KEIN ZUHAUSE OHNE RAUCHWARNMELDER
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Küche, Bad:
Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Normale Rauchwarnmelder sind für Räume mit starker
Dampf-, Rauch- oder Staubentwicklung nicht geeignet. Für diese Räume gibt es allerdings
Spezialmelder, wie z. B. Wärmemelder.
Es empfiehlt sich, bei Räumen, die größer als 60 m² sind, einen weiteren Rauchwarnmelder
anzubringen.
Das Recht und die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gebühren entsprechend
der gesetzlichen Vorgabe dem unmittelbaren Besitzer, bei Wohnraummietverhältnissen also
dem Mieter.
Quelle der Grafik:
www.rauchmelder-lebensretter.de