LSV-Sportforum

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arbeiten. Dann sollten die Entscheider im Verein einen groben Überblick über die bestehende Absicherung haben. Kaum jemand weiß, dass jeder Verein allein schon über den LSV mindestens acht Versicherungen besitzt. Früher beschränkte sich bei vielen das Versicherungswissen auf „Wir hatten einen Unfall. Jetzt füllen wir einen Bogen aus.“ Da sind aber so viele Themen mehr drin, die man kennen sollte. Da gibt es Einiges! Wir konnten unzählige Doppelversiche rungen enttarnen, die Bearbeitung ist papierärmer gewor den und der LSV hat im Jahr 2020 die D&O-Versicherung zum Schutz der Vorstände und die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für alle Mitgliedsvereine obligatorisch aufgenommen. Und wir werden immer bekannter. Viele Vereine stellen ihre Fragen jetzt frühzeitig. Und wir haben so manche Krise gemeistert – zum Beispiel die Corona-Zeit und die unsichere Stimmungslage zur Verschärfung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018. Ich persönlich freue ich mich immer, wenn Anfragen mittlerweile mit „Hallo Henning“ beginnen, statt mit „Sehr geehrter Herr Jahn“. Diese Zugehörigkeit zur Sportfamilie bedeutet mir viel. Worauf aus den letzten zehn Jahren bist Du besonders stolz?

besten Sinne außergewöhnlich. Wir haben Zusatzversiche rungen speziell auf den Sport zugeschnitten, wie kein anderer Versicherer sie bietet. Beispielsweise die Nichtmitglieder- versicherung oder die Kfz-Zusatzversicherung – zwei Versiche rungen, die Vereine vor oft hohen Ansprüchen schützen. Auch will ich lieber nicht wissen, wie viele Vereine ihr Equipment nicht versichert haben. Mehr Details will ich hier jetzt gar nicht nennen. Zumindest oft, wenn ich nicht gerade im Einsatz vor Ort bin. Unser Büro ist aber stets erreichbar. Denn neben mir sitzt dort auch mein Team sportverrückter Expertinnen für den Versicherungsschutz, die einen da auch gerne an die Hand nehmen. Das war jetzt zehn Jahre lang so und das bleibt auch so. Wir freuen uns, wenn die Vereine das Angebot nutzen. Dafür bist Du ja im Kieler „Haus des Sports“ erreichbar.

In diesem Sinne: Alles Gute und „auf die nächsten zehn Jahre“.

Wenn es nach mir geht, gerne.

Und in den nächsten zehn Jahren?

…kommen wahrscheinlich wieder neue Herausforderungen auf uns zu, die wir gemeinsam meistern werden.

Das Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein erreichen Sie im „Haus des Sports“ Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel Tel.: 0431/5560836-0, vsbkiel@ARAG-Sport.de Oder Sie informieren sich unter www.ARAG-Sport.de und buchen dort direkt einen Video- oder Telefon termin mit Henning Jahn.

Was wünschst Du Dir von den Vereinen?

Wer es noch nie getan hat oder einen neuen Vorstand hat: Beschäftigt Euch mit dem Thema Versicherung. Das ist alles andere als staubtrocken. Die Sportversicherung ist im aller

Neues aus der Steuer-Hotline DOKUMENTATION UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN

Bei der telefonischen Steuer-Hotline des Landessportverbandes, die an jedem ersten Dienstag im Monat durchgeführt wird und für die Vereine und Ver bände des Landessportverbandes kostenlos ist, stellen interessierte Anrufe rinnen und Anrufer Monat für Monat Fragen, die von Steuerberater Ulrich Boock von der Kanzlei TAKE MARACKE & PARTNER in Kiel kompetent beant wortet werden. Um auch den Leserinnen und Lesern des SPORTFORUM diese hilfreichen Informationen zukommen zu lassen, berichtet Ulrich Boock regel mäßig an dieser Stelle aus der Steuer-Hotline. In dieser SPORTFORUM-Aus gabe geht es um Dokumentation und Aufbewahrungspflichten.

und Archivierung von steuerlich relevanten Daten beschreibt. Vereine müssen dem Finanzamt nicht anders als Unternehmen eine aktuelle, detail lierte Dokumentation vorlegen können, die den gesamten Lebenszyklus eines Belegs nachvollziehbar macht. Oft mals sind digitale Prozesse klar struk turiert und geben die Verfahrens- abläufe bereits aus sich heraus vor. Problematisch wird es oftmals dann, wenn Prozesse in Vereinen „historisch gewachsen“ oder gar nur auf „ad-hoc Lösungen“ beruhen. Nicht selten ver fügt zwar ein langjähriger Kassenwart über umfassendes Wissen, wie die Finanzprozesse im Verein abgebildet sind, eine Verfahrensdokumentation

Dokumentation und Aufbewahrungs pflichten

zunehmend formalisierte Dokumen tation von Kassen- und Buchhaltungs systemen und -prozessen ein. 1. Pflicht: Verfahrensdokumentation Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verfahrensdokumentation, die die Abläufe bei der Erfassung, Verarbeitung

Spätestens mit der e-Rechnung kommen Vereine nicht mehr um das Thema der Digitalisierung und Dokumentation der Buchhaltungsprozesse herum. Aber auch die Finanzverwaltung fordert

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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

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