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12 

Wichtige Hinweise

2

2.2.16  

Das Gesamtgewicht der

FISCHER

City und Trekking E-Bikes darf

135 kg

nicht

überschreiten. Beim

FISCHER

E-Mountainbike und E-Fully darf das Gesamt-

gewicht von

125 kg

nicht überschritten werden. Bitte beachten Sie, dass das

Gesamtgewicht auch dann nicht überschritten werden darf, wenn Sie einen

Anhänger ankuppeln oder einen Kindersitz verwenden. Eine Überschreitung

kann zu Schäden mit der Gefahr von Stürzen und Verletzungen führen.

Das Gesamtgewicht setzt sich wie folgt zusammen:

{Gewicht Fahrer + Zuladung (z. B. am Gepäckträger) + E-Bike}

2.2.17  

Die Benutzung eines Fahrradanhängers in Verbindung mit einem

FISCHER

E-Bike

erfolgt auf eigene Gefahr!

2.2.18  

Die zulässige Belastung des fest montierten Gepäckträgers darf

25 kg

nicht

überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf bei Beladung nicht

überschritten werden.

2.2.19  

Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen wie bei Nässe, Schnee oder

Glatteis, besonders vorsichtig oder schieben Sie. Falls notwendig, tätigen Sie die

Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt. Beachten Sie, dass bei widrigen Wetterbedin-

gungen die Wirkung der Bremsen sowie Bodenhaftung der Reifen nachlassen kann!

2.2.20  

Tragen Sie feste Bekleidung. Bevorzugen Sie auffällige, helle Farben, damit Sie von

anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden. Verwenden

Sie ggf. reflektierende Kleidung. Achten Sie insbesondere darauf, dass Schnürsenkel

und/oder Hosenbeine fest genug anliegen damit diese nicht versehentlich zwischen

der Kette und dem Kettenblatt eingeklemmt werden!

2.2.21  

Transportieren Sie Kinder nur in den dafür vorgesehenen und zugelassenen

Kindersitzen oder Anhängern! Beachten Sie bei Verwendung unbedingt die

Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers. Beachten Sie das zulässige

Gesamtgewicht des E-Bikes.