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h
GOOD TO KNOW
Ramadan
Der Beginn des Fastenmonats wird durch
die exakte Messung des Mondstandes
erst wenige Tage vor Beginn bestimmt.
Er dürfte vom 17.6.–17.7.15 dauern. Der
Ramadan ist für die islamische Welt das
wichtigste religiöse Ereignis. In dieser
Zeit dürfen gläubige Muslime tagsüber
weder essen, trinken noch rauchen.
Auch von den Touristen wird dies erwar-
tet, zumindest in der Öffentlichkeit. Es
kommt vor, dass ein Teil (nie alle) der Bars
oder Restaurants geschlossen bleiben
oder Getränke und Speisen nicht überall
serviert werden. In den Hotels und Res-
taurants werden in der Regel keine Live-
Darbietungen aufgeführt. Alkohol kön-
nen Sie nur im Hotelzimmer ab Minibar
oder in den Restaurants nach Sonnen-
untergang konsumieren. Die meisten
Hotels verfügen über so genannte «Ra-
madan-Zelte», die eine uthentisch-arabi-
sche Atmosphäre bieten. Selbst wenn
Sie in dieser Reisezeit mit Einschränkun-
gen rechnen müssen, erleben Sie dafür
ein Stück islamische Tradition hautnah.
Alkohol
Öffentlicher Alkoholkonsum ist in den
arabischen Ländern generell verboten,
bezieht sich jedoch nicht auf Hotels und
touristische Einrichtungen. In geschlos-
senen Hotelanlagen wird Alkohol ausge-
schenkt (Einschränkungen siehe Rama-
dan). Nur im Emirat Sharjah besteht ein
generelles Verkaufsverbot für Alkohol.
Sitten und Bräuche
Gewisse Sitten und Bräuche müssen in
islamischen Ländern unbedingt respektiert
werden: Das Tragen von Shorts oder
ärmellosen und weit ausgeschnittenen
Oberteilen und durchsichtiger Kleidung
ist ausserhalb des Hotelareals unpas-
send. Bevorzugen Sie Schulter- oder
Kniebedeckende Kleidung. Bitte beach-
ten Sie, dass die Strände öffentlich und
das Nackt- und Oben-ohne-Baden über-
all verboten sind. Der Austausch von
Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sollte
vermieden werden. Wenn Sie Menschen
fotografieren möchten, bitten Sie immer
um Erlaubnis. Verschleierte Frauen, pro-
minente Persönlichkeiten und militäri-
sche Anlagen dürfen nicht abgelichtet
werden. Moscheen sind für Touristen nur
beschränkt zugänglich.
Nebenkosten/Trinkgeld
Die Kosten für Essen, Getränke, Ausflüge,
etc. entsprechen in etwa dem Niveau der
Schweiz, abhängig von Ihrem Anspruch
und gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld von
5–10% ist üblich.
Feiertage/Staatsfeiertag
An folgenden islamischen oder staatli-
chen Feiertagen ist mit beschränkten
Öffnungszeiten bei Sehenswürdigkeiten
zu rechnen. Religiöse Feiertage sind
abhängig vom Mond und verschieben
sich von Jahr zu Jahr.
3.11.14 Aschura (Fasten-&Rettungstag
des Propheten Moses)
3.1.15 Mevlid
(Geburtstag des Propheten Muhammad)
17.6.15 1. Ramadan Tag
18.–20.7.15 Fastenbrechen Fest
(Ende des Fastenmonats)
23.9.15 Opferfest
15.10.15 Islamisches Neujahr
Das islamische Wochenende ist Freitag/
Samstag. Am Sonntag wird normal
gearbeitet.
Early Check-In/Late Check-Out
Bei Morgen- oder Nachtflügen kann
nicht gewährleistet werden, dass Sie das
Zimmer bereits früher beziehen resp.
später abgeben können. Viele Hotels
verlangen automatisch eine Buchung der
vorangehenden resp. nachfolgenden
Nacht. Teilweise werden auch spezielle
Tageszimmerpreise angeboten (bei
Late Check-Out). Generell gilt: Check-In
14.00–15.00 Uhr, Check-Out 10.00–
12.00 Uhr.
Besonderes
Bitte beachten Sie, dass in seltenen
Fällen die Regierung bei Staatsempfän-
gen und/oder wichtigen Messen ganze
Hotels in Anspruch nehmen kann. Das
führt unter Umständen dazu, dass Sie
(auch kurzfristig) in ein anderes Hotel
einquartiert werden müssen. Wir bemü-
hen uns dann, Ihnen eine gleichwertige
Unterkunft zu organisieren. Allfällige
Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Beste Reisezeit
Von Oktober bis April herrschen ange-
nehme Temperaturen. Von Mai bis Sep-
tember kann es sehr heiss und schwül
werden. Pools in den meisten Hotels
werden im Sommer gekühlt und im Win-
ter beheizt.
Visumspflicht
Für alle 4 Länder besteht die Visums-
pflicht. Als Schweizer Bürger oder Bürger
angrenzender EU Staaten erhalten Sie
das Visum direkt bei der Einreise in das
jeweilige Land. Die Kosten sind für die
V.A.E.: kostenlos, für den Oman
ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–) für Qatar
QAR 100.– (ca. CHF 30.–) und für Jorda-
nien ca. JOD 40.– (ca. CHF 50.–) zahlbar
vor Ort in Landeswährung (das Visum
für Qatar ist mit Kreditkarte zu bezah-
len). Bürger anderer Nationalitäten wen-
den sich bitte an ihr Reisebüro. Für die
V.A.E. organisieren wir gerne das Visum
gegen eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 100.– (DXB MISVIS).