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Zeugmacher und Seiden-Weber*), die Ertheilung der
Auctions-Atteste, imgleichen der Atteste in hinsicht der
von den Schneidern verarbeitenden Waaren etc. Künftighin
besorgen sollen. Welches Wir denn hiedurch Nachrichtlich
zu melden nicht unterlaszen u. s. w.
7. Mai 1768.
B(ernstorff). de C(ederfeldt).
D(ow). H(olmstedt). P(rsetorius). v. C(ossel).
An
die Hrn Etats und Justiz Räthe v. Jessen, Schumacher
und Classen.
2 2 0
(foran
Nr.
53).
29. Maj 1771.
Der oprettes et Fin an ts-K o lle g ium .
Kopi i Finants-Kollegiets Arkiv.
An den ’Ober-Praesidenten Grafen von Holstein, Finantz-
RathOeder, Bürgermeister Rhode und Justitz-RahtStruensee.
Nachdem ich für nöthig finde, ein Finanz Collegium
zu errichten und eine Veränderung mit der Rente- und
Zoll-Kammer vorzunehmen, so werden die obenbenannten
Personen zu Deputirten dieses Collegii hiedurch von mir
ernannt und constituiret. Sie sollen die dazu gehörige
Geschäfte von denen bisher gewesenen Deputirten in der
Rente-Cammer sogleich übernehmen und die gantze Ver
änderung nach dem von mir approbirten hiebey kommen
den Entwurf ausführen.
Ich erwarte von Ihnen eine
nähere Vorstellung, was die weitere Ausführung dieses Ge
schäftes und die Besetzung der darin benannten Chargen
betrifft, bey welchen letztem Sie blosz nach der Tüchtig
keit und den Verdiensten der Personen, nicht aber nach
*) Den saakaldte Halle i Kjobenliavn, fprste Gang oprettet ved
en Ordonance af 31. Marts 1705, derpaa atter ved Forordning
af 11. Juli 1739. Sml. Forordning af 11. Oktober 1769.