LSV-Sportforum

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Informationen zum Datenschutz, Teil 41 VERARBEITUNG VON SPENDERDATEN

Mit seiner fortlaufenden Serie zum komplexen und wichtigen Thema Daten schutz möchte der LSV seinen Mitgliedern eine wertvolle Hilfestellung bieten und nützliche Informationen für die Praxis liefern. Dabei stehen häufig in der Vereins- und Verbandsarbeit auftretende Fragen im Fokus. Im Auftrag des LSV-Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth nehmen Expert*innen der IBS data protection services and consulting GmbH zu verschiedenen Themen Stellung und liefern auch Beispiele und Handlungsempfehlungen, um ein bisschen „Licht ins Dunkel“ zu bringen.

zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Newsletter

Informationen zum Verein (Newsletter) dürfen generell nur beim Vorliegen einer wirksamen Einwilligung der Spender oder Förderer zugeschickt werden. Hier sind die Bedingungen des Art. 7 DSGVO für die datenschutz konforme Einwilligung und insbeson dere die Freiwilligkeit und Widerruf barkeit zu beachten. Personenbezo genen Daten wie der Name und die E-Mail-Adresse dürfen dann auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbei tet werden.

Abwicklung der Spenden

Spenden sind für viele Vereine ein wichtiges Element ihrer Tätigkeit. In vielen Fällen können Vereine nur durch ihre Spender und Förderer existieren. Die Vereine haben bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Spender und Förderer die Bestimmungen der DSGVO und vor allem die Grundsätze in Art. 5 DSGVO zu beachten. Der Umfang der Ver arbeitung hängt von dem jeweiligen Zweck ab. Bei der Verarbeitung der Daten zu werblichen Zwecken, sind zusätzlich die Regelungen des § 7 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu berücksichtigen.

Hauptsächlich werden Daten der Spender und Förderer zur Abwicklung der Spenden verarbeitet. In diesem Fall werden der Name, die Adresse und die Bankverbindungsdaten sowie Angaben zu der Geldspende verarbeitet. Diese Daten dürfen zur Erfüllung der Spendenabwicklung und ggf. zur Er stellung einer Spendenbescheinigung verarbeitet. Die Rechtgrundlage ist der Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Außer dem dürfen diese Daten auf Grund lage gesetzlicher Verpflichtungen ge mäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO an das

Spendenaufrufe

Die Vereine haben ein großes Interesse an der Mitgliederwerbung und an der Beschaffung von Spenden, um eine gewisse Zahl von Mitgliedern und

vr-sh.de/sterne

Weil Ehrenamt für uns eine Ehrensache ist. vr-mv.de/sterne

Wir wissen, dass man nur in einer starken Gemeinschaft erfolgreich sein kann. Deshalb zeichnen wir mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Vereine aus, die sich besonders für unsere Gesellschaft engagieren. Mit der Initiative „Sterne des Sports“ können wir zuversichtlich nach vorne blicken und sagen: Morgen kann kommen. Wir machen den Weg frei. Erfahren Sie mehr unter vr-sh.de/sterne . Greift mit eurem Verein nach den Sternen! Wir wissen, dass man nur in einer starken Gemeinschaft erfolgreich sein kann. Deshalb zeichnen wir mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Vereine aus, die sich besonders für unsere Gesellschaft engagieren. Mit der Initiative „Sterne des Sports“ können wir zuversichtlich nach vorne blicken und sagen: Morgen kann kommen. Wir machen den Weg frei. Mehr erfahren Sie ab dem 1. April unter vr-mv.de/sterne oder bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

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