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erkennen, wasgestalt Wir auf eure uns gethane schriftliche
allerunterthänigste Vorstellung für gut befunden haben,
dasz nachstehende Resolutiones und Expeditiones, deren
Ausfertigung bey Unserer Rente-Cammer geschiehet und
welche bisher von Uns selbst unterzeichnet worden, als:
alle Resolutiones wegen Pacht-Stücke, die auf gewisze
Jahre oder auf Leb-Zeit bäuerlich ausgethan werden, nebst
den in letzterem Fal auszufertigenden Concessionen oder
Confirmationen, als darunter insonderheit die Krügereyen
mit gehören,
alle Holtz-Ausweisungs-Ordres,
alle Resolutiones wegen der Holtz- und Jagt-Brüche,
alle Resolutiones wegen Nachlaszes in der Pacht,
alle Resolutiones wegen Erlaszung der Brüche contra
sextum et ob anticipatum concubitum,
alle Resolutiones in Stempelungs-Sachen,
alle Resolutiones wegen Erlaszung der Brüche bey zu spät
eingesandten Rechnungen, Beantwortung der Notaten etc.
alle Resolutiones wegeti Caution der Hebungs-Bediente,
nach der Verordnung de ao. 1743,
alle Resolutiones in Strandungs-Fällen wegen Schen
kung unsers dritten Theils von den geborgenen Güthern,
wann bloserdings Unsere Unterthanen dabey interessiret
sind,
alle Resolutiones wegen Erlaszung des Abzugs-Pfen
nings nebst den desfälligen Declarationen und Concessionen,
wann die Gelder in Unsern Reichen und Landen verbleiben,
alle Resolutiones und Expeditiones betr. die Befreyung
von dem sogenannten Fodestaufns-Recht auf Unsern Güthern
im Königreich Dännemarck,
alle Expeditiones auf die Krügereyen, welche entweder
neu angeleget oder auf die Nachkommen bestätiget werden,
beides im Königreich Dännemark als auch im Königreich
Norwegen, und