Gras, lose hinderliche Naturstoffe oder
dergleichen zwischen dem Ball und dem
Erdreich befinden).
ANMERKUNG 2:
Unter „kurz gemähter
Fläche“ wird jede Fläche auf dem Platz ver-
standen, die auf Fairway-Höhe oder kürzer
geschnitten ist, Wege durch das Rough
eingeschlossen.
ANMERKUNG 3:
Die Spielleitung darf
gemäß Anhang I eine Platzregel erlassen,
die dem Spieler straflose Erleichterung
für einen Ball gestattet, der irgendwo im
Gelände eingebettet ist.
Da muss Ernie Els leider feststellen, dass
der Ball nicht in seinem eigenen Ein-
schlagloch liegt. Er legt den Ball an seine
ursprüngliche Stelle zurück und spielt den
Chip. Nach der Runde sagt er:
„Er kam
einfach zu gut raus. Nach dem Chip hatte
ich das Gefühl, den Ball nicht an den
exaktenOrt zurückgelegt zu haben.“
Er fragt
den Referee John Paramor, der ihm selbst
die Entscheidung überlässt, ob er den Ball
an der korrekten Stelle plaziert hat. Nach
Regel 20-3 muss der Ball an die Stelle hin-
gelegt werden, von der er aufgenommen
worden war.
Der Südafrikaner war sich sicher, dass der
Ball nicht so lag, wie er vor demAufnehmen
gelegen hat, vermutlich nicht ganz so tief.
So rechnet er sich nach
Regel 20-7c
zwei
Strafschläge an Loch 12 dazu und been-
det die erste Runde mit
71 Schlägen und das
Turnier als geteilter
51. mit +3. Hut ab vor
soviel Fairness.
ANMERKUNG 1:
Ein
Bewerber hat einen
schwerwiegenden Ver-
stoß gegen die anwendbare Regel begangen,
wenn die Spielleitung der Meinung ist, dass
er sich durch das Spielen vom falschen Ort
einen bedeutenden Vorteil verschafft hat.
ANMERKUNG 2:
Spielt ein Bewerber
einen zweiten Ball nach Regel 20-7c und es
wird entschieden, dass dieser nicht zählt,
bleiben Schläge mit diesem Ball und Straf-
schläge, die nur beim Spielen dieses Balls
anfielen, außer Betracht. Wird entschie-
den, dass der zweite Ball zählt, bleiben
der Schlag vom falschen Ort sowie darauf
folgende Schläge mit dem ursprünglichen
Ball einschließlich Strafschläge, die nur
beim Spielen des ursprünglichen Balls
anfielen, außer Betracht.
ANMERKUNG 3:
Zieht sich ein Spieler
eine Strafe für das Spielen eines Schlags
vom falschen Ort zu, fällt keine zusätzliche
Strafe an für:
a)
das unerlaubte Ersetzen eines Balls;
b) das Fallenlassen eines Balls, der nach
den Regeln hinzulegen ist, oder das
Hinlegen eines Balls, der nach den
Regeln fallen zu lassen ist;
c)
das nicht korrekte Fallenlassen eines
Balls; oder
d)
einen Ball, der von einer Person ins
Spiel gebracht wurde, die dies nach den
Regeln nicht durfte.
GT
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TEIL 5
»Hab ich im TV gesehen«
DR. ULRIKE GARTZ UND
HOLGER GARTZ
haben seit 1997 über 250 Turniere und
Turnierserien im Profi- und Amateurbereich
veranstaltet und organisiert. Als Spielleiter
sind beide seit 2005 im Golfverband Nieder-
sachsen-Bremen tätig. Dr. Ulrike Gartz hat
die Prüfung zum R&A Referee 2011 mit
Erfolg bestanden
FAIRNESS
Ernie Els
notierte auf seiner Score-
Karte in Wentworth zwei
Strafschläge, weil er der
Meinung war, den Ball
nicht an die richtige
Stelle zurückgelegt zu
haben