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Wichtige Hinweise 2
2.2 SICHERHEITSHINWEISE
Nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss ein E-Bike mit
folgendem ausgestattet sein:
• Mindestens zwei voneinander
unabhängige, funktionsfähige
Bremsen, eine an Vorder-
sowie Hinterrad greifend
• Einer deutlich hörbaren Glocke
• Einem Frontscheinwerfer
• Speichenreflektoren bzw.
reflektierenden Seitenstreifen auf
der Felge oder der Bereifung
• Einer Schlussleuchte
• Pedalreflektoren
• Einen weißen, nach vorn wirkenden
Rückstrahler
• Zwei rote nach hinten wirkende
Rückstrahler in unterschiedlicher
Höhe
• Ein Fahrradschloss
Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, ob alle Komponenten an Ihrem Fahrrad
ordnungsgemäß angebracht und funktionstüchtig sind.
2.2.1
Nach der StVZO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so
zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert!
2.2.2
Wenn Sie Ihr E-Bike auf einem Fahrradträger am Auto transportieren, entnehmen
Sie aus Sicherheitsgründen den Akku aus dem E-Bike. Der Akku ist ein Gefahrgut
und muss in einem geeigneten Transportbehälter bzw. Karton transportiert werden.
Beachten Sie die maximale Tragkraft Ihres Fahrradträgers!
2.2.3
Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile
müssen wegen Bruchgefahr umgehend ersetzt werden und sind nicht von der Garantie
abgedeckt!