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Transportieren Sie Pedelecs immer auf den

Laufrädern, wenn nicht der Träger-Hersteller

etwas anderes vorschreibt. Das Pedelec nie an

den Tretkurbeln am Dach- oder Heckträger ein-

hängen. Diese könnten sich lösen und dadurch

schwere Unfälle verursachen. Auch die Herstel-

ler von Anbauteilen und Zubehör halten Informa-

tionen zu Verwendung und Montage auf Ihren

Internetseiten bereit. Informieren Sie sich, wenn

Sie etwas Neues nutzen.

Regelung beim Transport eines Pedelecs:

Sie können Ihr Pedelec wie ein normales Fahr-

rad mit dem Auto transportieren. Entnehmen Sie

vor dem Transport den Akku und transportieren

Sie ihn gesondert. Durch das Gewicht des Pede-

lecs wird ein Fahrradträger mit höherer Nutzlast

benötigt. Passen Sie Ihr Fahrverhalten der Last

auf Ihrem Autodach an.

Mit dem Zug

Im öffentlichen Nahverkehr herrschen unter-

schiedliche Regelungen, was den Transport bzw.

die Mitnahme von Pedelecs betrifft. Informieren

Sie sich schon vor Antritt der Fahrt ber die Mög-

lichkeiten, Busse und Bahnen zu nutzen. Die

Bahn erlaubt die Mitnahme in IRE, RE und RB

Z gen, hier gibt es spezielle Fahrrad-Stellplätze.

Fahren Sie mit einem IC/EC-Zug, m ssen Sie ei-

nen Platz f r das Pedelec fr hzeitig reservieren.

Regelung beim Transport eines Pedelecs:

Es gelten die gleichen Regelungen wie beim

Transport eines Fahrrades. Es empfiehlt sich,

den Akku vor dem Besteigen der Bahn und bis

zum Verlassen herauszunehmen.

Mit dem Flugzeug

Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft

ber die Regelungen zum Transport von Sport-

geräten/Fahrrädern. Eventuell m ssen Sie das

Rad anmelden. Verpacken Sie Ihr Rad sorgfältig,

um Transportschäden zu vermeiden. Als Verpa-

ckung können Sie einen speziellen Fahrradkoffer

nutzen, aber auch einen stabilen Transportkar-

ton. Fragen Sie unsere Service-Hotline (0721

97902560) hierzu.

Regelung beim Transport eines Pedelecs:

Hier m ssen Sie den Akku als Gefahrgut trans-

portieren. Daf r m ssen Sie ihn besonders kenn-

zeichnen. Befragen Sie hierzu Ihre Fluglinie.

Informieren Sie sich ebenfalls bei der Fluggesell-

schaft ber die Regelungen zum Transport von

Sportgeräten/Fahrrädern.

Generell gilt für den Transport von Pedelecs:

Wird der Akku im Rad transportiert,

gilt er nicht als Gefahrgut. Wird der

Akku gesondert transportiert gilt er

als Gefahrgut und es m ssen die entspre-

chenden Richtlinien eingehalten werden.