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Wichtige Hinweise 2

2.2 SICHERHEITSHINWEISE

Nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss ein E-Bike mit

folgendem ausgestattet sein:

• Mindestens zwei voneinander

unabhängige, funktionsfähige

Bremsen, eine an Vorder-

sowie Hinterrad greifend

• Einer deutlich hörbaren Glocke

• Einem Frontscheinwerfer

• Speichenreflektoren bzw.

reflektierenden Seitenstreifen auf

der Felge oder der Bereifung

• Einer Schlussleuchte

• Pedalreflektoren

• Einen weißen, nach vorn wirkenden

Rückstrahler

• Zwei rote nach hinten wirkende

Rückstrahler in unterschiedlicher

Höhe

• Ein Fahrradschloss

Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, ob alle Komponenten an Ihrem Fahrrad

ordnungsgemäß angebracht und funktionstüchtig sind.

2.2.1  

Nach der StVZO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so

zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder mehr als nach den

Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert!

2.2.2  

Wenn Sie Ihr E-Bike auf einem Fahrradträger am Auto transportieren, entnehmen

Sie aus Sicherheitsgründen den Akku aus dem E-Bike. Der Akku ist ein Gefahrgut

und muss in einem geeigneten Transportbehälter bzw. Karton transportiert werden.

Beachten Sie die maximale Tragkraft Ihres Fahrradträgers!

2.2.3  

Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile

müssen wegen Bruchgefahr umgehend ersetzt werden und sind nicht von der Garantie

abgedeckt!