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Wichtige Hinweise
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2.1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Dieses E-Bike ist aufgrund seiner Bauart und Ausstattung dazu bestimmt, auf
öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die nach
StVZO erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung ist fest am E-Bike verbaut.
Diese muss vom Benutzer selbst oder einem Fachmann in regelmäßigen Abständen
auf korrekte Funktion überprüft und bei Bedarf in Stand gesetzt werden. Falls
Sie ein E-Mountainbike erworben haben, besitzt dies keine fest installierte Licht-
anlage. Sofern von Ihrem Verkäufer keine passende zugelassene Batterielichtanlage
beigelegt wurde, sind Sie verpflichtet bei Verwendung des E-Mountainbikes im
Straßenverkehr eine entsprechende Batterielichtanlage tagsüber mitzuführen
und bei entsprechender Dunkelheit zu benutzen. Des Weiteren sind die mitgelie-
ferten Reflektoren anzubringen.
Für jeden nicht sachgemäßen Gebrauch, oder die Nichteinhaltung der sicherheit-
stechnischen Hinweise dieses Handbuches und für eventuell daraus resultierende
Sach- und/oder Personenschäden, haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt
insbesondere bei Benutzung dieses E-Bikes bei Sportwettkämpfen, bei Wasser-
schäden, Sturzschäden oder bei Überlastung, sowie bei Schäden durch nicht ord-
nungsgemäße Beseitigung von Mängeln, oder durch mangelnde Pflege des E-Bikes.
Die Benutzung im Gelände ist ausschließlich den Mountainbikes der „EM“ Serie
vorbehalten. Das ein- bzw. freihändige Fahren stellt ein erhebliches Sicherheits-
risiko für Sie und andere dar und ist
strikt verboten,
da unter anderem dadurch
ein Bremsvorgang unmöglich ist. Das Pedelec benötigt eine Trittbewegung um
zu funktionieren – daher ist es unbedingt notwendig stets beide Füße auf den
Pedalen zu halten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch die Einhaltung der in dieser
Anleitung beschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen
sowie das Beachten der Sicherheits- sowie Pflegehinweise.