LSV-Sportforum

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ausreichende finanzielle Mittel zu gewährleisten. Ob Sie für die Spenden aufrufe eine Einwilligung benötigen, hängt vor allem von der Art des Ver hältnisses zur betroffenen Person ab. • Handelt es sich um die Vereinsmit glieder, darf der Verein die Daten für eigene Spendenaufrufe und eigene Werbung per Post oder per E-Mail auf Basis des überwiegenden be rechtigten Interesses nutzen. Zu den berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zählen nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche, ideelle und wirtschaft liche Interessen. Mit der Versendung von Spendenaufrufen verfolgt der Verein sowohl ihre eigenen wirt schaftlichen Interessen als auch einen gemeinnützigen Zweck und somit ideelle Interessen. Zusätzlich müsste die Verarbeitung auch zur Erreichung dieser Zwecke erforder lich sein. Um die potenziellen Spender erreichen, müssen diese kontaktiert werden. Weitere Voraussetzung ist eine „positive“ Interessenabwägung (die Rechte und Interesse der Betroffenen dürfen ihre Interessen nicht überwiegen). Es ist auch zu bewerten, ob die betroffene Person

solche Spendenaufrufe oder Werbung objektiv erwarten kann. Bei aktiven Mitgliedern ist davon auszugehen, dass sie regelmäßig Spendenauf rufe per E-Mail oder per Post er halten können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die betroffene Person der Spendenaufrufe (Direkt werbung) jederzeit widersprechen kann (z.B. Abmeldelink im Footer der E-Mail). • Auch im Fall der bisherigen Sponso ren und Förderer, kann das über wiegende berechtigte Interesse vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten zu Spen denaufrufen dienen. In diesem Fall sollte man auch die Vorgaben des § 7 Abs. 3 UWG beachten. • Daten von Dritten darf der Verein für die werblichen Zwecken und Spenden aufrufen nur auf Basis einer Einwilli gung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) ver arbeiten. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich festzustellen, dass das Zusenden von Spendenwerbung per E-Mail den Dritten jedenfalls in deren Privat sphäre beeinträchtigt und deswegen

grundsätzlich eine Einwilligung er fordert.

Informationspflichten

Verarbeitung von Daten für die oben genannten Zwecken sollten Sie in den Datenschutzhinweisen für Betroffene verständlich beschreiben. In dem Dokument sind alle Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO mitzuteilen.

Vertraulichkeit

Angaben zu der Höhe der Spenden sind vertraulich zu behandeln. Dies betrifft auch Spenden für die Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen der Mitglieder. Ohne Einwilligung der spendenden Personen ist es grund sätzlich unzulässig, die Details zu der Spende mitzuteilen. Bitte schalten Sie in allen Zweifels fällen Ihren Datenschutzbeauftragten ein oder konsultieren Sie eine recht liche Unterstützung. Dominika Juszczyk im Auftrag des LSV-Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth

IMPRESSUM SPORTFORUM ist das offizielle Magazin des Landessport verbandes Schleswig-Holstein e.V. SPORTFORUM erscheint zehnmal jährlich. Der Bezugspreis ist im Mit gliedsbeitrag enthalten. Herausgeber und Verleger: Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV) Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, www.lsv-sh.de Redaktion: Stefan Arlt, Tel. (0431) 64 86 - 163, stefan.arlt@lsv-sh.de

Verantwortlich für den LSV-Inhalt: Manfred Konitzer-Haars Verantwortlich für den sjsh-Teil: Carsten Bauer Anzeigenverwaltung: Sport- und Event-Marketing Schleswig-Holstein GmbH Telefon (0431) 64 86 - 177, www.semsh.de

STEUER-HOTLINE – NÄCHSTE TERMINE

Die Steuer-Hotline wird an jedem ersten Dienstag im Monat durchgeführt. Die nächsten Termine:

Die telefonische Steuer-Hotline ist für die Vereine und Verbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer ausschließlich während der Beratungs termine als Steuer-Hotline des LSV zur Verfügung steht.

• Dienstag, 7. Mai 2024, 16–18 Uhr • Dienstag, 4. Juni 2024, 16–18 Uhr

Tel.: 0431-99 08 1200

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SPORTFORUM NR. 208 | APRIL 2024

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