LSV-Sportforum
SERVICE
befreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG unterliegen können.
Veranstaltungen, dies jedoch unab hängig davon, ob die Zahlung durch Firmenfitnessanbieter, Kranken- kasse oder Teilnehmer selbst erfolgt. • Steuersatz 7 Prozent, wenn die Nutzung der Anlagen/Trainings- angebote dem Zweckbetrieb „sport- liche Veranstaltungen“ (§ 67a AO) zugeordnet werden kann, • Steuersatz 19 Prozent, wenn insoweit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z.B. Fitnessstudio im Wettbewerb) vorliegt. In Zweifelsfällen sollte eine verbind liche Auskunft beim Finanzamt ange fragt werden.
ACHTUNG!
Die Steuer-Hotline ist jetzt zu den gewohnten Zeiten an jedem ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr unter neuer Rufnummer zu erreichen: 0431 – 530 226 88
Beschränkt sich das Angebot des Ver eins jedoch auf die Überlassung von Sportgeräten oder -anlagen, z.B. Gerätetraining im Fitnessstudio ohne Begleitung durch Übungsleiter, liegt keine umsatzsteuerfreie sportliche Veranstaltung vor. Es kommt dann entweder der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent zur Anwendung (Zweck- betrieb) oder der Steuersatz von 19 Prozent, wenn insoweit ein steuer pflichtiger wirtschaftlicher Geschäfts betrieb vorliegt.
Ergebnis Umsatzsteuer:
• Entgelt vom Firmenfitnessbetreiber und Krankenkassen sind steuer- bares Entgelt (Drittentgelt) für die sportliche Leistung an die Nutzer.
Ulrich Boock
• Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG gilt nur für sportliche
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Weil Ehrenamt für uns eine Ehrensache ist. vr-mv.de/sterne
Wir wissen, dass man nur in einer starken Gemeinschaft erfolgreich sein kann. Deshalb zeichnen wir mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Vereine aus, die sich besonders für unsere Gesellschaft engagieren. Mit der Initiative „Sterne des Sports“ können wir zuversichtlich nach vorne blicken und sagen: Morgen kann kommen. Wir machen den Weg frei. Erfahre mehr unter vr-sh.de/sterne . Greift mit eurem Verein nach den Sternen! Wir wissen, dass man nur in einer starken Gemeinschaft erfolgreich sein kann. Deshalb zeichnen wir mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Vereine aus, die sich besonders für unsere Gesellschaft engagieren. Mit der Initiative „Sterne des Sports“ können wir zuversichtlich nach vorne blicken und sagen: Morgen kann kommen. Wir machen den Weg frei. Mehr erfahren Sie ab dem 1. April unter vr-mv.de/sterne oder bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.
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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.
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