Fortbildung aktuell [ Das Journal ] 2/2019

TRINKNAHRUNGEN UND SUPPLEMENTE

TABELLE 8:

großes Problem bei vielen Senioren und Patienten stellt die mangelnde Flüssig- keitsversorgung dar. Allgemein sollten 30 ml Flüssigkeit pro kg Körpergewicht und Tag zugeführt werden. Bei starker kör- perlicher Betätigung, starkem Schwitzen und hohen Außentemperaturen ist diese Menge auf 35 bis 40 ml zu erhöhen. Ein- schränkungen können sich durch Nieren- und/oder Herzinsuffizienz ergeben. Im Durchschnitt liegt der Wasseranteil bei Trinknahrungen nur bei 70 bis 80 Prozent! Eine Überwachung durch Trinkpläne und -protokolle ist zu empfehlen. Tabelle 8 gibt Auskunft über Produktbeispiele für Trink- nahrungen und Supplemente. Die ambulante Versorgung mit OBD ist nach wie vor lückenhaft. Krankenkassen erstatten die Kosten einer Nahrungser- gänzung mit OBD nur, wenn diese vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die niedergelassenen Mediziner verordnen diese Produkte jedoch sehr zurückhaltend, um ihr Budget einzuhalten. Patienten scheuen leider auch oft aus Kostengrün- den zurück, solche Trinknahrungen in der Apotheke zu kaufen. Bei einer Verzehr- menge von 2 bis 3 Stück pro Tag über ei- nen längeren Zeitraum und Kosten von 3,50 bis 4,50 Euro für 200 ml einer hoch- kalorischen, proteinreichen Trinknahrung kommen hier für Selbstzahler stattliche Beträge zusammen. Die Energie- oder Proteinanreicherung der herkömmlichen Speisen durch Supplemente in Pulverform kann eine kostengünstige Alternative sein. Grundlage für die Verordnungsfähigkeit von Lebensmitteln ist in § 31 Absatz 5 SGB V, konkretisiert in der Arzneimittelricht- linie (AM-RL Abschnitt I, §§ 18-26). Hier heißt es, dass inmedizinisch notwendigen Fällen, bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung, eine orale Supplementierung durch OBD verordnungsfähig ist, wenn eine Modifizierung der normalen Ernäh- rung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnah- men zur Verbesserung der Ernährungssi- tuation nicht ausreichen. Die Verordnung von entsprechender Trinknahrung und sonstige Maßnahmen zur Besserung der Ernährungssituation schließen einander Verordnung und Kostenerstattung von OBD

Produktbeispiele Trinknahrungen und Supplemente Normokalorisch · Fresubin® Original, Nutricomp® Drink D Hochkalorisch ohne Ballaststoffe · Fresubin® Energy, Fortimel® Energy, Nutricomp® Drink Plus, Resource® Energy, Resource® soup, Cenaman® drink energy 1.5, - 2.0 Hochkalorisch mit Ballaststoffen · Fresubin® Energy Fibre, Nutricomp® Drink Plus Fibre, Nutricomp® Soup, Resource® 2.0 + fibre, Cenaman® drink energy fiber 1.5 Ballaststofffrei · Fresubin® Original Hochkalorisch, eiweißreich, ohne Ballaststoffe · Fresubin® Protein Energy, Fresubin® 2 kcal, Fortimel® Compact 2.4, Fortimel® Extra, Cenaman® drink protein energy 1.5, Energea P Hochkalorisch, eiweißreich, mit Ballaststoffen · Fresubin® 2 kcal Fibre, Fortimel® Compact Fibre, restoric® supportive S, Optinuvit Fingerfood Eiweißreich · Resource® protein Krankheitsspezifisch bilanziert · Niereninsuffizienz: Fresubin® Renal, Renilon 4.0 - 7.5, Nutricomp® Drink Renal, restoric® nephro · Lebererkrankungen: Fresubin® Hepa · Malabsorption: Survimed® OPD, Elemental 028, Peptamen® Konsistenzadaptierte Produkte · Fresubin® Dessert Fruit, Fresubin® 2 kcal Creme, Fresubin® Dysphago Plus, Forticreme®, Nutilis Complete, Nutilis Fruit, Resource® dessert complete Supplemente zur Anreicherung · Schluckstörungen: Nutilis Powder, Fresubin® Clear Thickener, - Thick & Easy · Eiweißanreicherung: Fresubin® Protein Powder, AdPro 78 · Energieanreicherung: Maltodextrin HBK, MaltoCal 19 Spezialnahrungen, wie zum Beispiel Supportan®, Diasip®, Cubitan® oder Forticare® sind zur ausschließli- chen Ernährung geeignet, aber nicht erstattungsfähig. Ihr sinnvoller Einsatz wird hinterfragt.

niedrigeren Energiebedarf und somit au- tomatisch geringere Nahrungsmittelmen- gen verzehren muss. Es ist hier aber dar- auf zu achten, dass Lebensmittel mit einer ausreichenden Nährstoffdichte verzehrt werden. Denn der Bedarf an Vitaminen, Spurenelementen, essenziellen Fettsäu- ren ist nicht reduziert, teilweise sogar er- höht. Allgemein werden 0,8g Protein pro Kilogramm Körpergewicht und Tag bei gesunden, erwachsenen Personen emp- fohlen. ImAlter kommt es einerseits durch die häufig eiweißärmere Ernährung und den fortschreitenden Muskelabbau bei gleichzeitigem Fetterhalt und bisweilen sogar einer Fettzunahme in der Körper- zusammensetzung, zu einem Ungleichge- wicht. Eine Rolle spielt natürlich auch die abnehmende Bewegung bei älteren und bettlägerigen Menschen. Operationen und andere Wunden, wie Dekubitalulcera benötigen höhere Eiweißmengen für den Zellaufbau. In der Literatur sind deshalb Zufuhrmengen von 1,2 g/kg/KG und Tag beschrieben. Einschränkungen gibt es bei niereninsuffizienten Patienten. Ein

auf Menschen mit ausschließlich sitzen- dender oder liegender Lebensweise zu, beispielsweise bettlägerige Personen. Für die Berechnung des Grundumsatzes fin- den sich in der Literatur Formeln, wie die Harris-Benedict-Gleichung. In der Praxis haben sich einfachere Berechnungen be- währt. Näherungsweise kann von 24 kcal pro kg Körpergewicht und Tag ausgegan- gen werden. Bei einemKörpergewicht von beispielsweise 50 kg ergeben sich so 1200 kcal. Multipliziert mit einem PAL-Wert von 1,2 würde man einen minimalen Energie- bedarf von 1440 kcal errechnen. Noch einfacher ist es, wenn wir von 30 kcal/ kg KG Gesamtenergiebedarf ausgehen. Ein PAL-Wert von 1,2 ist jedoch bei vielen Patienten als zu niedrig zu betrachten. Traumen, postoperative Stresssituatio- nen, Fieber, ein teilweise stark erhöhter Bewegungsdrang bei Patienten mit neu- rodegenerativen und/oder psychischen Erkrankungen, kann den Energiebedarf enorm erhöhen. Ein großes Problem stellt immer die Annahme dar, dass ein bettlä- geriger und/oder älterer Mensch einen

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