Sativex® und Canemes®. Nach Beschrei-
bung des BfArM, des Herstellers Almirall
und einiger Kassenärztlicher Vereinigun-
gen entfällt die Genehmigung für eine
Kostenübernahme, wenn eines der beiden
Fertigarzneimittel im Sinne deren zuge-
lassener Indikationen eingesetzt wird.
Hierfür spricht auch, dass beispielsweise
das Fertigarzneimittel Sativex® einen
Zusatznutzen seitens des Gemeinsamen
Bundesausschuss in der zugelassenen In-
dikation zugesprochen bekommen hat.
Ein entsprechender Erstattungsbetrag ist
vereinbart worden.
LITERATUR
1 Firma Tilray,
http://mediziner.tilray.de/wp-content/uploads/2017/10/Pruefung_auf_Iden-
titaet-1.pdf
2 Reimann, Pharmazeutische Zeitung 33/2012
3 Außerdem: Ude, Wurglics: Cannabis in der
Apotheke, Govi-Verlag Avoxa Mediengruppe, 2.
Auflage, 2018
FAZIT:
Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass „Cannabis“ in der Therapie sehr viele Gesichter in Form von sehr unterschied-
lichen Zubereitungen und Fertigarzneimitteln haben kann. Die Fachkompetenz in der Apotheke muss dies unterscheiden können,
um eine entsprechende Beratung von Verordnern und Patienten gewährleisten zu können.
Die Herstellung von Patienten-individuellen Zubereitungen ist in der Apotheke möglich, wenn einige Grundlagen geschaffen
und Grundprinzipien im Umgang verstanden wurden. Der Einsatz von Cannabis-Blüten ist mit Besonderheiten verbunden. Wenn
Blüten eingesetzt werden, muss zwingend ein Verdampfer empfohlen werden, da der „Joint“ nach wie vor keine offizielle Dar-
reichungsform ist. Dronabinol und Cannabidiol bieten zahlreiche Therapieoptionen, für die die Apotheke qualitätsgesichert die
Grundlage durch Herstellung entsprechender Zubereitung anbietet.
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DR. CHRISTIAN UDE / DR. MARIO WURGLICS




