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Gewährleistung und Haftung bei

Mängeln

In allen Staaten, die dem EU-Recht

unterliegen, gelten teilweise verein-

heitlichte Bedingungen zur Ge-

währleistung/Sachmängelhaftung. Informie-

ren Sie sich ber die f r Sie geltenden

nationalen Vorschriften.

Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom

Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren

nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.

Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei

Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten

sechs Monaten wird dar ber hinaus vermutet,

dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden

war.

Fahrräder, gerade auch solche mit elektri-

schem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge.

Es ist daher erforderlich, alle Wartungsinterval-

le gewissenhaft wahrzunehmen. Das Auslas-

sen der Wartung gefährdet die Eintrittspflicht

des Verkäufers, wenn nämlich der Fehler durch

eine Wartung hätte vermieden werden können.

Die erforderlichen Wartungen finden Sie in den

Kapiteln dieser Betriebsanleitung und den beilie-

genden Anleitungen der Komponentenhersteller.

In Deutschland/Österreich können Sie in ei-

nem ersten Schritt Nacherf llung verlangen.

Schlägt diese endg ltig fehl, was nach zweima-

ligem Versuch der Nacherf llung vermutet wird,

haben Sie das Recht auf Minderung oder können

vom Vertrag zur cktreten.

In der Schweiz ist die Haftung auf zwei Jahre

nach Kaufdatum beschränkt.

Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die

Wahl zwischen Wandelung, Minderung und

Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung.

Die Haftung f r Sachmängel erstreckt sich

nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des

bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des

Antriebs und der Verzögerungseinrichtungen so-

wie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen

des Fahrers mit dem Pedelec unterliegen funkti-

onsbedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs auch

der Akku.

Wenn der Hersteller Ihres Pedelecs andere,

zusätzliche Garantien gewährt, steht dies auf

Seite U7 im Umschlag. Die näheren Bedingun-

gen der Reichweite und einer möglichen Inan-

spruchnahme einer solchen Garantie entnehmen

Sie bitte den jeweiligen Garantiebedingungen.

Bei Eintreten eines Defekts/Haf-

tungsfalles wenden Sie sich an un-

sere

Service-Hotline

(0721

97902560). Heben Sie zum Nachweis alle

Kaufbelege und Inspektionsnachweise auf.

Garantien

FISCHER – die fahrradmarke

®

gewährt Ihnen –

neben den gesetzlichen Gewährleistungsrech-

ten, die hiervon nicht beeinträchtigt sind – eine

zusätzliche

HERSTELLERGARANTIE:

• 30 Jahre Garantie auf Rahmenbruch

• 12 Monate Garantie auf 36 V Akkus

• 24 Monate Garantie auf 48 V Akkus

F r Garantiefälle steht Ihnen unser kostenloser

Zu-Hause-Reparatur-

Service nach Terminvereinbarung zur Verf gung.

Unsere Techniker reparieren

im Garantiefall Ihr FISCHER E-Bike direkt bei Ih-

nen zu Hause

(= Deutschland, ohne Inseln).

Garantiebedingungen (Auszug):

• Ausschließlich f r private Endverbraucher, die

das FISCHER E-Bike bei von FISCHER autori-

sierten FISCHER-Handelspartnern gekauft ha-

ben (Nachweis durch Kaufbeleg erforderlich)

• Nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch f r

private Zwecke; d. h. insbesondere keine Nut-

zung f r Wettkämpfe oder f r Vermietungen

• Online-Registrierung innerhalb von 6 Wochen

nach Kaufdatum unter

www.fischer-fahrrad.de

• Keine Garantie f r Schäden, die durch techni-

sche Veränderungen, unsachgemäße Repara-

turen oder mangelhafte Pflege hervorgerufen

sind. Hinweise zur korrekten Pflege sind in der

Betriebsanleitung zu entnehmen, die Sie zu-

sammen mit Ihrem FISCHER E-Bike erhalten.

• Im Garantiefall tauschen wir das defekte Teil

aus oder reparieren es.

• Die ausführlichen Garantiebedingungen finden

Sie auf

www.fischer-fahrrad-kundendienst.de

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

F r Reparaturen außerhalb von Garantiefällen

können Sie unseren FISCHER Zu-Hause-Re-

paratur-Service gegen Kosten bernahme in An-

spruch nehmen.