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Sattel und Sattelstützeinheit

(Wenn der Versatz nach hinten zum Seri-

en- /Original Einsatzbereich nicht größer als

20mm ist. Auch hier sorgt eine veränderte

Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen

Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen-

schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt-

telstreben am Sattelgestell und die Sattelform

eine Rolle)

Scheinwerfer

(Scheinwerfer sind f r eine bestimmte Spannung

ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge

passen m ssen. Zusätzlich ist die elektromag-

netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten,

wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel-

len Störsendung ausmachen kann)

* Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen,

wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den

entsprechenden Normenausreichend gepr ft und eine Risiko-

analyse durchgef hrt wurde.Stand 14-06-2016

Kategorie 4

Bauteile, f r die keine spezielle Freigabe notwendig ist

Steuerlager

Innenlager

Pedale

(Wenn das Pedal zum Serien- /Original-Ein-

satzbereich nicht breiter ist)

Umwerfer

Schaltwerk

(Alle Schaltungsbestandteile m ssen f r die

Gangzahl passend und untereinander kompa-

tibel sein)

Schalthebel /Drehgriff

Schaltzüge und Hüllen

Kettenblätter /Riemenscheibe / Zahnkranz

(Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser

gleich wie beim Serien- /Original Einsatzbe-

reich ist)

Kettenschutz

Radschützer

(Wenn die Breite nicht kleiner als die Seri-

en- /Originalteile sind und der Abstand zum

Reifen min. 10mm beträgt)

Speichen

Schlauch gleicher Bauart und gleiches Ventil

Dynamo

Rücklicht

Rückstrahler

Speichen-Rückstrahler

Ständer

Griffe mit Schraubklemmung

Glocke

Quelle:

www.ziv-zweirad.de

Verbot von Pedelec-Tuning

Nehmen Sie keine technischen Ver-

änderungen an Ihrem Pedelec vor.

Jede Manipulation zur Leistungs-

steigerung oder Geschwindigkeitssteige-

rung kann schwerwiegende rechtliche und

sicherheitsrelevante Folgen f r Sie haben.

Mögliche rechtliche Folgen:

• Das Pedelec wird zulassungs- und versi-

cherungspflichtig. Es kommen alle gesetzli-

chen Vorschriften bez glich Ausstattung und

STVZO zur Geltung.

• Seitens des Herstellers entfallen jegliche Haf-

tung, Gewährleistung und Garantie.

• Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht aus-

geschlossen. Beispielsweise kann der Tatbe-

stand der fahrlässigen Körperverletzung zur

Anwendung kommen.

• Erlöschen der Fahrradversicherung.

Mögliche technische Folgen:

• Technische Veränderungen beeinträchtigen

die Funktion und können zu Defekten oder

zum Bruch von Bauteilen f hren.

• Motor und Akku werden berlastet und stark

erhitzt. Folge: Irreparable Schäden und Brand-

gefahr.

• Die Bremsen werden stärker beansprucht.

Folge: Fehlfunktion, Überhitzung, schnellere

Abnutzung.