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h

GOOD TO KNOW

Ramadan

Der Beginn des Fastenmonats wird durch

die exakte Messung des Mondstandes

erst wenige Tage vor Beginn bestimmt.

Er dürfte vom 17.6.–17.7.15 dauern. Der

Ramadan ist für die islamische Welt das

wichtigste religiöse Ereignis. In dieser

Zeit dürfen gläubige Muslime tagsüber

weder essen, trinken noch rauchen.

Auch von den Touristen wird dies erwar-

tet, zumindest in der Öffentlichkeit. Es

kommt vor, dass ein Teil (nie alle) der Bars

oder Restaurants geschlossen bleiben

oder Getränke und Speisen nicht überall

serviert werden. In den Hotels und Res-

taurants werden in der Regel keine Live-

Darbietungen aufgeführt. Alkohol kön-

nen Sie nur im Hotelzimmer ab Minibar

oder in den Restaurants nach Sonnen-

untergang konsumieren. Die meisten

Hotels verfügen über so genannte «Ra-

madan-Zelte», die eine uthentisch-arabi-

sche Atmosphäre bieten. Selbst wenn

Sie in dieser Reisezeit mit Einschränkun-

gen rechnen müssen, erleben Sie dafür

ein Stück islamische Tradition hautnah.

Alkohol

Öffentlicher Alkoholkonsum ist in den

arabischen Ländern generell verboten,

bezieht sich jedoch nicht auf Hotels und

touristische Einrichtungen. In geschlos-

senen Hotelanlagen wird Alkohol ausge-

schenkt (Einschränkungen siehe Rama-

dan). Nur im Emirat Sharjah besteht ein

generelles Verkaufsverbot für Alkohol.

Sitten und Bräuche

Gewisse Sitten und Bräuche müssen in

islamischen Ländern unbedingt respektiert

werden: Das Tragen von Shorts oder

ärmellosen und weit ausgeschnittenen

Oberteilen und durchsichtiger Kleidung

ist ausserhalb des Hotelareals unpas-

send. Bevorzugen Sie Schulter- oder

Kniebedeckende Kleidung. Bitte beach-

ten Sie, dass die Strände öffentlich und

das Nackt- und Oben-ohne-Baden über-

all verboten sind. Der Austausch von

Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sollte

vermieden werden. Wenn Sie Menschen

fotografieren möchten, bitten Sie immer

um Erlaubnis. Verschleierte Frauen, pro-

minente Persönlichkeiten und militäri-

sche Anlagen dürfen nicht abgelichtet

werden. Moscheen sind für Touristen nur

beschränkt zugänglich.

Nebenkosten/Trinkgeld

Die Kosten für Essen, Getränke, Ausflüge,

etc. entsprechen in etwa dem Niveau der

Schweiz, abhängig von Ihrem Anspruch

und gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld von

5–10% ist üblich.

Feiertage/Staatsfeiertag

An folgenden islamischen oder staatli-

chen Feiertagen ist mit beschränkten

Öffnungszeiten bei Sehenswürdigkeiten

zu rechnen. Religiöse Feiertage sind

abhängig vom Mond und verschieben

sich von Jahr zu Jahr.

3.11.14 Aschura (Fasten-&Rettungstag

des Propheten Moses)

3.1.15 Mevlid

(Geburtstag des Propheten Muhammad)

17.6.15 1. Ramadan Tag

18.–20.7.15 Fastenbrechen Fest

(Ende des Fastenmonats)

23.9.15 Opferfest

15.10.15 Islamisches Neujahr

Das islamische Wochenende ist Freitag/

Samstag. Am Sonntag wird normal

gearbeitet.

Early Check-In/Late Check-Out

Bei Morgen- oder Nachtflügen kann

nicht gewährleistet werden, dass Sie das

Zimmer bereits früher beziehen resp.

später abgeben können. Viele Hotels

verlangen automatisch eine Buchung der

vorangehenden resp. nachfolgenden

Nacht. Teilweise werden auch spezielle

Tageszimmerpreise angeboten (bei

Late Check-Out). Generell gilt: Check-In

14.00–15.00 Uhr, Check-Out 10.00–

12.00 Uhr.

Besonderes

Bitte beachten Sie, dass in seltenen

Fällen die Regierung bei Staatsempfän-

gen und/oder wichtigen Messen ganze

Hotels in Anspruch nehmen kann. Das

führt unter Umständen dazu, dass Sie

(auch kurzfristig) in ein anderes Hotel

einquartiert werden müssen. Wir bemü-

hen uns dann, Ihnen eine gleichwertige

Unterkunft zu organisieren. Allfällige

Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

Beste Reisezeit

Von Oktober bis April herrschen ange-

nehme Temperaturen. Von Mai bis Sep-

tember kann es sehr heiss und schwül

werden. Pools in den meisten Hotels

werden im Sommer gekühlt und im Win-

ter beheizt.

Visumspflicht

Für alle 4 Länder besteht die Visums-

pflicht. Als Schweizer Bürger oder Bürger

angrenzender EU Staaten erhalten Sie

das Visum direkt bei der Einreise in das

jeweilige Land. Die Kosten sind für die

V.A.E.: kostenlos, für den Oman

ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–) für Qatar

QAR 100.– (ca. CHF 30.–) und für Jorda-

nien ca. JOD 40.– (ca. CHF 50.–) zahlbar

vor Ort in Landeswährung (das Visum

für Qatar ist mit Kreditkarte zu bezah-

len). Bürger anderer Nationalitäten wen-

den sich bitte an ihr Reisebüro. Für die

V.A.E. organisieren wir gerne das Visum

gegen eine Bearbeitungsgebühr von

CHF 100.– (DXB MISVIS).