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Wichtige Hinweise

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2.1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG

Dieses E-Bike ist aufgrund seiner Bauart und Ausstattung dazu bestimmt, auf

öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die nach

StVZO erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung ist fest am E-Bike verbaut.

Diese muss vom Benutzer selbst oder einem Fachmann in regelmäßigen Abständen

auf korrekte Funktion überprüft und bei Bedarf in Stand gesetzt werden. Falls

Sie ein E-Mountainbike erworben haben, besitzt dies keine fest installierte Licht-

anlage. Sofern von Ihrem Verkäufer keine passende zugelassene Batterielichtanlage

beigelegt wurde, sind Sie verpflichtet bei Verwendung des E-Mountainbikes im

Straßenverkehr eine entsprechende Batterielichtanlage tagsüber mitzuführen

und bei entsprechender Dunkelheit zu benutzen. Des Weiteren sind die mitgelie-

ferten Reflektoren anzubringen.

Für jeden nicht sachgemäßen Gebrauch, oder die Nichteinhaltung der sicherheit-

stechnischen Hinweise dieses Handbuches und für eventuell daraus resultierende

Sach- und/oder Personenschäden, haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt

insbesondere bei Benutzung dieses E-Bikes bei Sportwettkämpfen, bei Wasser-

schäden, Sturzschäden oder bei Überlastung, sowie bei Schäden durch nicht ord-

nungsgemäße Beseitigung von Mängeln, oder durch mangelnde Pflege des E-Bikes.

Die Benutzung im Gelände ist ausschließlich den Mountainbikes der „EM“ Serie

vorbehalten. Das ein- bzw. freihändige Fahren stellt ein erhebliches Sicherheits-

risiko für Sie und andere dar und ist

strikt verboten,

da unter anderem dadurch

ein Bremsvorgang unmöglich ist. Das Pedelec benötigt eine Trittbewegung um

zu funktionieren – daher ist es unbedingt notwendig stets beide Füße auf den

Pedalen zu halten.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch die Einhaltung der in dieser

Anleitung beschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen

sowie das Beachten der Sicherheits- sowie Pflegehinweise.