12
Wichtige Hinweise
2
2.2.16
Das Gesamtgewicht der
FISCHER
City und Trekking E-Bikes darf
135 kg
nicht
überschreiten. Beim
FISCHER
E-Mountainbike und E-Fully darf das Gesamt-
gewicht von
125 kg
nicht überschritten werden. Bitte beachten Sie, dass das
Gesamtgewicht auch dann nicht überschritten werden darf, wenn Sie einen
Anhänger ankuppeln oder einen Kindersitz verwenden. Eine Überschreitung
kann zu Schäden mit der Gefahr von Stürzen und Verletzungen führen.
Das Gesamtgewicht setzt sich wie folgt zusammen:
{Gewicht Fahrer + Zuladung (z. B. am Gepäckträger) + E-Bike}
2.2.17
Die Benutzung eines Fahrradanhängers in Verbindung mit einem
FISCHER
E-Bike
erfolgt auf eigene Gefahr!
2.2.18
Die zulässige Belastung des fest montierten Gepäckträgers darf
25 kg
nicht
überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf bei Beladung nicht
überschritten werden.
2.2.19
Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen wie bei Nässe, Schnee oder
Glatteis, besonders vorsichtig oder schieben Sie. Falls notwendig, tätigen Sie die
Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt. Beachten Sie, dass bei widrigen Wetterbedin-
gungen die Wirkung der Bremsen sowie Bodenhaftung der Reifen nachlassen kann!
2.2.20
Tragen Sie feste Bekleidung. Bevorzugen Sie auffällige, helle Farben, damit Sie von
anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden. Verwenden
Sie ggf. reflektierende Kleidung. Achten Sie insbesondere darauf, dass Schnürsenkel
und/oder Hosenbeine fest genug anliegen damit diese nicht versehentlich zwischen
der Kette und dem Kettenblatt eingeklemmt werden!
2.2.21
Transportieren Sie Kinder nur in den dafür vorgesehenen und zugelassenen
Kindersitzen oder Anhängern! Beachten Sie bei Verwendung unbedingt die
Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers. Beachten Sie das zulässige
Gesamtgewicht des E-Bikes.