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KEIN ZUHAUSE OHNE RAUCHWARNMELDER

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Küche, Bad:

Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Normale Rauchwarnmelder sind für Räume mit starker

Dampf-, Rauch- oder Staubentwicklung nicht geeignet. Für diese Räume gibt es allerdings

Spezialmelder, wie z. B. Wärmemelder.

Es empfiehlt sich, bei Räumen, die größer als 60 m² sind, einen weiteren Rauchwarnmelder

anzubringen.

Das Recht und die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gebühren entsprechend

der gesetzlichen Vorgabe dem unmittelbaren Besitzer, bei Wohnraummietverhältnissen also

dem Mieter.

Quelle der Grafik:

www.rauchmelder-lebensretter.de