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SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2017

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KURZNACHRICHTEN AUS DEN GEMEINDEN

Zermatt (VS)

Bundesgericht stoppt Verkauf

unter Ausländern

In Zermatt wollte eine Italienerin ihr ge-

erbtes Haus einemHolländer verkaufen.

Die Behörden des KantonsWallis bewil-

ligten das Geschäft mit der Begründung,

dass die Wohnung vor Inkrafttreten der

Lex Koller im Eigentum der Italienerin

war. Deshalb sei ein Weiterverkauf an

einen anderen Ausländer rechtmässig

und entspreche der gängigen und oft-

mals angewendeten Praxis. Das Bundes-

gericht hat dieser Praxis ein Ende gesetzt

und eine Beschwerde des Bundesamts

für Justiz (BJ) gutgeheissen. Zermatt

habe keine Kontingente für den Verkauf

von Wohnungen an Ausländer, begrün-

deten die Lausanner Richter ihren Ent-

scheid. Ausschlaggebend war für sie war

dieTatsache, dass Zermatt keiner Förde-

rung des Fremdenverkehrs bedarf und

daher auch nicht als Fremdenverkehr-

sort aufgelistet wird. Nur in solchen Or-

ten können die zuständigen kantonalen

Behörden einenWohnungsverkauf unter

imAusland lebendenAusländern bewil-

ligen. DerVerkauf vonWohnungen unter

Ausländern ist in Zermatt und anderen

grossen Tourismusstationen demnach

nicht mehr möglich.

sda

Zürcher Gemeinden

Für mehr Gemeindemitsprache

bei KESB-Entscheiden

Eine betroffene Gemeinde soll mitreden

können, wenn die Kindes- und Erwach-

senenschutzbehörde (KESB) eine teure

Massnahme anordnen will: Eine Mehr-

heit der zuständigen Zürcher Kantons-

ratskommission sprach sich Ende Juni

für eine entsprechende parlamentari-

sche Initiative aus. Die interkommunalen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehör-

den ordnen weisungsunabhängig Mass-

nahmen an – die Kosten dafür hat die

betroffene Gemeinde zu übernehmen.

Eine parlamentarische Initiative der FDP

verlangt deshalb, dass die Gemeinden

stärker einbezogen werden: Sie sollen

vorgängig eine Gelegenheit zur Stel-

lungnahme erhalten, wenn sie durch

eine von der KESB geplante Massnahme

wesentlich tangiert werden. Die Kom-

mission spricht von einem Dilemma:

Einerseits seien die KESB an einen star-

ken Daten- und Informationsschutz ge-

bunden. Andererseits wüssten die Ge-

meinden gerne, wofür und weshalb sie

bezahlen müssten. Mit den beantragten

Gesetzesanpassungen soll nun zumin-

dest der Spielraum, der zum Informa-

tionsaustausch bestehe, besser ausge-

nutzt werden. Der Zürcher Regierungsrat

spricht sich gegen die parlamentarische

Initiative aus. Damit die Gemeinden

Stellung beziehen könnten, müssten sie

die KESB-Akten kennen, hält er fest.

Doch sei es fraglich, ob eine entspre-

chende Einsichtnahme gemäss Bundes-

recht überhaupt zulässig wäre.

sda

Aargauer Gemeinden

Meldung bei Umzug von

Sozialhilfebezügern

Wenn ein Sozialhilfebezüger im Kanton

Aargau in eine andere Gemeinde zügelt,

so werden seine Daten künftig automa-

tisch an die neueWohngemeinde weiter-

geleitet. Das hat der Grosse Rat mit 73

zu 54 Stimmen beschlossen. SVP, FDP

und CVP waren dafür – Regierungsrat,

SP und Grüne dagegen. Die neue Rege-

lung wurde bei der zweiten Beratung

des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes

beschlossen. Die Befürworter des auto-

matischen Datenaustausches betonten,

pro Gemeinde und Jahr seien im Durch-

schnitt drei Sozialhilfeempfänger betrof-

fen. Bei einem Wohnortswechsel könn-

ten die Akten zwischen den Gemeinden

bereits jetzt ausgetauscht werden. SVP,

FDP und CVP machten sich für die neue

Regelung stark. SP und Grüne sowie

EVP/BDP und GLP kritisierten die Pläne.

Die Regierung erachtet den Datenaus-

tausch als unverhältnismässig. Die Ge-

meinden sollten selber entscheiden, ob

und in welcher Form der Austausch not-

wendig sei. Die neue Bestimmung

werde den Gemeinden viel Aufwand,

jedoch kaum Nutzen bringen.

sda

Solothurner Gemeinden

Neuer Anlauf für Stimm- und

Wahlrecht für Ausländer

Im Kanton Solothurn sollen Ausländer

mit Niederlassungsbewilligung (Aus-

weis C) auf kommunaler Ebene ein

Stimm- undWahlrecht erhalten können.

Nach dem Regierungsrat unterstützt

auch die Justizkommission des Kantons-

parlaments diese Forderung. Sie ent-

spricht einem Volksauftrag, der von

mehr als 200 Personen unterzeichnet

wurde. Als nächsten Schritt muss nun

der Kantonsrat entscheiden, ob er den

Volksauftrag für erheblich erklären will.

Ist dies der Fall, muss die Regierung

einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Bis-

her sind im Kanton Solothurn mehrere

politische Anläufe zur Einführung des

Ausländerstimmrechts gescheitert.

sda