38
Transportieren Sie Pedelecs immer auf den
Laufrädern, wenn nicht der Träger-Hersteller
etwas anderes vorschreibt. Das Pedelec nie an
den Tretkurbeln am Dach- oder Heckträger ein-
hängen. Diese könnten sich lösen und dadurch
schwere Unfälle verursachen. Auch die Herstel-
ler von Anbauteilen und Zubehör halten Informa-
tionen zu Verwendung und Montage auf Ihren
Internetseiten bereit. Informieren Sie sich, wenn
Sie etwas Neues nutzen.
Regelung beim Transport eines Pedelecs:
Sie können Ihr Pedelec wie ein normales Fahr-
rad mit dem Auto transportieren. Entnehmen Sie
vor dem Transport den Akku und transportieren
Sie ihn gesondert. Durch das Gewicht des Pede-
lecs wird ein Fahrradträger mit höherer Nutzlast
benötigt. Passen Sie Ihr Fahrverhalten der Last
auf Ihrem Autodach an.
Mit dem Zug
Im öffentlichen Nahverkehr herrschen unter-
schiedliche Regelungen, was den Transport bzw.
die Mitnahme von Pedelecs betrifft. Informieren
Sie sich schon vor Antritt der Fahrt ber die Mög-
lichkeiten, Busse und Bahnen zu nutzen. Die
Bahn erlaubt die Mitnahme in IRE, RE und RB
Z gen, hier gibt es spezielle Fahrrad-Stellplätze.
Fahren Sie mit einem IC/EC-Zug, m ssen Sie ei-
nen Platz f r das Pedelec fr hzeitig reservieren.
Regelung beim Transport eines Pedelecs:
Es gelten die gleichen Regelungen wie beim
Transport eines Fahrrades. Es empfiehlt sich,
den Akku vor dem Besteigen der Bahn und bis
zum Verlassen herauszunehmen.
Mit dem Flugzeug
Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft
ber die Regelungen zum Transport von Sport-
geräten/Fahrrädern. Eventuell m ssen Sie das
Rad anmelden. Verpacken Sie Ihr Rad sorgfältig,
um Transportschäden zu vermeiden. Als Verpa-
ckung können Sie einen speziellen Fahrradkoffer
nutzen, aber auch einen stabilen Transportkar-
ton. Fragen Sie unsere Service-Hotline (0721
97902560) hierzu.
Regelung beim Transport eines Pedelecs:
Hier m ssen Sie den Akku als Gefahrgut trans-
portieren. Daf r m ssen Sie ihn besonders kenn-
zeichnen. Befragen Sie hierzu Ihre Fluglinie.
Informieren Sie sich ebenfalls bei der Fluggesell-
schaft ber die Regelungen zum Transport von
Sportgeräten/Fahrrädern.
Generell gilt für den Transport von Pedelecs:
Wird der Akku im Rad transportiert,
gilt er nicht als Gefahrgut. Wird der
Akku gesondert transportiert gilt er
als Gefahrgut und es m ssen die entspre-
chenden Richtlinien eingehalten werden.




