LSV-Sportforum
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Datenschutzrechtliche Anforderungen im Detail
• Keine Weitergabe: Die Informationen dürfen keinesfalls an Dritte weiter geleitet werden. • Löschfristen: Die gespeicherten Vermerke sind spätestens sechs Monate nach Ende der Tätigkeit zu löschen – ebenso bei Nichtan- stellung trotz Einblick in das Zeugnis. • Regelmäßige Überprüfung: Bei längerfristigen Tätigkeiten sollte regelmäßig − etwa alle drei bis fünf Jahre − erneut Einsicht genommen werden; das Führungszeugnis darf dabei nicht älter als drei Monate sein.
hohe Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern, aber auch gegenüber den Rechten und der Würde ihrer ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Selbst wenn ein erweitertes Führungs zeugnis vorgelegt werden muss, unterliegen Vereine strengen daten schutzrechtlichen Vorgaben: • Keine Aufbewahrung: Das Führungs zeugnis darf nicht abgeheftet oder in Schränken gelagert werden – auch nicht elektronisch oder als Kopie. • Minimalprinzip bei Dokumentation: Es darf ausschließlich festgehalten werden, dass die Einsicht erfolgt ist, das Datum des Zeugnisses und ob eine einschlägige Verurteilung vorliegt. • Beschränkter Personenkreis: Nur wenige, klar bestimmte Vereins- verantwortliche dürfen Einsicht nehmen, vorzugsweise der Vorstand oder die direkten Personalverant wortlichen.
Fazit
Ein erweitertes Führungszeugnis ist ein sensibles Instrument. Es darf nur dort zum Einsatz kommen, wo es gesetzlich erforderlich und sachlich begründet ist. Ein generelles „Miss trauen auf Vorrat“ gegenüber allen Ehrenamtlichen ist unzulässig – und Datenschutz die unabdingbare Grund lage für den fairen Umgang mit per sönlichen Informationen im Verein. Bitte schalten Sie in allen Zweifels fällen Ihren Datenschutzbeauftragten ein oder konsultieren Sie eine recht liche Unterstützung. Sophie Schille im Auftrag des LSV-Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth
Sensibles Thema für alle Seiten
Nicht jeder Lebenslauf verläuft ohne Brüche. Menschen machen Fehler und können sich verändern – deshalb ist es wichtig, zwischen echtem Schutz bedarf und übermäßiger Kontrolle zu unterscheiden. Vereine tragen eine
IMPRESSUM SPORTFORUM ist das offizielle Magazin des Landessport verbandes Schleswig-Holstein e.V. SPORTFORUM erscheint zehnmal jährlich. Der Bezugspreis ist im Mitglieds beitrag enthalten. Herausgeber und Verleger: Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV) Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, www.lsv-sh.de
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STEUER-HOTLINE – NÄCHSTE TERMINE
Die Steuer-Hotline wird an jedem ersten Dienstag im Monat durchgeführt. Die nächsten Termine:
Die telefonische Steuer-Hotline ist für die Vereine und Verbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer ausschließlich während der Beratungs termine als Steuer-Hotline des LSV zur Verfügung steht.
• Dienstag, 3. März 2026, 16-18 Uhr • Dienstag, 7. April 2026, 16-18 Uhr
Tel.: 0431-530 226 88
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SPORTFORUM NR. 226 | FEBRUAR 2026
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